Neutrino
Sehr aktives Mitglied
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- 31. August 2008
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Nicht ganz. Was ich sage ist:
- Die Angst (streng genommen die Angst II) macht verletzlich, nicht verletzt.
- Für die Verletzung ist der durch die Angst II designierte Bestrafer zuständig: er kann sie vollstrecken oder unterlassen.
- Angst II ist freiwillig und nach Göttlichem Recht verboten. Also ist das Opfer immer schuldig, weil er sich durch Wahl seiner verbotenen Angst bestrafbar gemacht hat.
- Ob der Bestrafer eine legitimer Bestrafer oder ein Täter ist hängt davon ab, ob der Bestrafer selbst die Bestrafung fürchtet oder nicht.
* Befürchtet er sie, ist er Täter. => Kriminalität
* Befürchtet er sie nicht, ist er legitimer Bestrafer. => Legitimität
Ich habe nicht behauptet der Vergewaltiger sei legtimier Bestrafer.
Ganz im Gegenteil: da eine Vergewaltigung einvernehmlicher Sex ohne Liebe, aber Liebe immer gegenseitig ist, ist der Vergewaltiger Täter.
Aber was nützt es dem Täter seine Schuldhaftigkeit nachzuweisen, wenn man seine Macht sich auf diese Weise schuldig zu machen mit absoluter Sicherheit und ausschließlich dadurch beschneiden kann, dass man selbst hinreichend clean (d.h. ohne Angst II vor vergewaltigung) ist? Nichts.. aber darin scheinen einige Schutz zu suchen: in der Verurteilung dessen, was sie selbst zulassen in der Hoffnung das könne sie Schützen. Tut es aber nicht. Schützen tut nur die Lösung der Angst. Und so lange Angst das ist ist auch ein Potenzieller Täter da.. da helfen auch keine Gefängnisse..
Der Wille der die Entsprechende ANgst II erzeugt ist nicht legitim.
Wer Vergewaltigbarkeit legitimieren/verteidigen möchte ist im Unrecht.
Oi Oi Oi....
Sag mal Randalia, wie kommste zu sowas? Interessiert mich ehrlich. Woraus leitest du das so ab?