SYS41952
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Falsch. Bis jetzt war es so das die Plattform nur reagieren musste wenn sie auf einen Verstoß hingewiesen wurde. Jetzt muss sie im vorraus sicherstellen dass es keine Verstöße gibt, z.b. durch Filter. Wenn sie ihren Usern per AGB verbietet Urheberrechtsverletzenden Material hochzuladen und diese es trotzdem machen, kann die Plattform jede finanzielle Forderung in Form eines Schadensersatzforderung an den entsprechenden User durchreichen.Falsch. So wars bisher. Jetzt aber, mit der Reform, haftet nicht nur der Uploader, sondern auch der Platttformbesitzer. Bisher musste er bei angeklagten Urheberrechtsverletzungen nur das betreffende Teil entfernen. Jetzt geht er direkt vor den Kadi. Was unweigerlich dazu führen wird, dass youtube kleine private Nutzer gar nicht mehr zulassen wird als Uploader.
Ich bin betroffen, da ich so einiges Eigenes auf Youtube hochlade.
Zu YouTube habe ich schon was gesagt.
Es gibt auch andere Plattformen. Und Das YouTube in Verantwortung genommen wird, sind die selber schuld. Die Plattform ist voll mit SchwarzKopien.