Hausbetreuung durch Familienangehörige - So funktioniert das also ....

LoneWolf

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Wien
... wenn ich recht versteh. Zumindest in Wien.

Jetzt bin ich also seit 4 Jahren hier bei der alten Frau Mutter, aber seit 2 Jahren ungefähr wird der Stress für mich langsam unerträglich, weil ich es einfach nicht schaffe, hier brauchbare Arbeit in der Betreuung zu leisten und gleichzeitig den Anforderungen und Bewerbungsauflagen des Arbeitsamtes gerecht zu werden. Diesem Doppeldruck bin ich nicht gewachsen und werde krank. Und wenn ich dagegen nichts mache, werde ich noch vor meiner Frau Mutter des grausamen Todes sterben.

Ein Anruf am sozialen Stützpunkt meines Wohnbezirkes und ein Gespräch mit dem dort beschäftigten Sozialarbeiter hat mich im weiteren zu einem Telefonat mir dem BSA, dem Bundessozialamt geführt und von da wurde ich zunächst an die WKO, an die Wirtschaftskammer verwiesen.

Das heißt im Klartext: Ich muss die Betreuungstätigkeit als freies Gewerbe anmelden. Das geht nach meinen bisherigen Informationen sehr einfach und erfordert zu meinem Erstaunen auch keinerlei nachgewiesene Qualifikationen wie Heimhilfeausbildung, Pflegeschule ectr. Es wird als freies Gewerbe angemeldet und es ist bei der Anmeldung nicht einmal eine Abgabe zu entrichten, hat mir der Herr von der WKO heute gesagt.

Wenn ich alles richtig verstehe, dürfte ich dann auch bei fremden Menschen als Personenbetreuer "eingeschränkt" unterstützend tätig sein, d.h. keine Körperpflege, keine Medikamente verabreichen kein Insulin injizieren. In meinem Fall des bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses Mutter-Sohn fielen diese "Einschränkungen" weg. "Wenn ich recht versteh", muss ich immer sagen, weil so sicher scheint mir das alles nicht.

Wir leben offensichtlich in einer Welt, wo wir uns Klarheit wünschen und möglichst schnell wissen sollen, was wir wollen ... nur auf Seiten der öffentlichen Stellen und Ämter vermisse ich manchmal auch ein wenig die Klarheit und Transparenz. Auch der Sozialarbeiter hat heute gesagt: "So einfach is das nicht, wie es klingt."

Also zuerst Gewerbe anmelden und im weiteren wird sich zeigen, ob die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundessozialamt gegeben ist. Denn irgendwo muss ja auch Geld herkommen. Als freier Gewerbetreibender muss ich dann ja auch Abgaben leisten und Sozialversicherung selber einzahlen. Da muss ich mich auch erst noch schlau machen.

Auf jeden Fall wird dann vermutlich ein Arzt vom BSA prüfen, wie weit die Notwendigkeit einer 24 Stunden-Betreuung gegeben ist.

Und ein Arzt von der PVA - Pensionsversicherungsanstalt - das ist also eine Anstalt - wird dann darüber entscheiden, ob eine Erhöhung des Pflegegeldes möglich ist.

Wenn diese sagen: "NEIN! Diese Frau braucht keine 20 oder 24 Stunden - Aufsicht! Das Pflegegeld wird nicht erhöht und auch eine Förderung vom BSA ist nicht zu erwarten." - weil es ihr zum Zeitpunkt der Untersuchung vielleicht gerade einigermaßen gut geht - dann hab ich zwar das Gewerbe angemeldet, fall aus der Notstandshilfe raus und hab keine Versicherung und keinerlei Geldbezug mehr.

Aber egal. Ich denke, so werd ich es einmal versuchen.

Das hab ich heute in Erfahrung gebracht, aber ich kann nicht garantieren, das es 100%ig so funktioniert, denn es handelt sich schließlich um bürokratische Einrichtungen und da blick ich weniger durch, als in dem Chaos in meinem Kopf. Vielleicht hab ich auch alles falsch verstanden. Morgen geh ich zumindest mal auf die WKO.

Was ich aber traurig finde ist, dass mein Betreuer am Arbeitsamt nicht über die nötigen Informationen oder vielleicht auch nicht über die Bereitschaft verfügt mich in dieser Geschichte zu beraten und über Möglichkeiten aufzuklären. Informationen, die ich heute in 15 Minuten gesammelt habe. Was er kann ist: mir Billiglohnjobs ausdrucken, Druck machen und Konsequenzen androhen wie Bezugsstreichung, wenn ich nicht 3-4 Bewerbungen pro Woche abliefere. Das versteh ich nicht. Dabei ist der Typ dauernd auf irgendwelchen Seminaren.

Gut, ich muss ihm zugute halten, dass er nur so tut als ob. Bisher hat er mich ja noch nicht gestrichen, obwohl ich die Bewerbungsauflagen nicht wirklich erfüllt habe. Aber diese Vorenthalten von für mich wesentlichen Informationen empfinde ich als störend, denn schließlich ist er ja "mein persönlicher Berater". Wozu nennt er sich "mein persönlicher Berater" wenn er mich nicht beraten kann oder will und seis auch nur insofern, dass er mich an die richtigen Stellen verweist?

Naja, egal. Schwamm drüber. Ich muss ja nicht alles verstehen.

Das ganze System ist überfordert, nicht nur ich.
 
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Was ich hier ein wenig kritisiere ist das mangelnde Zusammenspiel der einzelnen Institutionen.

Ich hab in meiner Naivität meinem Betreuer am AMS über meine Situation aufgeklärt. Aber er hält mich an zur Lüge und sagt, dass ich ihm das eigentlich gar nicht sagen dürfte, weil er mir dann sofort den Bezug streichen müsste, da ja auch Pflegegeld ins Haus kommt.

Ich hab ihm auch gesagt, dass ich letztes Jahr eine Arbeit nicht angenommen habe, weil Mutter total verwirrt aus dem Krankenhaus gekommen ist. Aber er hält mich an zur Lüge und sagt, dass ich ihm das nicht sagen dürfte, weil er mir sofort den Bezug streichen müsste.

Ja, es ist schön, dass er mir das so offenherzig erzählt, dass man überall lügen muss, wenn man gut über die Runden kommen will und ich habe auch kein Problem zu lügen. Ich mach das seit ich denken kann.

Aber nur wenn ich will und ich brauch keinen, der mich dazu anhält.

Wenn ich einen "persönlichen Berater" hab, dann soll er mich fachgerecht beraten, in dem Fall eben was eben die Thematik "Arbeit und Gewerbe" betrifft und mich nicht zum lügen anhalten.

Aber beraten kann er mich nicht, weil wahrscheinlich der Informationsfluss zwischen den einzelnen Institutionen nicht richtig funktioniert.

Na egal. Das hat sich ja jetzt erledig.
 
Aber das ist nicht nur mein persönliches Empfinden, das da einiges unklar ist.

Im TV haben letztens kompetente Leute aus dem Pflegebereich von "Grauzonen" gesprochen, besonders was eben die Betreuung zu Hause angeht.

Haushaltsarbeiten darf ich machen.
Tätigkeiten, die dem medizinischen Bereich unterstellt sind jedoch nicht - so die Gewerbeauflage.

Seltsamer Weise wirkt hier aber das Verwandtschaftsverhältnis ein, weil als Sohn pfeif ich mir nix um die Auflagen. Denn wenn es nach diesen Auflagen ginge, müsste ich dann - wenn ich Gewerbetreibend bin - für diverse Sachen, die ich jetzt seit Jahren selber mach, eine mobile Schwester kommen lassen. Täglich. Die natürlich auch bezahlt werden will.

Und auch eine ausgebildete Heimhilfe, weil auch beim Baden dürfte ich der Mutter nicht mehr helfen.

Ich dürfte nur noch Glühlampen tauschen, Unterhosen waschen und im Winter einheizen. Obwohl das gar nicht so sicher ist, weil ich ja noch keine Kesselwärter und Heizerprüfung habe.

Zum Putzen kommt einmal die Woche sowieso eine Frau, also bin ich dann ziemlich überflüssig :lachen:

Na ohne Scherz - mach ich als gewerbemäßiger "Personenbetreuer" weiter wie bisher mit der Verabreichung von Medikamenten und dem Spritzen vom Insulin, Baden ectr. - dann verstoß ich eigentlich gegen die Gewerbeauflagen - und mach mich somit strafbar. Es sei denn, ich finde irgendwo die Stelle im Paragraphenwald, wo Verwandte als Ausnahme von diesen Auflagen definiert werden.

Einen Buchhaltungskurs werd ich dann wahrscheinlich auch machen müssen.

Oder ich mach es mir einfach nicht so schwer.

Wie bisher.

Bürokratie is mein Ding, wirklich wahr. :mad2:
 
hallo du,

also, pflegegeld bekommt deine mutter, und nicht du.
die ist - im falle, dass du AL beziehst, nicht heranzuziehen.
erst, wenn du NH beziehst.
dann zählt das gesamte familieneinkommen, falls du offiziell bei ihr gemeldet bist.

WKO, ja meld dir ein freies gewerbe an, es entstehen dir keine kosten, wenn du noch nie ein gewerbe angemeldet gehabt hast, dann fällst du in das NEUFÖG und ersparst dir die über 70.- anmeldekosten.
bei einem freien gewerbe ist kein nachweis zu erbringen über fähigkeiten. das ist so.

kosten hast du dann im monat knappe 8.- / die musst du zahlen, ebenso ergeht eine meldung ans finanzamt wegen einer steuernummer.
du bekommst aber keine, wenn du ausfüllst, dass du kein einkommen mit deiner pflegetätigkeit hast, schreib einen begleitbrief und erkläre deine lage.

dein AMS berater ist dazu verpflichtet, dir VV´s zu geben, er muss dir mehrmals pro woche vermittlungsvorschläge zukommen lassen, um dich auf dem arbeitsmarkt unterzubringen. das ist kein böser wille von dem berater, das ist gesetz, und das macht nicht der berater; er handelt nur danach.

wenn du noch fragen dazu hast, gerne mittels PN;

einstweilen von herzen alles liebe für dich;
ich find das persönlich ganz toll, wie du deiner mutter hilfst
*respekt und hut zieh*

die lilaengel :liebe1:
 
Hi Monk,

mal 'ne ganz dumme Idee von mir (weil es hier ja auch schon irgendwie durchklang). Was wäre, wenn du dich selbstständig machst, wenn auch nur für eine gewisse Zeit. Was anderes wäre das ja nicht, wenn du ein Gewerbe anmeldest. Hierzulande gibt es ja Fördermöglichkeiten. Möglicherweise auch in A. Gut möglich, dass sich in der Zeit ja Jobs auftun, von denen du bisher noch nix ahnst. Mein Nachbar hat sich jetzt auch selbstständig gemacht, weil null Chance auf einen Job bestand und ihm Hartz4 drohte. Was er zum Beispiel anbietet sind: Haushaltshilfstätigkeiten, Hausmeisterarbeiten, Elektroarbeiten, Hundesitting, Einkaufshilfe für alte Menschen...eine riesen Palette von Dienstleistungen, die prinzipiell immer benötigt werden. Ich schreib das nur mal auf wegen der Idee, die du dem AMS-Typen vortragen musst, falls du sowas in Erwägung ziehst. Was du dann konkret machts, ist eine andere Sache, doch so dreht sich ja alles nur weiter im Kreis und das immer schneller. Du muss dann in Zukunft einfach mal das Geld ohne großes Murren nehmen, das die für deine Hilfe angeboten wird :stickout2
Du findest schon einen Weg!
:)
 
hallo du,

also, pflegegeld bekommt deine mutter, und nicht du.
die ist - im falle, dass du AL beziehst, nicht heranzuziehen.
erst, wenn du NH beziehst.
dann zählt das gesamte familieneinkommen, falls du offiziell bei ihr gemeldet bist.

WKO, ja meld dir ein freies gewerbe an, es entstehen dir keine kosten, wenn du noch nie ein gewerbe angemeldet gehabt hast, dann fällst du in das NEUFÖG und ersparst dir die über 70.- anmeldekosten.
bei einem freien gewerbe ist kein nachweis zu erbringen über fähigkeiten. das ist so.

kosten hast du dann im monat knappe 8.- / die musst du zahlen, ebenso ergeht eine meldung ans finanzamt wegen einer steuernummer.
du bekommst aber keine, wenn du ausfüllst, dass du kein einkommen mit deiner pflegetätigkeit hast, schreib einen begleitbrief und erkläre deine lage.

dein AMS berater ist dazu verpflichtet, dir VV´s zu geben, er muss dir mehrmals pro woche vermittlungsvorschläge zukommen lassen, um dich auf dem arbeitsmarkt unterzubringen. das ist kein böser wille von dem berater, das ist gesetz, und das macht nicht der berater; er handelt nur danach.

wenn du noch fragen dazu hast, gerne mittels PN;

einstweilen von herzen alles liebe für dich;
ich find das persönlich ganz toll, wie du deiner mutter hilfst
*respekt und hut zieh*

die lilaengel :liebe1:

Danke lilaengel.

Das ist entspannend und informativ, was du da schreibst.
Ich hab tatsächlch noch eine Frage und die schick ich dir wir gewünscht per PN. :)

Hier nur so viel.

Nein - ich weiß, dass es bei meinem Betreuer kein wirklich böser Wille ist. Drum hab ich auch geschrieben, dass er nur so wild tut. Ich weiß, dass er von Oben die Peitsche bekommt um sie nach Unten weiterzugeben. Das ist so in diesem System.

Aber ein wenig persönliche Willkür gibts überall. Auf der Polizei und auch am AMS. Sind überall nur Menschen mit Emotionen, aber auch Vorschriften und auch Möglichkeiten. Was der Berater einem vorschlägt bzw. bewilligt - an Möglichkeiten zur Problemlösung - fällt schon ein wenig in den Bereich persönlicher Willkür. Ein kurzes Beispiel, wenns erlaubt ist:

Ich hab meinen Berater vor fast einem Jahr bereits gefragt, obs im Haus einen Psychologen gibt, einen psychologischen Dienst, weil ich mal davon gehört habe und gerne mal mit einer kompetenten Person gesprochen hätte, bezüglich meiner Situation. Weil ich ja gesehen hab, das mein Betreuer nicht wirklich die Zeit hat, sich mit mir zu beschäftigen.

Er hat mir geantwortet:
"Wenns an Psychiata brauchen, dann gehns zu einem Niedergelassenen. Das zahlt eh die Krankenkassa."
Fertig, Punkt und Aus. Mein Anliegen war vom Tisch.
Bei einem anderen Termin komm ich zu einer Vertretung, zu einer Frau Beraterin, weil mein Betreuer auf einem Seminar ist und was schlägt sie mir vor, nachdem ich ihr meine Situation beschreibe?

"na, wollen sie nicht einmal zu unserem psychologischen Dienst gehen? Ich kann ihnen gleich einen Termin ausmachen?
Persönliche Willkür, was soll ich hier sonst vermuten?

Was mich stört is ja, dass es auf dem AMS scheinbar keine Stelle, keine Abteilung gibt, kein Zimmer mit der entsprechenden Kraft besetzt ist, die sich mit dem Thema Hausbetreuung auskennt und darüber informieren kann. Das Thema wird im TV und in den Medien "virtuell" diskutiert, aber am Arbeitsamt hat mir keiner was gesagt. Es gibt am AMS Jobcoachings für Gewerbler, eigene Coachings für Künstler, Unternehmensgründerseminare werden auch vermittelt ... aber zu meinem Problem hat mir keiner was zielführendes sagen können. Am Amt.

Auch die Psychologin war zwar nett, aber von der Möglichkeit einer Gewerbeanmeldung hat sie mir auch nichts erzählt.

l.G.
Willi Monk
 
Schrödingers Katze;1330791 schrieb:
Hi Monk,

mal 'ne ganz dumme Idee von mir (weil es hier ja auch schon irgendwie durchklang). Was wäre, wenn du dich selbstständig machst,

Nee, dumm is die Idee nicht. Was beschreib ich da grad :clown: ?

Ich seh, dass das die einzige Möglichkeit ist, dass ich mich mal ein wenig entspann und nur nach einer Seite geh, weil nach zwei Seiten zu gehen, fällt mir schwer.

Die Frage is dann nur, wie komm ich an Förderungen. aber egal ... zuerst meld ich das mal als Gewerbe an. Morgen.

Dann geh ich halt als brotloser Freiberufler zu Grund, so wie die brotlosen Künstler. Is doch egal, wie man zu Grund geht. Frei is immer besser als gebannet. :)
 
Dann geh ich halt als brotloser Freiberufler zu Grund, so wie die brotlosen Künstler. Is doch egal, wie man zu Grund geht. Frei is immer besser als gebannet.

Wenn du aber FREI sein willst (also freier Beruf), dann musst du/darfst du kein Gewerbe anmelden.
Guckst du da: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
Künstler wäre gar nicht mal so übel. Genug vorzuweisen hast du ja. Mehr als ich damals hatte, als ich das durchgezogen hab. Um um Endeffekt isses ja so: was weiß man schon, was morgen ist? Möglich, dass man zu Grunde geht, aber auch möglich, dass die Entscheidung sogar die völlig richtige war. Das weiß man nie vorher.
:)
 
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Hallo Monk :liebe1:

Du kannst sehr gut schreiben !

Ich wurde vor vielen Jahren als Pflegerin für meinen Mann eingesetzt.
Er hatte 100 % Schwerbehinderung.

Ich bekam kein Geld . Im Gegenteil ich mußte dem Vormundschaftsgericht eine jährliche Gebühr bezahlen.
Nur dass sie en Akt aufbewahrten.
Buchführen mußte ich auch.
Jede Zahnpaste so ungefähr, mußte aufgelistet werden...

Ich kann sehr gut verstehen, dass Du Dich an den Kopf fasst...

Mir ging es so, als mein Mann mit 50 Jahren verstarb.
Da mußte ich noch einmal Gebühren zahlen.
Da ich mich weigerte sagte der Beamte zu mir :
" Zahlen Sie es lieber. Wer GAR NICHTS HAT -
der braucht auch nichts zu bezahlen ! "
So ist man der Dumme - wenn am Sparbuch ein paar DM stehen.

Die Beerdigung und das Alles wird nicht gezählt.
Ich hatte gerade meine Pension eröffnet.
Ich weiß wie man dabei verzweifeln kann...

Ich wünsche Dir, von ganzen Herzen : Entscheide Dich richtig.. :)
 
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