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ApercuCure
Guest
Das ist ein Irrtum!Du scheinst unfähig, sachlich zu diskutieren.
Asylrecht gilt genau solange, wie ein Asylgrund vorliegt. Wenn der Asylgrund Krieg im Herkunfsland ist, besteht ein Recht auf Asyl. Wenn der Krieg im Herkunftsland zu Ende ist, besteht kein Recht mehr auf Asyl.
Ich schrieb das bereits. Krieg ist KEIN Asylgrund. Ihr labbert hier irgendwas zum Asylgesetz, wie euch grad lustig ist und kennt nicht mal die Gesetzeslage.
http://www.nds-fluerat.org/leitfade...en-fuer-die-asyl-und-fluechtlingsanerkennung/