Degna1
Sehr aktives Mitglied
Hi Möhrchen,
für mich sieht es auch so aus,als wenn sich da in nächster Zeit nichts bewegt.
Mit dem Anker im Haus der Blumen,dahinter liegend den Schlüssel,.....das sieht so nach Verankerung aus.
Tja,das dt.Mietgesetz läßt dem Vermieter wenig Raum,......soweit die Mieterin ihre Miete bezahlt,gibt es da wenig zu wollen . Um sie heraus zu klagen,bedarf es Gründe,mehrfache schriftl.Aufforderungen diese beanstandeten Dinge zu unterlassen,alles in allem im positivsten Fall 1 1/2 J.
Worin bestehen dann die Gründe,die die Vermiterin dazu veranlassen,sie loswerden zu wollen?
Auf jeden Fall,sollte sich die Vermieterin durch einen Anwalt über ihre Rechte beraten lassen.
LG Degna
für mich sieht es auch so aus,als wenn sich da in nächster Zeit nichts bewegt.
Mit dem Anker im Haus der Blumen,dahinter liegend den Schlüssel,.....das sieht so nach Verankerung aus.
Tja,das dt.Mietgesetz läßt dem Vermieter wenig Raum,......soweit die Mieterin ihre Miete bezahlt,gibt es da wenig zu wollen . Um sie heraus zu klagen,bedarf es Gründe,mehrfache schriftl.Aufforderungen diese beanstandeten Dinge zu unterlassen,alles in allem im positivsten Fall 1 1/2 J.
Worin bestehen dann die Gründe,die die Vermiterin dazu veranlassen,sie loswerden zu wollen?
Auf jeden Fall,sollte sich die Vermieterin durch einen Anwalt über ihre Rechte beraten lassen.
LG Degna