... wenn ich recht versteh. Zumindest in Wien.
Jetzt bin ich also seit 4 Jahren hier bei der alten Frau Mutter, aber seit 2 Jahren ungefähr wird der Stress für mich langsam unerträglich, weil ich es einfach nicht schaffe, hier brauchbare Arbeit in der Betreuung zu leisten und gleichzeitig den Anforderungen und Bewerbungsauflagen des Arbeitsamtes gerecht zu werden. Diesem Doppeldruck bin ich nicht gewachsen und werde krank. Und wenn ich dagegen nichts mache, werde ich noch vor meiner Frau Mutter des grausamen Todes sterben.
Ein Anruf am sozialen Stützpunkt meines Wohnbezirkes und ein Gespräch mit dem dort beschäftigten Sozialarbeiter hat mich im weiteren zu einem Telefonat mir dem BSA, dem Bundessozialamt geführt und von da wurde ich zunächst an die WKO, an die Wirtschaftskammer verwiesen.
Das heißt im Klartext: Ich muss die Betreuungstätigkeit als freies Gewerbe anmelden. Das geht nach meinen bisherigen Informationen sehr einfach und erfordert zu meinem Erstaunen auch keinerlei nachgewiesene Qualifikationen wie Heimhilfeausbildung, Pflegeschule ectr. Es wird als freies Gewerbe angemeldet und es ist bei der Anmeldung nicht einmal eine Abgabe zu entrichten, hat mir der Herr von der WKO heute gesagt.
Wenn ich alles richtig verstehe, dürfte ich dann auch bei fremden Menschen als Personenbetreuer "eingeschränkt" unterstützend tätig sein, d.h. keine Körperpflege, keine Medikamente verabreichen kein Insulin injizieren. In meinem Fall des bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses Mutter-Sohn fielen diese "Einschränkungen" weg. "Wenn ich recht versteh", muss ich immer sagen, weil so sicher scheint mir das alles nicht.
Wir leben offensichtlich in einer Welt, wo wir uns Klarheit wünschen und möglichst schnell wissen sollen, was wir wollen ... nur auf Seiten der öffentlichen Stellen und Ämter vermisse ich manchmal auch ein wenig die Klarheit und Transparenz. Auch der Sozialarbeiter hat heute gesagt: "So einfach is das nicht, wie es klingt."
Also zuerst Gewerbe anmelden und im weiteren wird sich zeigen, ob die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundessozialamt gegeben ist. Denn irgendwo muss ja auch Geld herkommen. Als freier Gewerbetreibender muss ich dann ja auch Abgaben leisten und Sozialversicherung selber einzahlen. Da muss ich mich auch erst noch schlau machen.
Auf jeden Fall wird dann vermutlich ein Arzt vom BSA prüfen, wie weit die Notwendigkeit einer 24 Stunden-Betreuung gegeben ist.
Und ein Arzt von der PVA - Pensionsversicherungsanstalt - das ist also eine Anstalt - wird dann darüber entscheiden, ob eine Erhöhung des Pflegegeldes möglich ist.
Wenn diese sagen: "NEIN! Diese Frau braucht keine 20 oder 24 Stunden - Aufsicht! Das Pflegegeld wird nicht erhöht und auch eine Förderung vom BSA ist nicht zu erwarten." - weil es ihr zum Zeitpunkt der Untersuchung vielleicht gerade einigermaßen gut geht - dann hab ich zwar das Gewerbe angemeldet, fall aus der Notstandshilfe raus und hab keine Versicherung und keinerlei Geldbezug mehr.
Aber egal. Ich denke, so werd ich es einmal versuchen.
Das hab ich heute in Erfahrung gebracht, aber ich kann nicht garantieren, das es 100%ig so funktioniert, denn es handelt sich schließlich um bürokratische Einrichtungen und da blick ich weniger durch, als in dem Chaos in meinem Kopf. Vielleicht hab ich auch alles falsch verstanden. Morgen geh ich zumindest mal auf die WKO.
Was ich aber traurig finde ist, dass mein Betreuer am Arbeitsamt nicht über die nötigen Informationen oder vielleicht auch nicht über die Bereitschaft verfügt mich in dieser Geschichte zu beraten und über Möglichkeiten aufzuklären. Informationen, die ich heute in 15 Minuten gesammelt habe. Was er kann ist: mir Billiglohnjobs ausdrucken, Druck machen und Konsequenzen androhen wie Bezugsstreichung, wenn ich nicht 3-4 Bewerbungen pro Woche abliefere. Das versteh ich nicht. Dabei ist der Typ dauernd auf irgendwelchen Seminaren.
Gut, ich muss ihm zugute halten, dass er nur so tut als ob. Bisher hat er mich ja noch nicht gestrichen, obwohl ich die Bewerbungsauflagen nicht wirklich erfüllt habe. Aber diese Vorenthalten von für mich wesentlichen Informationen empfinde ich als störend, denn schließlich ist er ja "mein persönlicher Berater". Wozu nennt er sich "mein persönlicher Berater" wenn er mich nicht beraten kann oder will und seis auch nur insofern, dass er mich an die richtigen Stellen verweist?
Naja, egal. Schwamm drüber. Ich muss ja nicht alles verstehen.
Das ganze System ist überfordert, nicht nur ich.
Jetzt bin ich also seit 4 Jahren hier bei der alten Frau Mutter, aber seit 2 Jahren ungefähr wird der Stress für mich langsam unerträglich, weil ich es einfach nicht schaffe, hier brauchbare Arbeit in der Betreuung zu leisten und gleichzeitig den Anforderungen und Bewerbungsauflagen des Arbeitsamtes gerecht zu werden. Diesem Doppeldruck bin ich nicht gewachsen und werde krank. Und wenn ich dagegen nichts mache, werde ich noch vor meiner Frau Mutter des grausamen Todes sterben.
Ein Anruf am sozialen Stützpunkt meines Wohnbezirkes und ein Gespräch mit dem dort beschäftigten Sozialarbeiter hat mich im weiteren zu einem Telefonat mir dem BSA, dem Bundessozialamt geführt und von da wurde ich zunächst an die WKO, an die Wirtschaftskammer verwiesen.
Das heißt im Klartext: Ich muss die Betreuungstätigkeit als freies Gewerbe anmelden. Das geht nach meinen bisherigen Informationen sehr einfach und erfordert zu meinem Erstaunen auch keinerlei nachgewiesene Qualifikationen wie Heimhilfeausbildung, Pflegeschule ectr. Es wird als freies Gewerbe angemeldet und es ist bei der Anmeldung nicht einmal eine Abgabe zu entrichten, hat mir der Herr von der WKO heute gesagt.
Wenn ich alles richtig verstehe, dürfte ich dann auch bei fremden Menschen als Personenbetreuer "eingeschränkt" unterstützend tätig sein, d.h. keine Körperpflege, keine Medikamente verabreichen kein Insulin injizieren. In meinem Fall des bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses Mutter-Sohn fielen diese "Einschränkungen" weg. "Wenn ich recht versteh", muss ich immer sagen, weil so sicher scheint mir das alles nicht.
Wir leben offensichtlich in einer Welt, wo wir uns Klarheit wünschen und möglichst schnell wissen sollen, was wir wollen ... nur auf Seiten der öffentlichen Stellen und Ämter vermisse ich manchmal auch ein wenig die Klarheit und Transparenz. Auch der Sozialarbeiter hat heute gesagt: "So einfach is das nicht, wie es klingt."
Also zuerst Gewerbe anmelden und im weiteren wird sich zeigen, ob die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundessozialamt gegeben ist. Denn irgendwo muss ja auch Geld herkommen. Als freier Gewerbetreibender muss ich dann ja auch Abgaben leisten und Sozialversicherung selber einzahlen. Da muss ich mich auch erst noch schlau machen.
Auf jeden Fall wird dann vermutlich ein Arzt vom BSA prüfen, wie weit die Notwendigkeit einer 24 Stunden-Betreuung gegeben ist.
Und ein Arzt von der PVA - Pensionsversicherungsanstalt - das ist also eine Anstalt - wird dann darüber entscheiden, ob eine Erhöhung des Pflegegeldes möglich ist.
Wenn diese sagen: "NEIN! Diese Frau braucht keine 20 oder 24 Stunden - Aufsicht! Das Pflegegeld wird nicht erhöht und auch eine Förderung vom BSA ist nicht zu erwarten." - weil es ihr zum Zeitpunkt der Untersuchung vielleicht gerade einigermaßen gut geht - dann hab ich zwar das Gewerbe angemeldet, fall aus der Notstandshilfe raus und hab keine Versicherung und keinerlei Geldbezug mehr.
Aber egal. Ich denke, so werd ich es einmal versuchen.
Das hab ich heute in Erfahrung gebracht, aber ich kann nicht garantieren, das es 100%ig so funktioniert, denn es handelt sich schließlich um bürokratische Einrichtungen und da blick ich weniger durch, als in dem Chaos in meinem Kopf. Vielleicht hab ich auch alles falsch verstanden. Morgen geh ich zumindest mal auf die WKO.
Was ich aber traurig finde ist, dass mein Betreuer am Arbeitsamt nicht über die nötigen Informationen oder vielleicht auch nicht über die Bereitschaft verfügt mich in dieser Geschichte zu beraten und über Möglichkeiten aufzuklären. Informationen, die ich heute in 15 Minuten gesammelt habe. Was er kann ist: mir Billiglohnjobs ausdrucken, Druck machen und Konsequenzen androhen wie Bezugsstreichung, wenn ich nicht 3-4 Bewerbungen pro Woche abliefere. Das versteh ich nicht. Dabei ist der Typ dauernd auf irgendwelchen Seminaren.
Gut, ich muss ihm zugute halten, dass er nur so tut als ob. Bisher hat er mich ja noch nicht gestrichen, obwohl ich die Bewerbungsauflagen nicht wirklich erfüllt habe. Aber diese Vorenthalten von für mich wesentlichen Informationen empfinde ich als störend, denn schließlich ist er ja "mein persönlicher Berater". Wozu nennt er sich "mein persönlicher Berater" wenn er mich nicht beraten kann oder will und seis auch nur insofern, dass er mich an die richtigen Stellen verweist?
Naja, egal. Schwamm drüber. Ich muss ja nicht alles verstehen.
Das ganze System ist überfordert, nicht nur ich.