M
magdalena
Guest
wir müssen in Ö aber nicht auskommen ohne alternative methoden.
"Den Beruf des Heilpraktikers gibt es in Österreich nicht; auch die Ausbildung zum Heilpraktiker in einer Heilpraktikerschule wird nicht anerkannt.
Es existiert jedoch ein freies Gewerbe für „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“. Als Mittel dürfen diese Hilfesteller Astrologie, Aurainterpretation, Bachblüten, Biofeedback, Bioresonanz, Farben, Handlesen, Düfte, Lichtquellen, Aromastoffe, Edelsteine, kinesiologische Methoden, Magnetfeldanwendung (mit Ausnahme der den Ärzten vorbehaltenen Magnetfeldtherapie), Musik sowie sanfte Berührung des Körpers bzw. vollflächiges Auflegen der Hände (mit Ausnahme der den reglementierten Gewerben der Massage und Kosmetik vorbehaltenen Tätigkeiten) anwenden. Zum freien Gewerbe zählen auch Kosmobiologen, Pendler, Wünschelrutengeher, Wahrsager und Kartenleger sowie „Energethiker“, Menschen-, Tier- und Raumenergethiker (mit „th“ geschrieben als Hinweis auf Ethik).
Eine diagnostische oder therapeutische Tätigkeit im Zusammenhang mit Krankheiten ist all diesen Gewerben explizit verboten. Zur Erlangung des freien Gewerbescheins bedarf es keines Befähigungsnachweises, es wird keine Vorbildung oder einschlägige Ausbildung verlangt oder abgeprüft. Volljährigkeit und die Anmeldung und Bezahlung der Anmeldegebühr von etwa 70 Euro genügen, um eine Praxis zu eröffnen. Es ist keinerlei Kontrolle der Tätigkeit – etwa durch das Gesundheitsamt – vorgesehen. Ende 2004 besaßen 11 000 Hilfesteller und Energethiker einen Gewerbeschein. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Personen, die in diesem Bereich ohne Anmeldung tätig sind.
Ein Verhaltenskodex besteht für das Gewerbe der Hilfesteller und Energethiker nicht, daher gibt es auch keine Schweigepflicht und keinen Schutz der Klienten. Es ist davon auszugehen, dass Hilfesteller, Kosmobiologen und Energethiker auch nicht über das nötige Wissen verfügen, wann sie an ihre Grenzen stoßen und ihre Klienten – etwa bei Befindlichkeitsstörungen oder Beziehungsproblemen – zur Diagnose an einen Arzt oder Psychologen weiterverweisen sollten. Der Wirtschaftskammer, die für die Regelung dieser Berufe zuständig ist, liegen Klagen von Kunden vor, die sich als Opfer teurer und nutzloser Behandlungen fühlen.
Wer Yoga- oder Qigong- und Taichi-Training anbietet, Feldenkrais oder Eurythmie betreibt, muss einen Gewerbeschein nach reglementierter Ausbildung im Rahmen von Privatunterricht oder Psychotherapie erstehen. Die Ausbildungen variieren je nach Anbieter. Eine Kontrolle der Tätigkeit ist nicht vorgesehen.
Akupunktmassage ist an das Gewerbe der Masseure gebunden, Shiatsu darf von Masseuren und Psychologen angeboten werden. Hypnose, Reiki und Geistheilen gelten als Krankenbehandlungen. Diese sind – wie auch das Erstellen von Diagnosen – allein Ärzten vorbehalten.
Lebens- und Sozialberater sind in Österreich nur zur psychologischen Beratung berechtigt."
Quelle: http://heilpraktiker-abc.de/heilpraktiker-geschichte.html
"Den Beruf des Heilpraktikers gibt es in Österreich nicht; auch die Ausbildung zum Heilpraktiker in einer Heilpraktikerschule wird nicht anerkannt.
Es existiert jedoch ein freies Gewerbe für „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“. Als Mittel dürfen diese Hilfesteller Astrologie, Aurainterpretation, Bachblüten, Biofeedback, Bioresonanz, Farben, Handlesen, Düfte, Lichtquellen, Aromastoffe, Edelsteine, kinesiologische Methoden, Magnetfeldanwendung (mit Ausnahme der den Ärzten vorbehaltenen Magnetfeldtherapie), Musik sowie sanfte Berührung des Körpers bzw. vollflächiges Auflegen der Hände (mit Ausnahme der den reglementierten Gewerben der Massage und Kosmetik vorbehaltenen Tätigkeiten) anwenden. Zum freien Gewerbe zählen auch Kosmobiologen, Pendler, Wünschelrutengeher, Wahrsager und Kartenleger sowie „Energethiker“, Menschen-, Tier- und Raumenergethiker (mit „th“ geschrieben als Hinweis auf Ethik).
Eine diagnostische oder therapeutische Tätigkeit im Zusammenhang mit Krankheiten ist all diesen Gewerben explizit verboten. Zur Erlangung des freien Gewerbescheins bedarf es keines Befähigungsnachweises, es wird keine Vorbildung oder einschlägige Ausbildung verlangt oder abgeprüft. Volljährigkeit und die Anmeldung und Bezahlung der Anmeldegebühr von etwa 70 Euro genügen, um eine Praxis zu eröffnen. Es ist keinerlei Kontrolle der Tätigkeit – etwa durch das Gesundheitsamt – vorgesehen. Ende 2004 besaßen 11 000 Hilfesteller und Energethiker einen Gewerbeschein. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Personen, die in diesem Bereich ohne Anmeldung tätig sind.
Ein Verhaltenskodex besteht für das Gewerbe der Hilfesteller und Energethiker nicht, daher gibt es auch keine Schweigepflicht und keinen Schutz der Klienten. Es ist davon auszugehen, dass Hilfesteller, Kosmobiologen und Energethiker auch nicht über das nötige Wissen verfügen, wann sie an ihre Grenzen stoßen und ihre Klienten – etwa bei Befindlichkeitsstörungen oder Beziehungsproblemen – zur Diagnose an einen Arzt oder Psychologen weiterverweisen sollten. Der Wirtschaftskammer, die für die Regelung dieser Berufe zuständig ist, liegen Klagen von Kunden vor, die sich als Opfer teurer und nutzloser Behandlungen fühlen.
Wer Yoga- oder Qigong- und Taichi-Training anbietet, Feldenkrais oder Eurythmie betreibt, muss einen Gewerbeschein nach reglementierter Ausbildung im Rahmen von Privatunterricht oder Psychotherapie erstehen. Die Ausbildungen variieren je nach Anbieter. Eine Kontrolle der Tätigkeit ist nicht vorgesehen.
Akupunktmassage ist an das Gewerbe der Masseure gebunden, Shiatsu darf von Masseuren und Psychologen angeboten werden. Hypnose, Reiki und Geistheilen gelten als Krankenbehandlungen. Diese sind – wie auch das Erstellen von Diagnosen – allein Ärzten vorbehalten.
Lebens- und Sozialberater sind in Österreich nur zur psychologischen Beratung berechtigt."
Quelle: http://heilpraktiker-abc.de/heilpraktiker-geschichte.html