Wir haben keine Flüchtlingskrise sondern eine Flüchtlingsindustrie geschaffen.

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ich kenne die neuere entwicklungen bei der fpö nicht, ich kenne haider, samt mit seinem familiären hintergrund. wenn dass nun wirklich der vergangenheit ist, umso besser...ich bin schon zu lange aus österreich weg -

shimon

Jep, glaub ich dir. Der Strache hat seine Leute fest an der Kandare, und seine verbalen Ausrutscher sind gegenüber früher doch ziemlich selten geworden. Tendieren eher in Richtung Mitte der Gesellschaft, sehen sich gerne als Volkspartei. Aber das ist hier OT, war nur kurze Erklärung. :)
 
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http://www.nds-fluerat.org/leitfade...nerkennung-als-subsidiaer-schutzberechtigter/
  • § 4 Abs. 1 Nr. 3: ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
  • In jedem Asylverfahren wird automatisch auch geprüft, ob eine dieser Gefahren vorliegt. Wenn bei Ihnen nur die Anerkennung als international Schutzberechtigter, also als GFK-Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter bzw. das Vorliegen von Abschiebungsverboten nach §§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG in Frage kommen, können Sie den Antrag darauf beschränken, also keine Asylanerkennung beantragen.[1]
Zitier doch das Ganze und nicht nur den Teil, damit klar ist worum es geht;).

Subsidärer Schutz is was anderes als Asyl....usw..
 
Jep, glaub ich dir. Der Strache hat seine Leute fest an der Kandare, und seine verbalen Ausrutscher sind gegenüber früher doch ziemlich selten geworden. Tendieren eher in Richtung Mitte der Gesellschaft, sehen sich gerne als Volkspartei. Aber das ist hier OT, war nur kurze Erklärung. :)
OT oder nicht -
der mann trimmt sich nur auf staatstragend, damit er einen koalitionspartner findet.
der typ ist innerlich genauso geschleckt wie äußerlich.
 
Wer ist D U?

Mit dir und Anyway im Swingerclub? Ich weiß nicht so recht. 2 gefärbte Faltencremeladies finde ich jetzt nicht so anziehend von der Vorstellung her.
Hälst du ohne deine Gehässigkeiten deinen unterbezahlten Job nicht aus?
 
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Zitier doch das Ganze und nicht nur den Teil, damit klar ist worum es geht;).

Subsidärer Schutz is was anderes als Asyl....usw..

3.2 Voraussetzungen für die Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte/r
In § 4 AsylG sind eine Reihe von Gefahren aufgezählt, die dazu führen können, dass Sie als subsidiär Schutzberechtigter/e anerkannt werden, auch wenn Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und Flüchtling abgelehnt wurde:

  • § 4 Abs. 1 Nr. 1: Drohen der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
  • § 4 Abs. 1 Nr. 2: Drohen von Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung
  • § 4 Abs. 1 Nr. 3: ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
  • In jedem Asylverfahren wird automatisch auch geprüft, ob eine dieser Gefahren vorliegt. Wenn bei Ihnen nur die Anerkennung als international Schutzberechtigter, also als GFK-Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter bzw. das Vorliegen von Abschiebungsverboten nach §§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG in Frage kommen, können Sie den Antrag darauf beschränken, also keine Asylanerkennung beantragen.[1]
Ausschluss der Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter Jemand, der im begründeten Verdacht steht, ein Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegangen zu haben, der eine “Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit“ Deutschlands darstellt oder der eine schwere Straftat begangen hat etc., erhält keinen subsidiären Schutzstatus.[2] Unter Umständen ist der Betreffende aber trotzdem wegen vor einer Abschiebung geschützt. Das ist etwa der Fall, wenn ihm im Herkunftsland Todesstrafe, Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen.[3]

[1] § 13 Abs. 2 S. 2 AsylG

[2] § 4 Abs. 2 AsylG.

[3] Zu den Einzelheiten vgl. § 60 Abs. 2 AufenthG, § 4 Abs. 1 AsylG sowie § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG.

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