Wie einen sinnvollen Betreuerwechsel erwirken

Marlen

du kannst jederzeit eine gesetzliche Betreuung widerrufen,

Anfang des Jahres 2023 hat sich das Betreuung Gesetz nochmals zu Gunsten des Betreuten verändert.

Es bedarf eines schriftlichen Widerspruchs.

Am besten geht das mit einem Anwalt, einer der die Gesetze im Sozialbereit gut kennt und dich würdig vor dem Gericht vertritt.
Vielen Dank für die Info
 
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Vielen Dank für die Info

Der Nachteil bei der gesetzlichen Betreuung ist ja der, das die Betreuer oft viele Fälle haben und nicht so präsent sind vor Ort.

Du musst auch keinen ehrenamtlichen Betreuer nehmen, wenn du das nicht willst, denn wenn du nicht für unmündig erklärt wurdest, kannst du auf Selbstverwaltung plädieren.
 
Der Nachteil bei der gesetzlichen Betreuung ist ja der, das die Betreuer oft viele Fälle haben und nicht so präsent sind vor Ort.

Du musst auch keinen ehrenamtlichen Betreuer nehmen, wenn du das nicht willst, denn wenn du nicht für unmündig erklärt wurdest, kannst du auf Selbstverwaltung plädieren.
Okay ich bin mir nicht sicher

Unmündig?
 
Der Begriff "Unmündigkeit" ist schon seit den 90-igern nicht mehr gebräuchlich..

Stimmt, genau 1992 haben sich die Begrifflichkeiten (Vormund ect.) verändert, aber wie die Betreuung bei Marlen aufgestellt ist erfährt sie mit einem Anwalt.

Unmündigkeit gibt´s nicht mehr, nur bei nicht Volljährigkeit.
 
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