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http://www.buergerstimme.com/Design2/2010-11/heilkraeuter-verbot/
In den letzten Wochen wurden viele Tausende Menschen in ganz Europa durch die Ankündigung, dass Heilkräuter ab dem Jahr 2011 verboten werden sollen, verunsichert. Was ist denn nun dran an diesem Verbot von Heilkräutern? Nun, im Prinzip kann man sagen nichts. Im Prinzip heißt jedoch nicht, dass überhaupt nichts dran sei, lediglich die Fragestellung, bzw. die Behauptung, dass Heilkräuter verboten werden sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach falsch.
Tatsache ist jedoch, dass durch ein EU-Gesetz, welches bereits 2004 verabschiedet wurde, es Richtlinien für Heilkräuter und Heilpflanzen gibt. Hier wurde auch u.a. festgesetzt, dass den EU-Ländern, die bisher noch nicht den Richtlinien dieses Gesetzes angepasst waren, eine Frist von sieben Jahren gewährt wird, um sich dem Standard des Gesetzes anzupassen. Und genau das passiert ab 2011, nicht mehr aber auch nicht weniger.
In diesem Gesetz geht es darum, dass Pflanzen und Kräuter, die eine nachweisliche Wirkung haben, also anerkannte Heilpflanzen sind, nicht mehr jeder verkaufen darf, da sie laut Gesetz unter Arzneien fallen. Anerkannte Pflanzen müssen den Richtlinien des Gesetzes unterworfen werden. Alles, was eine Heilung verspricht, bzw. nachgewiesen ist, zählt hier drunter. Das hat nichts mit einem Verbot zu tun, im Prinzip nicht.
Warum im Prinzip, lässt sich anhand der Pfefferminze am besten verdeutlichen. Pfefferminze darf nach wie vor in Kräuterläden verkauft werden. Das ätherische Pfefferminzöl jedoch, welches durch ein Destillationsverfahren gewonnen wird, darf in Zukunft nicht mehr in jedem Laden angeboten werden, sondern fällt unter Arznei und ist somit nur noch in den entsprechenden Läden , wie Apotheke oder aber Läden, welche eine Zulassung haben, um auch Arzneimittel verkaufen zu dürfen, erhältlich. Hier wird es für Anbieter von ätherischen Essenzen eng. Und eine Zulassung ist hier die Voraussetzung. Wenn wir hier ein wenig weiterdenken, wissen wir, dass jeder Zusatz um etwas zu dürfen, mit Kosten verbunden ist, dies sei jetzt hier nur am Rande erwähnt.
Kräuterkundige dürfen, wie z.B. im Ayurveda, keine Kräutermischungen verkaufen, ohne dass die darin enthaltenen Kräuter unter zugelassene Heilkräuter fallen und tun sie es, sind sie eine Arznei und fallen somit unter die Richtlinien der Gesetzgebung. Wer sich das Gesetz zu den Heilkräutern einmal zu Gemüte führen möchte, findet dies hier:
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?...l,pt,ro,sk,sl,sv,&val=343606:cs&page=1&hwords
machen Sie sich selbst ein Bild.
Es ist äußerst schwammig, aber das sind wir von unseren Gesetzgebern ja schon gewohnt, dass man sich Gesetze biegen kann, wie man das gerne hätte.
Und dies bekamen Biobauern in Brandenburg bereits im Jahr 2005 zu spüren.
Aufgrund dessen, dass zugelassene pflanzliche Arzneimittel bereist im Jahr 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert wurden, durften einige Biobauern diverse Kräuter nicht mehr verkaufen.. Das Verkaufsverbot beschränkt sich seit November 2005 auf elf Kräuter, hierunter fallen: Johanniskraut(!), Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut. Dieses Verkaufsverbot betrifft nicht die Kamille, den Lindenblütentee oder Brennesseltee. Warum die Bauern die vorab genannten Kräuter nicht mehr verkaufen durften, wurde wie folgt begründet: Nach dem Arzneimittelgesetz bräuchten sie dazu eine pharmazeutische Ausbildung.
Nun ist das Verkaufen an sich aber nicht dasselbe, wie es zu empfehlen wer sich hier hinein liest, der wird aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus kommen und dieses Thema bedarf eines gesonderten Artikels.
Um es zu verdeutlichen: Es geht um den Verkauf der Kräuter, nicht darum, ob man sie nicht mehr anpflanzen darf, um sich aus dem eigenen Garten seine Kräutermischungen selbst zubereiten zu können. Dennoch bleibt dieses Gesetz grenzwertig, denn was heute mit dem ätherischen Pfefferminzöl passiert, kann morgen auch den Salbei und die Kamille betreffen, erst einmal die Auszüge der Pflanzen als hochkonzentrierte, ätherische Essenzen, welche nur noch in Apotheken verkauft werden dürfen, morgen trifft es dann die Pflanze?
Von einem Verbot kann somit erst mal nicht die Rede sein, aber wer wird sich die Natur auf absehbare Zeit dann noch leisten können? Jeder kennt doch das Sprichwort: Die sind ja teurer wie in der Apotheke. Und somit wird auf kurz oder lang auch die Genesung durch die Natur wieder nur denen vorbehalten bleiben, die sie sich auch leisten können. Nicht jeder hat einen Graten, um sich seine Kräuter und Pflanzen selbst anbauen zu können.
Kräuter zur Genesung wurden schon immer verwendet, sie haben nicht nur Tradition, sondern sie haben sich auch bewährt- und zwar unabhängig einer Anerkennung durch Gesetze! Die Entwicklung der Heilkräuter durch den Menschen oder besser gesagt durch die Verbote und Richtlinien durch den Menschen, welche es auch schon immer gab, machten es Kräuterkundigen oft schwer ihre Hilfe überhaupt weiterzugeben. Und hier erinnere ich wieder einmal an die Hexenverbrennungen.
Die Benediktinerin Hildegard von Bingen (1098-1179) war eine der letzten weiblichen Personen, die sich u.a. mit Heilkräutern beschäftige und diese auch erforschen durfte, bis es die Kirche Frauen verboten hatte sich damit zu befassen. Warum? diese Frage kann sich jeder selbst beantworten, der sich mit der Geschichte beschäftigt hat.
Und genauso stellt sich die Frage, warum müssen Richtlinien und Gesetze überhaupt erst gemacht werden, wenn es um die Natur und um die Gesundheit geht? Wenn es um Heilmittel geht, die sich bewährt haben? Ob diese Pflanzen nun von irgendeiner Stelle anerkannt sind oder nicht, macht es die Pflanze dann plötzlich zu etwas besserem? Wirkt sie dann besser?
Nein, aber man kann sie sich patentieren lassen, wenn sie den langen Weg zur Anerkennung hinter sich gebracht hat, und dies lässt sie dann wertvoll werden, wertvoll in nur einem Zusammenhang: damit Geld zu machen. Und das bleibt mit diesem Gesetz wieder nur denen vorbehalten, die es sich leisten können. Um Gesundheit geht es hier nicht.
Eine Pflanze setzt sich aus unzähligen Wirkstoffen und Bestandteilen zusammen, bis heute wurden längst noch nicht alle Pflanzen in ihrer Gesamtheit komplett analysiert! Viele Menschen glauben nur an die Heilkraft einer Pflanze, wenn diese anerkannt ist. Schon alleine dies ist wieder ein Beispiel dafür, wie gesteuert wir sind, und wie unselbstständig wir in unserem Denken sind. Dass wir so unselbstständig Denken, liegt nicht zuletzt daran, dass wir seit Jahrzehnten mit Anerkennungen, Zertifizierungen und Zeugnissen konfrontiert werden, welche uns weiß machen sollen, was ist und was nicht, es liegt mit an der wissenschaftlichen Medizin, die nur das glaubt, was sie sieht, nicht was ist und trotzdem wirkt. Es muss herausgefiltert werden, alles muss genau unter die Lupe genommen werden bis ins Letzte, dabei übersehen sie aber einen ganz entscheidenden wichtigen Punkt: Das sich Entfernen vom eigentlichen, vom wahrhaften, nämlich unserer Natur.
Mit diesem Gesetz sind bereits die Weichen zu Monopolstellungen gestellt. Eines sollten wir hier nicht unterschätzen: Gesetze lassen sich immer wieder reformieren, eben dahingehend, wie man sie braucht. Die Frage in diesem Zusammenhang wäre dann: Wer braucht das genau so, wie es in diesem Gesetz bereits anklingt?
Es gab einmal eine Zeit, da habe selbst ich mit Interesse verfolgt, wann eine Pflanze oder ein Kraut endlich anerkannt wurde, heute sehe ich das in einem völlig anderen Zusammenhang, nicht zuletzt aufgrund eines solchen Gesetzes.
Wie sagte Paracelsus? Die Dosis macht das Gift.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung. Bei meinen Recherchen kam ich auf unglaubliche Aussagen und eine davon möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Da bemerkte ein Autor, es sei wichtig, dass Arzneimittel geprüft werden und machte diese Prüfung anhand des Beruhigungsmittels Contergan fest. Ja, richtig gelesen. Hierzu fiel mir nur eines ein: Thema verfehlt setzen sechs.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Ihre
Petra Hanse
Ist bestimmt 'ne verbotene Heilpflanze.Natürlich![]()
Ich hab mir fest vorgenommen, in diesem Thread nichts mehr zu schreiben und nur noch amüsiert zu lesen, wie GuptaVidya und SYS weiterhin mutig aufs Wasser einschlagen und Sisyphosaufklärungsarbeit verrichten, da die meisten hier offensichtlich ärger informationsresistent sind, aber JETZT ... muss ichs einfach kurz rauslassen:Die einzige Frage welche offenbleibt: Was geschieht, wenn die restlichen EU Staaten sich nicht dieser Richtlinie unterwerfen, dessen siebenjährige Frist in 4 Tagen abgelaufen ist?
1) Kompletter Ausschluss aus der EU aller nicht beigestimmter Staaten? (EU-Rausschmiss)
2) Die gesetzlichen Richtlinien, obwohl integriert, dürfen nicht inkraft treten, weil EU nicht vollständig?
3) Krieg?
Ich hab mir fest vorgenommen, in diesem Thread nichts mehr zu schreiben und nur noch amüsiert zu lesen, wie GuptaVidya und SYS weiterhin mutig aufs Wasser einschlagen und Sisyphosaufklärungsarbeit verrichten, da die meisten hier offensichtlich ärger informationsresistent sind, aber JETZT ... muss ichs einfach kurz rauslassen:
Bwuahahaahah
Ehrlich ... einfach ... nein
Einfach - nein.
Ich kann nich mehr. Der Thread hier is wie ein Käfig voller Narren.
Es gab vor ca. 6-7 Monaten im Lokales einen Artikel darüber. Dann würde auch darüber in Ö1 diskutiert, dort kamen sogar Heilpraktiker zu Wort. Bitte schön bei der Wahrheit bleiben, das Thema wurde auch vor dem 26.4. 2011 diskutiert, und das nicht nur ein paar minuten lang, wo man es dann gleich wieder vergisst. Informieren ist das um und auf bevor man in irgendwas hineinbrüllt. Typisch ist ja nur das sich besagte Frau Dr. erst 4 Tage vor dem Ende zu Wort meldet.Diese Info zum Thema Heilpflanzen-Verbot ab 30.04.2011 habe ich eben aus der KRONEN Zeitung vom 26.11.2011 eingescannt.
Typisch - erst 4 Tage vor dem Ende der Petition liest man etwas davon in aktuellen Tagesblättern ...
Das hat er ja auch vorher schon nicht dürfen, wo liegt da jetzt das Problem? Empfehlen darf er es mir ja trotzdem, nur muss es auch tatsächlich nützlich sein, ansonsten könnte ich ihn wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen, wenn er mir gegen meine Krankheit Kamillentee statt Olivenöl empfiehlt.Nachdem die EU Directive 2004/24/EG in Kraft getreten ist wird Dir dein behandelnder Arzt keine alternativ Medikamente mehr empfehlen dürfen, die nicht offiziell nach den Kriterien der Directive als Heilmittel zugelassen worden sind...
Richtig, das ist genau das was einige hier ständig sagen, und die anderen nicht hören wollen. Das es eben vorher auch schon so war, und das sich eben durch diese Directive überhaupt nichts ändert.Aber eines ist sicher, wenn ein Apotheker auch nur ein Kraut in einer Creme verwendet, das jene Zulassungsverfahren nicht durchlaufen hat und bietet diese Creme denoch als "heilend" an, macht er sich strafbar!
@ GuptaVidya -> Du willst doch gar keinen Inhalt.
Dennoch für alle anderen ein recherchierter Bericht inklusive integriert beider Seiten von Petra Hanse:
Der Grund für unser Aufbäumen ist sehr wohl berechtigt, wenn explizit BEIDE Seiten beleuchtet werden und NICHT NUR EINE, welche der persönlichen Gesinnung entspricht!!!