Und für Bücher gibt es numal sog. "Indexlisten" und "Verbotslisten".
Oder, wenn Dir die Begriffe besser gefallen: Erwerbbare, aber nicht Bewerbbare Literatur, und verbotene, nicht verkäufliche Schriften.
Vom Prinzip her hast du Recht,
möchte aber, um meine Gedanken zu erklären, auf folgende Fakten aufmerksam machen.
Nach dem Tot Hitlers, bzw. nach der Kapitulation aller dt. Streitkräfte und der auch politischen Machtübernahme innerhalb Deutschlands durch die Alliierten, fiel, durch die Besatzung der Alliierten, die urheberlichen Rechte dieses Werk auf die US-Amerikanische Besatzungsmacht, welche es später dem Bayerischen Freistaat rechtlich überschrieb.
Zu dieser Zeit wäre auch wohl kaum jemand auf den Gedanken gekommen "Mein Kampf" erwerben zu wollen, im Gegentteil, weiß ich von Zeitzeugen dass sie dieses Werk mit der Besatzung so schnell wie möglich vernichtet hatten, wenn sie es im Familienbesitz hatten.
Hier entstand zwischem dem Tot Hilters 30.04.1945-----08.05.1945----- bis zur rechtlichen Anerkennung des Freistaat Bayern-----sowie der Gründung und Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland 1949 durch die drei westlichen Besatzungsmächte,erstmal ein rechtliches Vakuum, was dieses Buch betraf.
Da aber vor dem Zeitpunkt der Gründung der BRD das Urheberecht bereits an den Bayerischen Freistaat übergegangen war und dieser auch keine Lizenzen für Neuauflagen, welche dann zu einer möglichen gewerblichen Verbreitung
inklusive einer möglichen Bewerbaren Verbreitung, mehr ausgab, war eine Indizierung des Buches völlig irrelevant. Irgendwann kamen dann auch noch die strafrechtlichen Gesetze der Volksverhetzung, was bei einer Verbereitung von "Mein Kampf" gegeben ist, dazu.
Letztlich ist es auch heute, im Jahr 2017 und nach dem Ablauf des Urheberrechts seit 2015 so, dass die öffentliche Verbreitung eines entsprechend-unkommentierten "Mein Kampf" strafrechtlich als Volksverhetzung geahndet werden kann, wenn es einen Ankläger gibt.
Der Besitz von "Mein Kampf" oder die ungewerbliche Weitergabe von diesem Buch bleibt, im Bezug auf die Volksverhetzung, allerdings straffrei. Von daher ist die staatliche Indizierung dieses Werks von A. Hitler prinzipiell wirkungslos und eigentlich sinnlos, sondern nur eine Symbolik.
Denn wenn ein staatlicher Index ein Buch verbietet, dann kann dieser Staat keinen Unterschied machen können ob das Buch gewerblich oder privat vertrieben wird. Hindern verfassungsmäßige Gesetze den Staat daran und der der Staat macht es dennoch, dann ist es nur ein Symbol.
Und mehr als ein Symbol ist diese Indizierung von "Mein Kampf" auch nicht!