Die Nidationshemmung der Pille

Aber darum ging es hier eigentlich nicht. Es ging um die Frage, ob die Verhinderung der Einnistung des befruchteten Eies eine Abtreibung ist. Wobei ich mir fast sicher bin, dass es auch hier nicht "die eine richtige Antwort" geben wird.

Ich habe mal vor 15 Jahren die "Pille danach" genommen und erst zwei Monate später gemerkt, dass sie nicht den zunächst gewünschten Effekt hatte. Mein Sohn ist heute 14 Jahre alt und ich bin heute sehr froh, dass diese Pille nicht gewirkt hat. Daraus würde ich aber keine allgemeingültigen Schlüsse ziehen, außer dass ich selber keine Verhütungsmittel mehr einsetzen würde, die die Nidation verhindern. Ich stelle mir dann so ein verzweifeltes befruchtetes Eichen vor, dass um sein Leben kämpft....... Mein Sohn ist bis heute ein absoluter Kämpfer.

Katarina :)
 
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GreenTara schrieb:
Hallo Baron :)

ab der Geburt ist ein Mensch rechtsfähig. Ungeborenes Leben wird als besonders schützenswert betrachtet, deshalb gibt es den § 218 StGB.

Man könnte daraus den Schluss ziehen, dass er schon vor seiner Geburt zumindest als lebendig betrachtet wird.

Liebe Grüße
Rita

Bisschen Erbsenzählen, ok? :)

Es gibt für das ungeborene Kind die Regeln bezüglich Abtreibung, aber es gibt auch für Leichen und Leichenteile besondere Regeln. Ob eine Leiche eine Sache (der mit besonderer Achtung und Pietät zu begegnen ist) oder nicht ist, ist nach wie vor strittig. Denkt zB an das Tamtam bezüglich "Körperwelten" 2003 in Bayern.
Postmortale Persönlichkeitsrechte gibt es auf jeden Fall (zB muss die Totenfürsorge nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen durchgeführt werden). Und eines ist gewiss: lebendig ist ein Leichnam nicht.
 
Pelisa schrieb:
Bisschen Erbsenzählen, ok? :)

Es gibt für das ungeborene Kind die Regeln bezüglich Abtreibung, aber es gibt auch für Leichen und Leichenteile besondere Regeln. Ob eine Leiche eine Sache (der mit besonderer Achtung und Pietät zu begegnen ist) oder nicht ist, ist nach wie vor strittig. Denkt zB an das Tamtam bezüglich "Körperwelten" 2003 in Bayern.
Postmortale Persönlichkeitsrechte gibt es auf jeden Fall (zB muss die Totenfürsorge nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen durchgeführt werden). Und eines ist gewiss: lebendig ist ein Leichnam nicht.

Darf ich fragen was die Totenfürsorge nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ist? Grabpflege oder was anderes??

Gruß
 
Roah schrieb:
Darf ich fragen was die Totenfürsorge nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ist? Grabpflege oder was anderes??

Gruß

Gemeint ist hier die Bestattung, zB Ort des Grabes oder die Art der Bestattung. Wenn der Tote beispielsweise zu Lebzeiten geäußert hat, dass er verbrannt und nicht begraben werden möchte, muss man sich auch daran halten. Du wirst es nicht glauben, aber in solchen Fragen wird auch prozessiert:

Der Kläger begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, sich
einseitiger Verfügungen über die Leiche zu enthalten und insbesondere
die beabsichtigte Enterdigung und anschließende Feuerbestattung zu
unterlassen. Er selbst habe keine Kenntnis vom Feuerbestattungswunsch
seiner Tochter gehabt und wolle eine Störung der Totenruhe
verhindern. Eineinhalb Jahre nach der Beerdigung sei eine Änderung
der Bestattungsart weder sinnvoll noch notwendig.

Die Beklagte wendete ein, sie habe dem Kläger den Wunsch der
Verstorbenen nach einer Feuerbestattung schon vor der Beerdigung
mitgeteilt, was dieser aber ignoriert habe. Auf Grund ihrer damaligen
schlechten seelischen Verfassung habe sie einer Erdbestattung
zugestimmt. Nun aber wolle sie den Wunsch der Verstorbenen
nachträglich erfüllen und sie in einem Urnengrab beisetzen lassen,
das sie bereits auch für ihre eigene Bestattung reservieren habe
lassen. Auf Grund des Umstandes, dass sie ein wesentlich engeres
Naheverhältnis zur Verstorbenen gehabt habe als der Kläger, komme ihr
das Recht zur Totenfürsorge zu.


OGH, 27.10.1999, 7 Ob 225/99k
 
Pelisa schrieb:
Gemeint ist hier die Bestattung, zB Ort des Grabes oder die Art der Bestattung. Wenn der Tote beispielsweise zu Lebzeiten geäußert hat, dass er verbrannt und nicht begraben werden möchte, muss man sich auch daran halten.
OK, dann verfolgt der Staat per Strafgesetz auch noch

- Störung der Totenruhe
- Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

oder?

Gruss
LB
 
LeBaron schrieb:
OK, dann verfolgt der Staat per Strafgesetz auch noch

- Störung der Totenruhe
- Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

oder?

Gruss
LB

Die Totenfürsorge ist nicht strafrechtlich. Geregelt sind aber auch die Organentnahme (in Ö übrigens die Widerspruchslösung, viiiel vernünftiger als in Deutschland) und die Obduktion.

Im Strafrecht (Ö) gibt es die Störung der Totenruhe und die Störung der Bestattungsfeier.

Zum Recht auf Ehre nach dem Tod:
Das Recht auf Ehre kann auch nach dem Tod als sogenanntes
postmortales Persönlichkeitsrecht geschützt sein. Zur Geltendmachung
des Unterlassungsanspruches sind die nahen Angehörigen (hier die
leibliche Tochter des Verstorbenen) legitimiert.
OGH 29.8.2002, 6 Ob 283/01p (Da ging es um Marcus Omofuma, dem gewisse Politiker nach dem Tod noch nachsagten, er sei Drogenhändler gewesen.)

He, wo sind wir denn in der Diskussion gelandet? Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass das Zugestehen von Persönlichkeitsrechten nicht unbedingt an das Leben gekoppelt ist.
 
Pelisa schrieb:
He, wo sind wir denn in der Diskussion gelandet? Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass das Zugestehen von Persönlichkeitsrechten nicht unbedingt an das Leben gekoppelt ist.

:) Möchte Euch auch noch einmal erinnern zum eigentlichen Thema zurück zu kehren:) Danke!

LG Ninja
 
Muss jetzt auch nocheinmal ein wenig abdriften: Ich bin definitiv kein Fan der Pille und auch kein Fan von abtreibung und dergleichen. Trotzallem finde ich es besser Frauen verhüten anständig auch mit Pille usw, wenn sie keine kinder wollen, als das sie später zu Babymördern werden. Gibts leider viel zu oft.

Was die Nidationshemmung und ob die einer Abtreibung gleich kommt, angeht muss jeder für sich entscheiden. Für mich ist es keine! Außerdem glaube ich, dass ein Lebensfähiger befruchtet Eikörper soundso überlebt, denn es gibt genug Pillenbabys. Und die Abgangsrate von befruchtetn Eizellen (ohne Pille) ist sehr sehr hoch!

LG
 
Im normal Fall soll die Pille dafür sorgen das es überhaupt nicht erst so weit kommt.

Und mit einer Abtreibung gleichzusetzen finde ich auch nicht korrekt.

Da ist es viel schlimmer das Menschen ein Kind mit Trisomie21 abtreiben dürfen aus irgend welchen Indikationen heraus , obwohl jemand mit Down-Syndrom heutzutage gut leben kann.

Wir sind in der Regel sehr egoistisch geworden.

Klar sollte jeder für sich selbst entscheiden, denn es ist sein leben.

Aber manchmal denke ich schon,
das wir zuviel Macht haben in die Natur einzugreifen.

Lg Aurian
 
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schwieriges thema.

für mich persönlich ist eine befruchtete eizelle bereits ein lebewesen mit vollem recht auf leben.
eine abtreibung im herkömmlichen sinne käme für mich unter keinen umständen in frage.
das risiko der abtreibung, die durch pille etc. entsteht, finde ich keineswegs gut, aber im moment ist sie für mich notwendig. dabei komme ich allerdings oft in einen zwiespalt zwischen der "normalen" und der spirituellen sichtweise.
hier muss ich auch ganz klar sagen, ich lebe im moment bewusst die normale.
ich bin 19 jahre alt, und mitten im studium.
aber auch so egoistisch, nicht auf sex verzichten zu wollen.
dieser findet allerdings nur in einer festen partnerschaft statt.
ich bin mit heute bewusst, dass wann immer ich sex habe, trotz verhütung auch schwanger werden könnte. somit ist für mich klar, auch wenn ich single wäre, ich schlafe nur mit partnern mit denen ich auch ein kind haben wollen würde.

bezüglich der abtreibung durch die pille:
ja für mich ist es eine. aber ich verhüte trotzdem hormonell, weil

die egoistische sichtweise:
ich und mein partner sind so egoistisch, dass ich den hormonring benutze, weil wir auf sex ohne condom nicht verzichten möchten.

die ökonomische:
ich bin im studium, und halte es für vernünftig, auch wirklich sicher zu gehen, jetzt noch keinen nachwuchs zu bekommen..

die partnerschaftliche:
wir sind glücklich, seit über drei einhalb jahren, wir lieben zusammen. aber wir sind noch nicht reif, jetzt bewusst nachwuchs zu bekommen.


bei mir im hinterkopf, jedoch nicht gelebt:
die spirituelle sichtweise:
wenn eine seele inkarnieren will, dann tut sie es auch. da kann man dagegen tun, was man will. das leben ist durch eine tablette nicht aufzuhalten. somit sehe ich erfolgreich angewandte verhütung eher als symptom, statt als ursache für kinderlosigkeit. in diesem moment steht dann halt einfach kein seelenzuwachs an. und dieser geistige zustand drückt sich dann in der materie, durch die einnahme der pille etc. aus.
auch denke ich, dass dann erst eine seele im körper des föten ist, wenn die mutter bewusst bemerkt, dass sie schwanger ist. das kann in extremfällen schon wärehnd der befruchtung sein, oder erst kurz vor der geburt (gibt solche fälle) denn dann meldet sich jemand. und ich denke, eine seele kann nicht übersehen werden. (die medizinisch erkärung mit nervensystem, etc... vertrete ich eindeutig nicht)

ich habe trotz hormomring gelegentlich dass gefühl, schwanger zu sein. ob dass dann tatsächlich eine befruchtete eizelle ist, oder "lediglich" der unbewusste besuch meines zukünftigen ersten kindes, mit welchem ich ab und zu auch mal bewusst kontakt habe, weis ich im moment noch nicht.


noch etwas zu den verhütungsmethoden aus "normaler" sicht.
sichere natürliche empfängnisverhütung ist mögllich, allerdings muss sie gut erlernt werden. denn das ganze hat nichts mit ausrechnen der fruchtbaren tage oder solchen computern zu tun. es ist schlicht und ergreifend körperkenntnis auf sehr hohem niveau. und erfordert zeit, geduld, und viel verständnis für den eigenen körper. es gibt in münchen kurse dazu.
 
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