Whg Kűndigung

Richtig,die Enkeltochter findet schon nichts im Ort.Wo soll ich dann auf die schnelle was finden.Ich brauche da auch meine Zeit fűr.Noch das Geld,der Umzug hatte ja auch schon Geld gekostet.Und dann stell ich mir die Frage,was ist wenn sie wieder mit ihrem Freund zusammen kommt.Noch,hatte sie nicht schon vorher gewusst sich zu trennen.
 
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Bin vor 3Monaten eingezogen.Nun ist es so,dass sich die Enkeltochter von ihrem Freund getrennt hat und keine Wohnung findet und deswegen hat der Vermieter(ihr Opa)mir műndlich schon mitgeteilt wegen Eigenbedarf.Damit seine Enkeltochter mit Kind(Urenkel)in die Wohnung kann.Streitigkeiten kam es in den letzten 3Monaten nicht,war alles harmonisch.

du hast also noch nichts schriftlich, nun solange bist du sicher,
schriftlich sollte eine KUENDIGUNG SCHON SEIN .
achte drauf das ein datum drauf steht,
ich wuerde mich erkundigen, vielleicht beim Mieterschutsbund oder aehnliches, auch im net gibts ja Rechtsportale.

aber auch wenn hier einige schreiben , mach es so, oder so,
musst du ja entscheiden was fuer dich das stimmigste ist,
 
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Wie geschrieben,habe meinen Anwalt direkt angerufen.Soll die schriftliche Kùndigung abwarten und ihm zur Űberprűfung zusenden.

Gut gehandelt.....lustigerweise wissen einige Hausbesitzer nicht, wie man eine ordentliche Kündigung verfasst. Zumal es beim Kündigung auf Eigenbedarf, dann noch einiges zu Beachten gibt.

Klar macht man sich damit nicht Freunde für's Leben, aber da würde ich bei meinen Interessen und dessen Durchsetzung bleiben.

Drück dir mal die Daumen
 
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