Einfach Mensch
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Ausschnitt aus einem Spiegel-Online-Artikel:
"Ein Fernseher ist nach der deutschen Abgaben- und Zivilprozessordnung unpfändbar, weil er die Grundversorgung mit Informationen gewährleistet - ein internetfähiger Computer dagegen nicht. Sozialgerichte urteilen nach dieser Maßgabe: Hartz-IV-Empfänger brauchen keine Computer, sie haben ja Fernseher."
Sollte ein Internet-fähiger Computer ein Grundrecht sein oder braucht es das nicht?
Nun, in der Praxis wird kein Gerichtsvollzieher einen normalen Computer oder ein gebrauchtes, übliches Notebook pfänden. Lohnt sich bei den heutigen Neupreisen einfach nicht mehr.
Grundrecht würde aber bedeuten, dass auch die Verbindungskosten (Flatrate) vom Staat übernommen werden müsste. In Analogie zu den erlassenen GEZ-Gebühren bei Hartz IV-Empfängern. Und das ist nicht vorstellbar. War es auch beim Telefon schon nicht. Hier ist eine Richtung vorgegeben. Nämlich, dass diese Dinge zur persönlichen Lebensgestaltung gehören. Und nicht in den Bereich des Sozialstaates fallen.
Ein Arbeitsloser findet bei der Arge genügend Computer, an denen er offene Stellen finden kann.
Und wenn es denn sein muss, findet sich ja immer noch ein Internetcafe.
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