Wachsende Gewalt gegen "Inlnder"in Deutschland

Moludeami schrieb:
Und wer die nicht hat, der bleibt eben draussen, wie in jedem anderen Land auch.
Als würd ich nach Deutschland wollen. Ich trau mich da nicht mal zum Einkaufen hin über die Grenze, weil die Autofahrer für meine gewohnten Schweizerverhältnisse zu aggressiv sind *lach*
Reden darf man mit dir dann wohl auch nur, wenn man sämtliche Antworten schon vorher kennt. Da kann man sich das Gespräch mit dir gleich sparen. Jetzt weiss ich auch, wie deine aberwitzigen Antworten immer entstehen.

sage schrieb:
ist ja ganz witzig, wenn sich alte "Kampfgefährten" gegenseitig fetzen, freut sich der "Klassenfeind".
Kampfgefährte? Diese Person und ich? Nö, niemals. Das erschien vielleicht mal so, weil wir irgendwo zufällig gleicher Meinung waren. Aber dieses Mensch reflektiert sich hier nur selbst.

Du warst doch mal mein Kampfgefährte, sage *ggg* Bis uns die Geister der Ausländerfrage schieden. Nun jedenfalls bist du hier, weil dich etwas bewegt und du etwas bewegen willst. Und nicht nur um dir selbst zu gefallen.

Ich denke, ein grosses Problem von dir und Mondgöttin bei diesen Themen, ist eure Ausdrucksweise. Man hat einfach ständig den Eindruck von Hetze und ewig gleichen Parolen und ihr scheint auch nicht wirklich auf die Argumente der meisten Poster einzugehen.
Schliesslich bin ich überzeugt davon, dass hier niemand terroristische Extremisten irgendwelcher Couleur haben will.

Die Frage, die ich weiter oben gestellt habe und deren Antwort das überwitzige Moludings nicht kennt, die bewegt mich, weil ich nach Unterschieden suche. Bekanntermassen liegt die Ausländerquote in Deutschland auf europäischem Durchschnitt und in der Schweiz oder skandinavischen Ländern sind prozentual zu den Einheimischen viel mehr Ausländer. Trotzdem sind die Probleme weniger oder zumindest anders.
Ich frag mich, woran das liegt.
In die Schweiz darf jedenfalls - ausser Asylanten und Urlaubern - nur übersiedeln, wer einen Arbeitsplatz (oder entsprechend Besitz) nachweisen kann. (Grosszügigerweise schreib ich das jetzt selbst, anstatt auf die Gesetzesseite meiner Bundesregierung zu verlinken.)

Also nicht nur rummotzen, sondern Problem lösen! Das bedeutet: zuerst Wurzeln und Ursprünge suchen! Danach Lösungsmöglichkeiten ausarbeiten. Tja und dann? ... weiss nicht, wie man das in Deutschland macht. Hierzulande sammelt man Unterschriften und bringts dann zur Abstimmung - regional oder national - je nach dem halt.
 
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Pelisa schrieb:
Nein, sage, ich wusste doch, dass du denken kannst, wenn du willst.


Manchmal denke ich nur so, wie Du es nicht willst.
Aber ich fasse das nicht als Gewalt gegen mich auf, nur damit das eigentliche Thema nicht ganz aus dem Blickfeld entschwindet.


Sage
 
Wie wäre es mit etwas Hirn, Elli, nur son bisschen wenigstens... :)
Dann schaffst Du es bestimmt auch bald die Gesetzestexte selber zu lesen. :brav: Sie sind die Einstimmung auf dieses Land. Hier gibt es keine gebratenen Tauben, Elli. Entweder man beisst sich durch den Text durch oder man bleibt draussen. :winken5:
Schön zu lesen, dass bereits der Autoverkehr Dich vom Betreten des Landes abhält... wir haben schliesslich einen Titel zu verteidigen. :party02:
 
@ Elli und Moludeami

Könntet Ihr eure Streitereien bitte im Unterforum "Unter Uns", oder noch besser per PN austragen?

Galahad
 
Elli schrieb:
Du bist ja wieder hilfsbereit heute.
Warum werfen wir nicht nur noch Links hin und her? Auf jede Frage gibts sicher zig weiterführende Links.
pffff ... :escape:
Aufenthaltsgesetz - AufenthG

§ 9 Niederlassungserlaubnis

(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.


(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,

2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,

3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungsoder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,

4. er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,

5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,

6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,

7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und

9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Im Übrigen kann zur Vermeidung einer Härte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach § 44a Absatz 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.


(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend.


(4) Bei straffälligen Ausländern beginnt die in Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist mit der Entlassung aus der Strafhaft. Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:

1. die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebietes, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre,

2. höchstens sechs Monate für jeden Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes, der nicht zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führte.

Der mit weitem Abstand beste Link für alle ausländerrechtlichen
Fragen ist info4alien.de. Da schreiben - das erkennt man
sofort - viele Spezies von Ausländerbehörden. Jede Frage von
dir in dem Forum wird beantwortet werden.

Viele deiner Fragen könnte ich dir sicherlich auch beantworten,
hab da schon so allerhand Erfahrung. Nur keine Lust dazu. :weihna1

Gruss LB
 
Galahad schrieb:
Könntet Ihr eure Streitereien bitte im Unterforum "Unter Uns", oder noch besser per PN austragen?
Keine Bange Galahad. Zum Streiten brauchts zwei und auf Trolle lass ich mich nicht weiter ein ;)


Vielen Dank für die Antworten, Baron :)
 
Shanna1 schrieb:
Ok, da sind wir mal einer Meinung.

Und warum ist es so? Weil Ausländer in bestimmte Gegenden "abgeschoben" werden, auf einen Haufen gepackt und weit möglich von "normalen" Deutschen/Österreichern weg,

In keinem Staat der EU kann man Menschen gegen seinen Willen irgendwo hinpacken.
Keinen Menschen kann man also "ausgrenzen" da er den freien Willen seines Wohnortes hat,der auch vom Gesetz her respektiert wird.

Wenn du nun das Argument einbringst,dass der Fremde keine Möglichkeit bekommt in einem bestimmten Haus zu leben,so muss man wie bei allem beide Seiten sehen.

Es gibt nicht "die Guten" und "die Bösen"

Eine Bekannte von mir ist grad auf der Suche nach einer Wohnung, hat gefragt, ob auch Ausländer in dem Haus wohnen würden.
Die Antwort drauf hat mich erstaunt: nein, denn sonst würden keine Inländer mehr mieten wollen.
Wenn DAS nichts mit Ausgrenzung zu tun hat?

Hast du dir in irgendeiner Form vielleicht einmal den Gedanken darüber gemacht,dass dies nicht unbedingt etwas mit Ausgrenzung,sonder mit Erfahrungswerten zu tun hat?
Man muss immer beide Seiten betrachten!
Wenn jemand in einem Haus vielleicht schlechte Erfahrung gemacht hat,wegen dieser schlechten Erfahrung extra umzieht,will er sicher sein dass er nicht vom Regen in die Traufe kommt.

Wie ich schon sagte,es gibt immer zwei Seiten,und wer pauschal Urteilt ist nur dumm.

Wie heisst es immer so schön?
Man wollte Arbeiter,und es kamen Menschen.
Menschen!
Aber das Wort "Mensch" bedeutet auch beide Seiten im Menschen zu sehen,die positiven wie die negativen.

Manchmal habe ich den Verdacht,dass man im Fremden nur das positive im Menschen sehen will,weil es einem zu seinem eigenen Seelenheil verhilft.

Auch "Innländer" sind Menschen,genauso wie der Ausländer,und sie haben Stärken und Schwächen,Gute und Schlechte Seiten...genauso wie der "Fremde".

Grüsse vom Narren
 
JimmyVoice schrieb:
Eine deutsche Frau, wurde von 7 deutschen Männern auf einer Grillparty vergewaltigt und alle anderen deutsche Gäste sahen zu. Was machen wir mit denen?

Ausweisen? Ach nee sind ja keine Ausländer, keine Islamisten.

Bestrafen nach dem Strafgesetz!

Grüsse vom Narren
 
@ JimmYVoice,
Du meinst doch sicher diesen Vorfall:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=820649&firmaid=7304&keygroup=
Ich finde den ganzen Vorfall unglaublich! Hoffentlich gelingt es der jungen Frau, irgendwie damit fertigzuwerden und ihr Leben normal weiterzuleben! Eine gewisse Genugtuung ist für mich, dass auch wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. (Hoffentlich dann auch entsprechend verurteilt.)
Du weißt übrigens genaueres über die Staatsbürgerschaft/Nationalität von Opfer und Tätern? Ich habe darüber keine Aussagen finden können.
Jetzt werde ich noch unruhiger sein, sollte meine Tochter mal wieder "auf der Piste" sein!
 
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Der_Narr schrieb:
In keinem Staat der EU kann man Menschen gegen seinen Willen irgendwo hinpacken.
Nein...aber man kann mit "sanfter Gewalt" irgendwo hinleiten.
Wenn die Mieten nur im Bezirk X günstig genug sind, wenn nur dort jemand bereit ist, an Ausländer zu vermieten - wo sollen die Leute den DANN hin?

Keinen Menschen kann man also "ausgrenzen" da er den freien Willen seines Wohnortes hat,der auch vom Gesetz her respektiert wird.
siehe oben

Wenn du nun das Argument einbringst,dass der Fremde keine Möglichkeit bekommt in einem bestimmten Haus zu leben,so muss man wie bei allem beide Seiten sehen.
Ja, ist in Ordnung. Allerdings ist dieser Fakt in der Frage der Ghettoisierung nicht zu vernachlässigen.
Genau das wird dann ja den Ausländern "vorgeworfen" und noch dazu ist es sehr hinderlich, was die Integration betrifft.

Es gibt nicht "die Guten" und "die Bösen"
Da hast du recht, es gibt gute und böse (Ver)Mieter, gute und böse Aus-/In-länder usw. So einfach wollte ich es mir auch nicht machen. :)

Hast du dir in irgendeiner Form vielleicht einmal den Gedanken darüber gemacht,dass dies nicht unbedingt etwas mit Ausgrenzung,sonder mit Erfahrungswerten zu tun hat?
Im Falle meiner Bekannten: weil sie gehört hat (nicht selbst erlebt!) daß es nicht toll ist, mit Ausländern in einem Haus zu leben.

Wie ich schon sagte,es gibt immer zwei Seiten,und wer pauschal Urteilt ist nur dumm.
Sehe ich auch so - und genau in dem Sinne sollte man auch seine Nachbarn sehen. Ansonsten sollte ich NIE irgendwo hinziehen, wo über 60-jährige wohnen *zwinker*

Man wollte Arbeiter,und es kamen Menschen.
Menschen!

Manchmal habe ich den Verdacht,dass man im Fremden nur das positive im Menschen sehen will,weil es einem zu seinem eigenen Seelenheil verhilft.

Auch "Innländer" sind Menschen,genauso wie der Ausländer,und sie haben Stärken und Schwächen,Gute und Schlechte Seiten...genauso wie der "Fremde".
´

Du hast meine absolute Zustimmung. Ich sehe auch nicht nur das "Positive im Ausländer", keine Angst...allerdings sehe ich, daß viele ausländische Mitbewohner nicht schlechter sind als die Österreicher rundherum.
Das ist meine Grundaussage.
Deshalb werde ich mich nicht pauschal weigern, in ein Haus mit türkischen oder nigerianischen oder deutschen oder.... Nachbarn zu ziehen, sondern mir die Nachbarn einfach zuerst mal anzusehen und versuchen, sie kennenzulernen *beispiel* Und zwar gleich gut/schlecht/ausgiebig, wie ich das auch mit "inländischen Österreichern" machen würde.

Lg

Shanna
 
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