ich weiß ja nicht zu welcher zeit das war aber heute ist es nicht so.
wenn du alleinerziehend bist geht es ohne probleme dass du teilzeit arbeitest.
hab ja selber meinen ganztagsplatz bei meinem alten arbeitgeben aufgegeben.
ok bei der arge wollten die mir auch was anderes erzählen vonwegen ich muß den job weitermachen sonst gibt es ne sperre und so.
aber wozu hat man ne rechtschutz um sich dort beim anwalt informieren zu lassen.
Ganz einfach die Grenzen gingen auf und ich war eine der ersten die Zusätzliche beantragen musste. Da gab es ein Gesetz worin es hieß das ich nicht voll arbeiten darf und dieses Gesetz versuchte man nachdem ich ganz aus den Arbeitsprozess war zu kippen. Ich sollte mich verpflichten voll arbeiten zu gehen, da sagte ich nein das mache ich nicht, darauf hin hat man mir zu Unrecht die Arbeitslosenhilfe gestrichen, das war 1991 zu einer Zeit wo mein Großer gerade in der erste Klasse kam und die anderen waren beide im Kindergarten und der Weg hat mir morgens wie Abends 90 Minuten gekostet. Da ich die Kinder 1985, 1986 und 1987 geboren 1990 aufs Fahrrad setzte konnte ich noch eine gute halbe Stunde sparen. Die Angst das mir oder schlimmer noch den Kindern was passierte führ jedes mal mit.
Jede Mutter hat das Recht halbtags arbeiten zu gehen, aber in der Arge interessiert es keinen. Denen geht es nur darum das du die Arbeit annimmst und zumindest das versuchst.