SYS41952
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Ab heute darf jeder 14-Jährige und ältere Mensch sein Geschlecht selbst bestimmen und bei Standesamt eintragen lassen. Eine Erleichterung für die Betroffenen, die bis jetzt, häufig unter unnötig erschwerten Bedingungen darum betteln mussten.
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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den...
Das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.