Werbung für Nicht-Glauben

Bin ich denn bescheuert ....... NBG reicht zum Abgewöhnen

Ach wieso? So ne Runde Riesenrad mit 6 Mass im Turm, a Bisserl schunkeln und Schuabladdln, was gibts denn Schöneres :D

Aber hast Recht Nürnbäsch ist total zum Abgewöhnen, komm ist richtige Bayern! Mann, da wirste Spasssss haben!!!! Oleeeeeeee

(sorry O.T.) weiter im Text :D
 
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crwoley hat werbung für nichtglauben gemacht #glaubt mir nicht-- hat er gesagt
und das hatte fatale folgen
jetzt kennen ihn viele und viele studieren die alten mystherien deshalb gründlicher als je zuvor...:D
 
lesen büldet,

die Existenz Gottes kannst du in Frage stellen, für mich gibt es den auch nicht, nur in meiner, deiner, unserer Einbildung.

Gegen Glauben, kannst du auch wettern, den ganzen Tag.

Aber nicht gegen Religionen werben und eine zugelassene Religion in Frage stellen und damit Werbung gegen die Religion machen. Da ist der kleine Unterschied.

So halte ich als Buße nichts vom Rosenkranz beten und ein paar Ave Marias als Vergebung, ich diffamiere damit aber nicht den Glauben, die Kirche oder die Religion. Greife ich aber die Religion der katholischen Kirche in sich an und werbe damit, kann mit verfassungsrechtlichen Problemen gerechnet werden.

Ich kann hier und überall mich gegen die Religionen aussprechen und gegen wettern, wie sonst was. Der Forenbetreiber hätte das Recht es zu löschen, auch auf Antrag, wenn sich jemand beleidig in seiner Religion fühlt, zu Recht.

Tut es ein Promi im Fernsehen, ebenso, kann er ein Problem bekommen, massivst.

Gegen den Glauben anzutreten, im allgemeinem, nur zu, null Probleme, Aber gegen anerkannte Religionen, kann man sich die Finger verbrennen. Genauso gegen Gott und dieses in Bezug zur Religion, um damit die Religion zu diffamieren, das kann richtige Probleme geben. Es geht um das Ziel und da ist der feine Unterschied.
Was hat das mit dem Grundgesetz zu tun? Du sagtest grundgesetzwidrig. Das greift aber zwischen Privatpersonen im Normalfall nicht.
 
Ach wieso? So ne Runde Riesenrad mit 6 Mass im Turm, a Bisserl schunkeln und Schuabladdln, was gibts denn Schöneres :D

Aber hast Recht Nürnbäsch ist total zum Abgewöhnen, komm ist richtige Bayern! Mann, da wirste Spasssss haben!!!! Oleeeeeeee

(sorry O.T.) weiter im Text :D

och neee ..... nu sind wir im Glauben angelangt ....... Fischköppe und Bajuwaren, geht gar nicht, das passt nie nicht.

Genauso wie Bayern im Norden, 3 Becks und die fühlen sich, als hätten sie 10 Maß intus .... najo, nie ganz sooo, aber kömmt schon hie und Spoooß, dat hört mit Kirchengeläut auf ....... sag ich doch. :D
 
Jeder Nichtglaube ist auch ein Glaube. Wenn jemand sagt: "Ich glaube nicht, dass es eine Seele gibt, dass es einen Gott gibt, dass es ein Jenseits gibt" - so sagt dieser Mensch ja doch nur: "Ich glaube".

Da habe ich schon oft darüber diskutiert.
 
Was hat das mit dem Grundgesetz zu tun? Du sagtest grundgesetzwidrig. Das greift aber zwischen Privatpersonen im Normalfall nicht.

Macht doch mal die Probe, werbe gegen unsere evangelische Religion im Internet ....... überall .... pranger sie an, denunziere sie.

Um was wollen wir wetten, wie schnell du Ärger hast und nicht mehr so privat bist. ;)
 
Jeder Nichtglaube ist auch ein Glaube. Wenn jemand sagt: "Ich glaube nicht, dass es eine Seele gibt, dass es einen Gott gibt, dass es ein Jenseits gibt" - so sagt dieser Mensch ja doch nur: "Ich glaube".

Da habe ich schon oft darüber diskutiert.

Hach, hatte vorhin an dich gedacht ......
 
Macht doch mal die Probe, werbe gegen unsere evangelische Religion im Internet ....... überall .... pranger sie an, denunziere sie.

Um was wollen wir wetten, wie schnell du Ärger hast und nicht mehr so privat bist. ;)
Was hat das mit dem Grundgesetz zu tun?

Wenn ich wegen irgendwas "Ärger" habe, dann normalerweise auf Basis des Strafgesetzes. Das Grundgesetz greift da nicht. Zu sagen, das wäre "grundgesetzwidrig" ist also völliger Unsinn.
 
durch den spirit oder glauben egal wie und was ...baust du dir deine eigene innenwelt...
jeder lebt und baut an seiner...:)
 
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Was hat das mit dem Grundgesetz zu tun?

Wenn ich wegen irgendwas "Ärger" habe, dann normalerweise auf Basis des Strafgesetzes. Das Grundgesetz greift da nicht. Zu sagen, das wäre "grundgesetzwidrig" ist also völliger Unsinn.

Verfassungwidrig ....... und die Klagen auf Unterlassung, Anordnung der einstweiligen Einstellung

Jura- Student ...... na Prost Mahlzeit
 
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