Die Nidationshemmung der Pille

Pelisa schrieb:
Die Verantwortung ist der zweite Schritt. Der erste ist die Definition, um zu wissen, wofür ich eigentlich verantwortlich sein kann und wofür nicht.

Apropos Verantwortung: dazu gehört auch die volle Info. Und die gibt die Seite eben nicht. Das ist mein Kritikpunkt.


Ich denken, die Information, dass die Pille abtreiben kann,

ist schon Information genug.


Und um auf deinen oberen Abschnitt zu kommen.

Benötigst du andere, um dir deine Meinung zu bilden???????

Brauchst du Wissenschaftler, Ärzte etc. die für dich das

Denken übernehmen????

Die dir heute sagen, es ist Leben, und morgen nicht!!!!


Denke selber!!!!!!

Definiere selber!!!!!

DASS ist Eigenverantwortung.
 
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Oh. Es ist also schlimm, dass ich das Rad nicht täglich neu erfinde? Dass ich fremdes Wissen anzapfe und auf dessen Tauglichkeit prüfe? Im Übrigen schrieb ich es bereits: ich bin noch untentschlossen, ich versuche noch, die Argumente zu bewerten. Diese Mühe ersparst du dir natürlich mit deiner Do-it-yourself-Methode.
Mit Selbstdefinitionen würde ich in meinem Beruf nicht weiterkommen. So funktioniert es einfach nicht, höchstens, man lebt in einer sehr kleinen, abgeschotteten Welt.

Ich sags nochmal: die Pille verhindert Nidation, ob das Abtreibung ist, ist Definitionssache.

Zum Beginn des Lebens: Stell dir eine In-vitro-Fertilisation vor. Die Eizellen wurden im Reagenzglas befruchtet, aber noch nicht der Frau eingesetzt. Und das soll menschliches Leben sein? Wenn das Reagenzglas hinunterfällt ist es Mord? Sollte es im Labor einen Unfall geben: Massensterben von Babys?
 
Pelisa schrieb:
Oh. Es ist also schlimm, dass ich das Rad nicht täglich neu erfinde? Dass ich fremdes Wissen anzapfe und auf dessen Tauglichkeit prüfe? Im Übrigen schrieb ich es bereits: ich bin noch untentschlossen, ich versuche noch, die Argumente zu bewerten. Diese Mühe ersparst du dir natürlich mit deiner Do-it-yourself-Methode.
Mit Selbstdefinitionen würde ich in meinem Beruf nicht weiterkommen. So funktioniert es einfach nicht, höchstens, man lebt in einer sehr kleinen, abgeschotteten Welt.

Ich sags nochmal: die Pille verhindert Nidation, ob das Abtreibung ist, ist Definitionssache.

Zum Beginn des Lebens: Stell dir eine In-vitro-Fertilisation vor. Die Eizellen wurden im Reagenzglas befruchtet, aber noch nicht der Frau eingesetzt. Und das soll menschliches Leben sein? Wenn das Reagenzglas hinunterfällt ist es Mord? Sollte es im Labor einen Unfall geben: Massensterben von Babys?


Ich habe meine Definition für mich gefunden.

Definiere für dich selbst, wann für dich ein Leben beginnt oder
nicht.

Meine Meinung kennst du darüber.

Liebe Grüße
Venus3
 
Wenn du eine so fixe Meinung hast, wie sieht das dann bei dir mit dem In-vitro-Beispiel und dem Unfall im Labor aus? Was ist das für dich?
 
Pelisa schrieb:
Wenn du eine so fixe Meinung hast, wie sieht das dann bei dir mit dem In-vitro-Beispiel und dem Unfall im Labor aus? Was ist das für dich?


Bei mir würde es keine In-vitro-Fertilisation geben.
 
Pelisa schrieb:
So KANN man es definieren, die Mehrheit macht es nicht. Das hat mit meiner persönlichen Meinung nichts zu tun, ich bin unentschlossen.
Korrigier mich, aber juristisch gesehen gilt ein Fötus
ab seiner Geburt als Mensch. Vorher nicht.

Gruss
LB
 
LeBaron schrieb:
Korrigier mich, aber juristisch gesehen gilt ein Fötus
ab seiner Geburt als Mensch. Vorher nicht.

Gruss
LB

Das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind wird nasciturus genannt. Rechtssubjekt wird der Mensch aber erst mit der Geburt, sollte es aber während der Schwangerschaft zu einem Erbfall kommen, kann der nasciturus sein Erbrecht erwerben - unter der Voraussetzung der Lebendgeburt.

Der Schwangerschaftsabbruch ist unter bestimmten Bedinungen nicht strafbar, wird aber auch bei Strafbarkeit nicht als Mord behandelt.

Im Fortpflanzungsmedizingesetz wird von "entwicklungsfähigen Zellen" (= befruchtete Eizellen und daraus entwickelte Zellen) gesprochen. Die dürfen übrigens allerhöchstens 10 Jahre aufbewahrt werden. Aber das gibt es ja in Venus` Welt nicht.
 
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Hallo Baron :)

ab der Geburt ist ein Mensch rechtsfähig. Ungeborenes Leben wird als besonders schützenswert betrachtet, deshalb gibt es den § 218 StGB.

Man könnte daraus den Schluss ziehen, dass er schon vor seiner Geburt zumindest als lebendig betrachtet wird.

Liebe Grüße
Rita
 
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