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Condemn
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Interessanter Artikel:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,712408,00.html
Auszüge:
"Ein Lokalblog darf die Anlagen eines Berichts zur Love-Parade-Katastrophe nicht mehr veröffentlichten - die Stadt Duisburg hat das per Verfügung verbieten lassen. Dabei präsentiert die Stadt die Schlussfolgerungen des Berichts selbst im Web, "wegen des öffentlichen Interesses"."
(...)
"In der von der Stadt veröffentlichten Version sind allerdings nur die Schlussfolgerungen und Wertung der beauftragten Anwältin Ute Jasper von der Düsseldorfer Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer & Wojtek enthalten. Das Gutachten entlastet die Stadt, darin stehen Sätze wie:
"Nach dem derzeitigen Stand der Prüfung liegen uns keine Erkenntnisse dafür vor, dass Mitarbeiter der Stadt Duisburg ihre gesetzlichen Pflichten verletzt hätten und auf diese Weise zum Unglück beigetragen oder es gar verursacht hätten."
Anwältin Jasper formuliert aber einen klaren Verdacht: Die Recherchen hätten verschiedene Umstände ergeben, aus denen sich schließen lässt, "dass Dritte gegen Vorgaben und Auflagen der Genehmigungen der Stadt Duisburg verstoßen haben".
Auf welcher Grundlage die Anwältin zu diesen Wertungen kommt, kann man der von der Stadt Duisburg veröffentlichten Version des Gutachtens aber nicht entnehmen. Denn es fehlen alle Anlagen - Genehmigungen, Planungsunterlagen, Sitzungsprotokolle, Präsentationen. Alle Originaldokumente, anhand derer die Öffentlichkeit und die Presse nachvollziehen könnten, auf welcher Basis denn da nun die Stadt entlastet wird, will die Stadt Duisburg unter Verschluss halten."
(...)
"Diese Anlagen hatte das Lokalblog Xtranews veröffentlicht. Und gegen diese Veröffentlichung lässt die Stadt Duisburg nun eine Anwaltskanzlei Verfügungen erwirken. Es ist laut Xtranews die Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer & Wojtek aus Düsseldorf - pikanterweise dieselbe Kanzlei, die das Gutachten verfasst hat."
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,712408,00.html
Auszüge:
"Ein Lokalblog darf die Anlagen eines Berichts zur Love-Parade-Katastrophe nicht mehr veröffentlichten - die Stadt Duisburg hat das per Verfügung verbieten lassen. Dabei präsentiert die Stadt die Schlussfolgerungen des Berichts selbst im Web, "wegen des öffentlichen Interesses"."
(...)
"In der von der Stadt veröffentlichten Version sind allerdings nur die Schlussfolgerungen und Wertung der beauftragten Anwältin Ute Jasper von der Düsseldorfer Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer & Wojtek enthalten. Das Gutachten entlastet die Stadt, darin stehen Sätze wie:
"Nach dem derzeitigen Stand der Prüfung liegen uns keine Erkenntnisse dafür vor, dass Mitarbeiter der Stadt Duisburg ihre gesetzlichen Pflichten verletzt hätten und auf diese Weise zum Unglück beigetragen oder es gar verursacht hätten."
Anwältin Jasper formuliert aber einen klaren Verdacht: Die Recherchen hätten verschiedene Umstände ergeben, aus denen sich schließen lässt, "dass Dritte gegen Vorgaben und Auflagen der Genehmigungen der Stadt Duisburg verstoßen haben".
Auf welcher Grundlage die Anwältin zu diesen Wertungen kommt, kann man der von der Stadt Duisburg veröffentlichten Version des Gutachtens aber nicht entnehmen. Denn es fehlen alle Anlagen - Genehmigungen, Planungsunterlagen, Sitzungsprotokolle, Präsentationen. Alle Originaldokumente, anhand derer die Öffentlichkeit und die Presse nachvollziehen könnten, auf welcher Basis denn da nun die Stadt entlastet wird, will die Stadt Duisburg unter Verschluss halten."
(...)
"Diese Anlagen hatte das Lokalblog Xtranews veröffentlicht. Und gegen diese Veröffentlichung lässt die Stadt Duisburg nun eine Anwaltskanzlei Verfügungen erwirken. Es ist laut Xtranews die Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer & Wojtek aus Düsseldorf - pikanterweise dieselbe Kanzlei, die das Gutachten verfasst hat."