Werbung für Nicht-Glauben

Verfassungwidrig ....... und die Klagen auf Unterlassung, Anordnung der einstweiligen Einstellung

Jura- Student ...... na Prost Mahlzeit
Aha, wo im Grundgesetz (die übrigens die Verfassung der Deutschen ist, bzgl verfassungswidrig) steht jetzt genau, dass ich als Bürger "Ärger habe", wenn ich mich öffentlich kritisch gegenüber einer Religion äußere?
 
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Aha, wo im Grundgesetz (die übrigens die Verfassung der Deutschen ist, bzgl verfassungswidrig) steht jetzt genau, dass ich als Bürger "Ärger habe", wenn ich mich öffentlich kritisch gegenüber einer Religion äußere?

Die Religionsfreiheit, diese ist gewährt, unabdingbar. Was passiert und welche Rechte haben die Vertreter dieser Religion, wenn du Werbung gegen sie fährst, mit dem Ziel die Religion zu denunzieren, vorausgesetzt im großen Stil.

Das Recht auf Unterlass, auf einstweilige Einstellung

Du bist doch Jurastudent, haben Kirchen, die, die Religion vertreten, die Möglichkeit, dich dahingehend zu belangen ????

Wir sprechen von Werbung und das ist immer im großen Stil
 
Aha, wo im Grundgesetz (die übrigens die Verfassung der Deutschen ist, bzgl verfassungswidrig) steht jetzt genau, dass ich als Bürger "Ärger habe", wenn ich mich öffentlich kritisch gegenüber einer Religion äußere?

Es gibt meines Wissens einen Paragraphen im Strafgesetz (zumindest in Deutschland). Hab jetzt nicht recherchiert, aber das war Thema als in Russland die Pussy-Riot-Mädels verknackt wurden. Damit der zur Anwendung kommt reicht allerdings nicht "öffentliche Kritik" an Religionen.
 
Jeder Nichtglaube ist auch ein Glaube. Wenn jemand sagt: "Ich glaube nicht, dass es eine Seele gibt, dass es einen Gott gibt, dass es ein Jenseits gibt" - so sagt dieser Mensch ja doch nur: "Ich glaube".

Da habe ich schon oft darüber diskutiert.

Das kann ich mir vorstellen, denn es ist ein Paradox.
 
also keiner weiss bescheid ...wie immer:D
und das ist gut so- jeder hat ne meinung...und man kann die alten schriften fragen oder es auch sein lassen ...spirit was das?
ich glaube ich weiss was...:rolleyes:
ja das ist glaube #
und dann auch: ich glaub ich weiss nix ...das war sokrates...glaub ich...:lachen::rolleyes:
 
Es gibt meines Wissens einen Paragraphen im Strafgesetz (zumindest in Deutschland). Hab jetzt nicht recherchiert, aber das war Thema als in Russland die Pussy-Riot-Mädels verknackt wurden. Damit der zur Anwendung kommt reicht allerdings nicht "öffentliche Kritik" an Religionen.

Nur wenn du groß mit Werbung dagegen agierst, dann wird dir die private Meinungsäußerung aberkannt und es als Hetze gewertet.

Und darum ging das Thema hier, Anti-Werbung, wenn du sie überhaupt bezahlen kannst, wäre verfassungswidrig und kann die Unterlassung zur Folge haben.
 
Die Religionsfreiheit, diese ist gewährt, unabdingbar. Was passiert und welche Rechte haben die Vertreter dieser Religion, wenn du Werbung gegen sie fährst, mit dem Ziel die Religion zu denunzieren, vorausgesetzt im großen Stil.

Das Recht auf Unterlass, auf einstweilige Einstellung

Du bist doch Jurastudent, haben Kirchen, die, die Religion vertreten, die Möglichkeit, dich dahingehend zu belangen ????

Wir sprechen von Werbung und das ist immer im großen Stil
Du kennst dich nicht aus. Also, kleine Lehrstunde:
Es gibt den Art. 4 GG, der die Religionsfreiheit sichert. Aber: Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, nichts anderes. Ein Grundrecht gilt nicht zwischen Privatpersonen (außer in Ausnahmefällen wie bei einer privatisierten Post). Dieses Geschwurbel vonwegen "verfassungswidrig" ist also völliger Unsinn.

Es gibt hingegen den Straftatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen in § 166 StGB. Und die sieht dann eine Strafe vor, wenn man eine Religion beschimpft (erstens), und das in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (zweitens).

Das heißt; du darfst eine Religion kritisieren oder in Frage stellen, so viel du willst, ohne rechtlich belangt zu werden. Du kannst jede Art von antireligiösen Diskurs - auch in Form von Werbung - machen; aber du musst ein gewisses Mindestmaß an Respekt bewahren. Wenn du sagst, Mohammed wäre pädophil gewesen, wenn du ein Musical veröffentlichst, wo die Jungfrau Maria durch eine schmutzige Klobrille befruchtet wird oder wenn du Klopapier mit Suren aus dem Koran bedruckst, dann ist diese Grenze überschritten.

Dinge, die Privatpersonen machen sind prinzipiell nicht "verfassungswidrig", weil sich die Verfassung zum Schutz Privater an öffentliche Institutionen (oder solche mit öffentlichen Aufgaben, siehe Post) wendet. Bestraft wird ein Bürger aus Strafgesetzen. Solche Normen findest du im GG nicht. Also bitte nicht immer soviel Unsinn verbreiten, oder zuerst informieren.
 
Ich habe zu keinem Zeitpunkt geschrieben, dass ich glaube, dass Du einen Glauben für doof hältst :D

Ich könnte mir vorstellen, hätte man damals nicht den strafenden Gott (oder die strafenden Götter) "erschaffen", dann würde hier Mord und Totschlag herrschen. Weil die Moral nicht wäre. Es gäbe kein "Du darfst nicht töten" zB, weil, wer hätte es einem denn "verboten". Mit welchen Konsequenzen hätte man rechnen müssen? Denn Himmel und Hölle gäbe es nicht, für die Guten oder die Schlechten. Jeder hätte sich das genommen, was er wollte. Also, musste ein System ertsellt werden: "Gott (oder welches spirituelle Wesen auch immer) sieht alles, also reiß Dich zusammen! Denn wenn Du es nicht tutst, dann Hölle, schlechtes Karma etc. Denn ohne diese Pistole auf der Brust, hätte sich unter Umständen jeder solange das genommen, was er mochte, bis man ihn erwischt hätte. Und zur damaligen Zeit hatte man noch keine DNA tests, Videokameras etc....also brauchte man den allsehenden, strafenden Gott (oder Götter etc), die Hölle etc um das Volk unter Kontrolle zu halten.....

Natürlich ist das nur rein spekulativ. Aber, sieh Dir die Menschen an: Gelegenheit macht Diebe. Wenn sich manche Menschen nicht beobachtet fühlen, denken sie sich "hach, das sieht doch keiner, man würde niemals auf mich kommen" Gott war der ultimative "Polizeistaat" zur damaligen Zeit. Blöd nur, dass viele auch schon damals drauf gepfiffen haben :D


"Wenn Du nicht lieb bist, dann kommts Christkindl nicht" funkt doch bei Kindern auch. Oder "Wenn Du böse bist, dann kommt der Krampus"

Eine höhere, allwissende, alles sehende Macht zu erschaffen, die Menschheit von dieser zu "überzeugen" (Kreuzzüge :D ) .... einfach klasse! :rolleyes:

Und jetzt kommts, trotz dieser Einstellung, bin ich fähig zu glauben! Aber nicht das, was andere, die Kirche oder Werbungen mir erzählen! Ich glaube an "meinen Gott".

Aaaaaaameeeeeeeeen :ironie:[/QUOTE

Das wird doch alles vom Rechtsstaat geregelt, Religion braucht man dafür nicht.Jedes Land hat Gesetzte die ein Miteinander ermöglichen. Ausserdem sollte man etwas nicht machen, weil es das Gewissen nicht erlaubt und man es für richtig,nicht weil man dafür bestraft wird.
Ich schätze die Menschheit da positiver ein...
 
Du kennst dich nicht aus. Also, kleine Lehrstunde:
Es gibt den Art. 4 GG, der die Religionsfreiheit sichert. Aber: Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, nichts anderes. Ein Grundrecht gilt nicht zwischen Privatpersonen (außer in Ausnahmefällen wie bei einer privatisierten Post). Dieses Geschwurbel vonwegen "verfassungswidrig" ist also völliger Unsinn.

Es gibt hingegen den Straftatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen in § 166 StGB. Und die sieht dann eine Strafe vor, wenn man eine Religion beschimpft (erstens), und das in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (zweitens).

Das heißt; du darfst eine Religion kritisieren oder in Frage stellen, so viel du willst, ohne rechtlich belangt zu werden. Du kannst jede Art von antireligiösen Diskurs - auch in Form von Werbung - machen; aber du musst ein gewisses Mindestmaß an Respekt bewahren. Wenn du sagst, Mohammed wäre pädophil gewesen, wenn du ein Musical veröffentlichst, wo die Jungfrau Maria durch eine schmutzige Klobrille befruchtet wird oder wenn du Klopapier mit Suren aus dem Koran bedruckst, dann ist diese Grenze überschritten.

Dinge, die Privatpersonen machen sind prinzipiell nicht "verfassungswidrig", weil sich die Verfassung zum Schutz Privater an öffentliche Institutionen (oder solche mit öffentlichen Aufgaben, siehe Post) wendet. Bestraft wird ein Bürger aus Strafgesetzen. Solche Normen findest du im GG nicht. Also bitte nicht immer soviel Unsinn verbreiten, oder zuerst informieren.

Nochmals lesen und verstehen, was ich geschrieben habe, da hapert es anscheinend bei dir, oder Absicht ?????

Was du denkst und schreibst, ist deine Meinung, die kann dir keiner nehmen.

Geht es aber in Werbung gegen etwas, ist es ein anderes Kaliber, was die Gegenseite in ihre Rechte verletzen kann und da hört der Spaß auf.

Dafür, um das zu begreifen, brauche ich nicht einmal RA oder toller Jura-Student zu sein.

Und genau hierum ging es in dem Thread, warum es keine Gegenwerbung gibt ....... ganz einfach, nochmals für dich, weil es den Gegenpart in Misskredit bringen kann und da gibt es die Unterlassung.

Oder ist das zu einfach für dich ?

Boah eyhhh, Gott auch wenn ich nicht dran glaube, lasset Hirn regnen
 
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Lieber Tabargan,

ich mache es dir noch einfacher, wenn du mich hier als User, als hirnamputiert darstellen würdest, kratzt mich es nicht die Bohne. Da sage ich höchstens, der hat es aber nötig.

Wenn du aber öffentlich meinen Namen nennen würdest und mich anprangern würdest, dann zahlst du, alleinig die Rechtsanwaltkosten, für deine Handlung, die mich genötigt dann haben, zu einem RA zu stiefeln zzgl. meinem zeitlichen Aufwand, alle deine Anprangerungen aus dem Netz zu entfernen, zzgl. eventuellem Schadensersatzes.

Du, nun verstehen, ich wage es zu bezweifeln, warum nur ......
 
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