Lieber Dhiran,
es ging bei den Geldwechslern im Tempel nicht um Zinsgeschäfte, sondern um das Einwechseln von unreinem Geld in das reine Tempelgeld. Diese Geld durfte nur im innerhalb der Tempelanlage in Umlauf gebracht werden. Das Geld wurde gebraucht um reine Opfertiere kaufen zu können.
Sicherlich wurde damit auch Geld verdient, aber bei allem Misstrauen sollte man nicht vergessen, dass der Unterhalt des Tempels nicht zum Nulltarif zu haben war. Die Tempelpriester wurden sicherlich nicht wegen dem Unmut über diese Sitte auf den Plan gerufen, sondern wegen der Art und Weise, wie es geschehen war. Selbst heute riskiert jemand, der die Kirchenruhe stört rechtliche Konsequenzen:
Bundesrepublik Deutschland, StGB§ 167 Störung der Religionsausübung
Wer (1)
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.
Merlin