Wichtig! Heilpflanzen sollen verboten werden. Bis 11.11. Petition unterzeichnen!

Na und ??

Wir sind das Volk . Es werden sich etliche Foren, Blogs und andere Networks bilden und gemeinschaftlich direkt in Indien oder China einkaufen. Das gibt es heute schon und das wird dann noch viel mehr. Es gibt auch jetzt schon Sites die mir genaue Anweisungen geben wie ich welche Teemischung selber herstelle. Interessiert es z.B. irgendwen ob Stevia verboten ist weil es unter die Nouvelle Food Verordnung fällt ?. Was gab es hier nicht alles an Beiträgen dazu ........ jetzt kannst du dir trotzdem an jeder Ecke die Pflanzen selbst kaufen oder das Pulver . Wird halt jetzt zum " Haarewaschen " oder Pflanzendünger oder als Zusatz fürs Spülwasser verkauft.

Und im Zeitalter der kurzen Wege bestelle ich schon seit Jahren die ayurvedischen Med. die ich brauche in Indien direkt.
Denn die wenigen die es hier in Europa gibt werden oft mit Gewinnspannen von mehreren 1000% verkauft.
Im Übrigen : es soll auch ganz gut sein sich die ( heimischen ) Kräuter selbst zu suchen - vielleicht bei einem Spaziergang in der Natur - anstatt sie in der Apotehke um die Ecke zu Kaufen.

Machen wir uns einfach unabhängig von diesen " grauen Herren " :) .
 
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Na und ??

Wir sind das Volk . Es werden sich etliche Foren, Blogs und andere Networks bilden und gemeinschaftlich direkt in Indien oder China einkaufen. Das gibt es heute schon und das wird dann noch viel mehr. Es gibt auch jetzt schon Sites die mir genaue Anweisungen geben wie ich welche Teemischung selber herstelle. Interessiert es z.B. irgendwen ob Stevia verboten ist weil es unter die Nouvelle Food Verordnung fällt ?. Was gab es hier nicht alles an Beiträgen dazu ........ jetzt kannst du dir trotzdem an jeder Ecke die Pflanzen selbst kaufen oder das Pulver . Wird halt jetzt zum " Haarewaschen " oder Pflanzendünger oder als Zusatz fürs Spülwasser verkauft.

Und im Zeitalter der kurzen Wege bestelle ich schon seit Jahren die ayurvedischen Med. die ich brauche in Indien direkt.
Denn die wenigen die es hier in Europa gibt werden oft mit Gewinnspannen von mehreren 1000% verkauft.
Im Übrigen : es soll auch ganz gut sein sich die ( heimischen ) Kräuter selbst zu suchen - vielleicht bei einem Spaziergang in der Natur - anstatt sie in der Apotehke um die Ecke zu Kaufen.

Machen wir uns einfach unabhängig von diesen " grauen Herren " :) .

Solche Möglichleiten wie du haben aber die wenigsten und die "Schwächeren" werden also wieder drunter leiden.
Ich suche mir auch die Kräuer selbst aber das kann auch nicht jeder.
Ich erinnere mich an eine gute Bekannte die beinah gestorben wäre weil sie Borretsch mit Fingerhut verwechselt hat. Wenn die noch klein sind und ohne Blüten kann die nur ein Profi unterscheiden. Und dafür gibt es viele Beispiele.
Ich finde es gut sich an der Petition zu beteiligen habe auch meine Stimme da gelassen. Das ist besser als nichts zu tun.
Willst du nicht mitmachen?

LG
Elvira
 
Also Leute, so wird das überhaupt nix,
weder auf der Pro noch auf der Contra Seite!

Hier der Petitionsauszug inhaltlich!!



Und wenn ich jetzt raus in den Garten gehe,
und mir Ringelblumen sammle um daraus die heilende Fettcreme herzustellen,
dann ist das bereits: ILLEGAL

Sobald das Verbot in Kraft tritt....

Alles was du selbstständig in einfacher Form herstellen kannst
wird dann ILLEGAL sein.....

Und wenn du losziehst und diese Pflanzen,
wo DU weißt, definitiv DU weißt (und nicht jeder),
dass es Heilmittel sind oder zu Heilmittel
verwendet werden können,
dann darfst du sie nicht mal eben verkaufen,

du darfst sie nichtmal eigenständig verwenden privat.

2004 war nur der Vorgänger, dies jetzt ist die Erweiterung...

Das ist doch alles Unsinn, aber auch wirklich alles!

Interessiert keinen Menschen, ob du dir im Wald die Tollkirschen reinhaust, weil du dann so heilsam mit den Geistern quatschen kannst oder ne Harke umfällt.

Nochmal: Die Zulassung von Arzneimitteln ist im AMG geregelt. Die Werbung, die deiner Meinung nach ja verboten ist, ist ebenfalls sehr genau im HWG geregelt und auch nicht erst seit gestern oder ab 2011.

Wenn ich will, dass Kraut xyz als Arzneimittel zugelassen wird, muss ich auch jetzt schon ein Zulassungsverfahren beantragen und Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität (Good Manifacturing Practice) nachweisen.
 
Für den Endverbraucher wird sich aber nun auch gar nichts ändern aber das nur nebenbei.

Mir kommt vor ihr redet hier aneinander vorbei.

1. Die Verordnung über freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzeinmittel ist die eine Seite.

2. Die andere ist die geplante Verordnung in der auch die bisher freiverkäuflichen den strengeren Anforderungen des AMG für Arzneimittel unterliegen sollen.
Also das ganze Programm der Wirksamkeitsstudien, Doppelblindstudien, klinischen Tests etc. etc. ...... .

Unter 2. würden also auch alle Pflanzen, Pflanzenteile und Zubereitungen daraus fallen, die bisher unter 1. , und da insbesondere die Anlagen 1a bis 1d, sowie teilweise 2.a und 2.b gefallen sind.

Sind wir uns soweit einig das das eine gewaltige Änderung bedeuten würde ?.
 
Mir kommt vor ihr redet hier aneinander vorbei.

1. Die Verordnung über freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzeinmittel ist die eine Seite.

2. Die andere ist die geplante Verordnung in der auch die bisher freiverkäuflichen den strengeren Anforderungen des AMG für Arzneimittel unterliegen sollen.
Also das ganze Programm der Wirksamkeitsstudien, Doppelblindstudien, klinischen Tests etc. etc. ...... .

Unter 2. würden also auch alle Pflanzen, Pflanzenteile und Zubereitungen daraus fallen, die bisher unter 1. , und da insbesondere die Anlagen 1a bis 1d, sowie teilweise 2.a und 2.b gefallen sind.

Sind wir uns soweit einig das das eine gewaltige Änderung bedeuten würde ?.

Das mag sein. Ich glaube hier werden wichtige Begriffe verwechselt, was beim Lesen von Beamtendeutsch problematisch ist.

Auch freiverkäufliche Arzneimittel müssen und mussten das selbe Procedere durchlaufen oder haben das vor der Zulassung durchlaufen.

Da es schwierig sein kann die Wirksamkeit bei Naturheilmitteln nachzuweisen, wird ein erleichtertes Zulassungsverfahren umgesetzt, wenn davon auszugehen ist, dass es unbedenklich ist und die Qualität gewährleistet ist.

Ich weiß jetzt nicht, welche Anlage du meinst. Kannst du das bitte präzisieren?
Ich beziehe mich auch Richtline 2004/24/EG als Erweiterung von 2001/83/EG.
 
Es ist sehr lustig, zuzusehen, wie manche Leute absolute Unfähigkeit beweisen, Gesetzestexte zu verstehen.

Der gepostete Abschnitt bezieht sich nämlich, und das möge man bitte nachprüfen, auf Arzneimittel. Wer hier in der Lage ist, zu googlen, der kann herausfinden, was ein Arzneimittel ist: "Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind oder aber im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen bzw. Tier verabreicht werden können, um entweder die menschlichen bzw. tierischen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.".

Was bedeutet das jetzt?
Dieses Gesetz bezieht sich auf die nicht unproblematische Stellung der Pharmakognosie im Bereich der Arzneimittelzulassungen - es geht hierbei großteils um pharmazeutische Zubereitungen, die nicht wie üblich eine überschaubare Zahl an durch chemische Synthese (oder zumindest Isolierung) gewonnenen Wirkstoffen enthalten, sondern durch sehr rudimentäre Verfahren gewonnen werden und tausende verschiedene Wirkstoffe haben, von denen nur einige wenige halbwegs erforscht sind. Das Problem: Die so gewonnenen Zubereitungen sind zum Teil indiziert; da steht dann drauf "gegen diese und jene Beschwerden". Das ist natürlich absolut nicht okay, weil absolut nicht sicher - ich kann nicht einfach ein Arzneimittel rausbringen, das tausende noch unerforschte Stoffe beinhaltet und es gegen Magen-Darm-Beschwerden einsetzen, weil einer der Wirkstoffe anscheinend diese Wirkung hat. Das ist grob fahrlässig.


Was wird nun passieren? Diese Stoffe werden nicht "verboten" - die Arzneimittel mit diesen Stoffen werden verboten. Man darf auch weiterhin diese Kräuter kaufen/verkaufen und verwenden - nur man darf nicht auf die Packung draufschreiben "hilft gegen Magen-Darm-Beschwerden", sofern es nicht durch klinische Studien bewiesen ist. Das ist übrigens auch der Grund, warum (zum. in Österreich) viele alternativmedizinische Zubereitungen keinerlei Indikationen tragen (z.B. Schüsslersalze).

Insofern: Chillt euch mal alle. Guptavidya hat nämlich recht, wenn er/sie sagt:
Für den Endverbraucher wird sich aber nun auch gar nichts ändern
 
Ich weiß jetzt nicht, welche Anlage du meinst. Kannst du das bitte präzisieren?
Ich beziehe mich auch Richtline 2004/24/EG als Erweiterung von 2001/83/EG.

Ich meine das hier :

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amverkrv/gesamt.pd

Da ich Nachtdienst hatte, ergab sich die Gelegenheit diese EG Richtlinie mal im Original komplett zu Lesen.
Auf den ersten Blick erschien sie mir sogar sinnvoll und ausgesprochen Verbraucherfreundlich. Erst auf den zweiten Blick, wenn man die Nebensätze genauer liest, die Durchführungsvorschläge zur Verordnung und die Möglichkeiten deren Mißbrauch wurde mir ein bisschen mulmig.
Es gibt für etliche ayurvedische Präparate 1000de von Reasearchpapers. Der " noch zu schaffende Ausschuß " muß diese aber alle nicht anerkennen und kann einen komplett neuen Wirksamkeitsnachweis verlangen.Mischungen aus traditionellen und anderen Pflanzen fallen enbenfalls darunter.
Der Hersteller muss seinen Sitz in der Gemeinschaft haben, andernfalls er von vornherherein keine Anträge auf Zulassung stellen kann........................
Selbst die traditionellen Pflanzen von Arnika bis Zinnkraut können erneut auf den teuren Prüfstand kommen.
Also wenn diese Richtlinie falsch angewendet wird, und das vermuten ja die Gegner haben wir spannende Zeiten vor uns.

@ Tabargan : Zu deinen Ausführungen hat Dieter Nuhr den passenden Kommentar. "Wenn man nicht genau weis von was man eigentlich redet, macht es manchmal Sinn sich einfach hinzusetzen und die Fre**e zu halten."
 
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@ Tabargan : Zu deinen Ausführungen hat Dieter Nuhr den passenden Kommentar. "Wenn man nicht genau weis von was man eigentlich redet, macht es manchmal Sinn sich einfach hinzusetzen und die Fre**e zu halten."
Nana, da wollen wir doch nicht gleich ausfallend werden, wir sind doch alle erwachsene Leute. Du darfst mir aber gern sagen, wo mein Denkfehler liegt.
 
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