cailin
Sehr aktives Mitglied
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Ein verschreibungspflichtiges Medikament ist verschreibungspflichtig, der Gesetzgeber hat da klare Definitionen wie es verabreicht werden muss, aber anscheinend ist es ja auch egal, wenn man zu krimenellen Handlungen aufruft, es unterliegt klar der gesetzlichen Regelung was ein Tatbestand von Körperverletzung ist und was nicht, dann viel Spass mit den Komplikationen wenn jemand irgend was spritz ohne einen dementsprechenden Aufrag vom Arzt oder unter versicheruntstechnischen Gründen akzeptablen Gründen zu stehen, also viel Spass beim weiter Scheinwahrheiten verteilen, ... .
Man wird sehen, ... .![]()
sachma....... kann das sein, daß du angst vor spritzen hast?