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Condemn
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Ausschnitt aus einem Spiegel-Online-Artikel:
"Ein Fernseher ist nach der deutschen Abgaben- und Zivilprozessordnung unpfändbar, weil er die Grundversorgung mit Informationen gewährleistet - ein internetfähiger Computer dagegen nicht. Sozialgerichte urteilen nach dieser Maßgabe: Hartz-IV-Empfänger brauchen keine Computer, sie haben ja Fernseher."
Sollte ein Internet-fähiger Computer ein Grundrecht sein oder braucht es das nicht?
"Ein Fernseher ist nach der deutschen Abgaben- und Zivilprozessordnung unpfändbar, weil er die Grundversorgung mit Informationen gewährleistet - ein internetfähiger Computer dagegen nicht. Sozialgerichte urteilen nach dieser Maßgabe: Hartz-IV-Empfänger brauchen keine Computer, sie haben ja Fernseher."
Sollte ein Internet-fähiger Computer ein Grundrecht sein oder braucht es das nicht?