S
sage
Guest
Die mag es geben, bestreitet ja niemand, doch zunächst kannst du "jung" womöglich definieren, aber bei "gesund" hört es wohl auf, oder bist du die Hausärztin?
Bei Bedürftigkeit jedenfalls hat die Miete staatlich garantiert überwiesen zu werden, vorausgesetzt: angemessener Wohnraum etc. Von daher ist es ausgeschlossen, Bedürftige "als Mietnomaden" bezeichnen zu können.
Von daher ja auch meine Hinweise auf die elementarsten Grund- und Menschenrechte angeblich zivilisierter Völker.
Eine Grundsicherung gibt es zumindest in Deutschland... http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/grundsicherung.html
...nur...mit Faulfieber wird man wahrscheinlich nicht darunter fallen...und die subjektive Beurteilung eines Antragstellers wird nicht akzeptiert werden...das entscheidet dann wohl eher der Amtsarzt in Verbindung mit den vom Hausarzt oder Spezialisten erstellten Diagnosen....
Sage