Sind Esoteriker naiver als sonst Menschen?

Es liegt in der "Berater-Branche" sehr viel im Argen - seitens der Lines, und seitens der Berater. Je jünger der Berater ist, umso mehr fehlt ihm der Weitblick... was dem Ruf dieser Branche nicht gerade zuträglich ist.

Mir wäre ein älterer erfahrener Fliesenleger auch lieber als ein Frischgefangener ;)
Hast du schon mal bei Handwerkern auch dein blaues Wunder erlebt und dann reklamiert?
Ich schon - und glaube mir, da gibt es nicht den geringsten Unterschied in der Vorgehensweise und der Qualität.

Ich denke, das zieht sich durch alle Branchen.
 
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Ich weiss selbst, dass eine KL für das Verhalten des Kunden oder auch anderen Menschen nicht verantwortlich ist. Davon habe ich auch nichts geschrieben, das entspringt deinen eigenen Interpretationen.

Meine Intention war eine andere. :)
 
Katze1 schrieb:
Mir wäre ein älterer erfahrener Fliesenleger auch lieber als ein Frischgefangener
Hast du schon mal bei Handwerkern auch dein blaues Wunder erlebt und dann reklamiert?
Ich schon - und glaube mir, da gibt es nicht den geringsten Unterschied in der Vorgehensweise und der Qualität.

Ich denke, das zieht sich durch alle Branchen.

Mag sein, mit Handwerkern habe ich nicht so viel Erfahrung, wenn dann sind es Kleinigkeiten, sprich Reparatur von Waschmaschine & Co.
 
Mag sein, mit Handwerkern habe ich nicht so viel Erfahrung, wenn dann sind es Kleinigkeiten, sprich Reparatur von Waschmaschine & Co.

Einer Freundin stand am Sonntag (wann sonst?) die Küche unter Wasser.
Sie rief den Notdienst.
Er knöpfte ihr für eine neue Armatur über € 200 ab - die Arbeit und Anfahrt selbstverständlich extra.
Hinterher stellte sich heraus, dass die alte Armatur gar nicht kaputt war und der Preis ungefähr bei 4-fachen des üblichen Handelspreises dieser bestimmten Armatur gelegen hat.
Könnte man dazu Abzocke sagen?
Wie erstreitet man sich das Geld zurück? Wenn man als alleinstehende Frau nicht ernst genommen wird?

Dieses Problem bezieht sich bei Gott nicht nur auf fragwürdige Beratungen.
 
Ich weiss selbst, dass eine KL für das Verhalten des Kunden oder auch anderen Menschen nicht verantwortlich ist. Davon habe ich auch nichts geschrieben, das entspringt deinen eigenen Interpretationen.

Meine Intention war eine andere. :)

Dir sind sicher die Regeln und Fallstricke der Kommunikation bekannt, also schieb nicht alles auf meine Interpretation, es könnte auch an deinem Ausdruck liegen.

Erklär mal, was du meinst, anders, vielleicht klappt es ja dann besser.
 
Ein wichtiges Element sind spiritistische Sitzungen, die der geistigen Höherentwicklung, nicht der Vorhersage künftiger Ereignisse, dienen sollen. Die Fähigkeit, Medium zu sein, wird als natürliche menschliche Gabe betrachtet, die jeder hat und entwickelt werden kann. Die besondere Stellung beschränkt sich dabei auf das Wirken in der Séance und entspricht keinem priesterlichen Stand und darf auch nicht gegen Entgelt ausgeübt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Allan_Kardec

Allan Kardec sagt hier sehr klare Worte dazu.
Hast du Kardec gelesen? Wohl kaum.
Denn dann wüsstest du auch, das in afrobasierten Traditionen vieles auf Kardecs Lehren fußt.
Und auch immer noch nicht hast du begriffen, das Körperlose bedient werden und man auch zu spiritistischen Sitzungen etwas mitbringt. Eine Entlohnung.
Sitzungen nicht kostenlos sein müssen oder sind. Mehrere Stunden betragen und überdies anstrengend sein können und auch nicht alleine durchgeführt werden.
Deine Erwartungshaltung, das jemand, der vielleicht von weit her extra angereist kommt, das auf seine Kosten dann zu tun hat, um dir gefällig zu sein, sind weltfremd.

Wer nicht bereit ist, für eine erwartete Leistung eine Gegenleistung zu erbringen, die kann in Form von Geld, Naturalien oder auch Arbeit ausfallen, erweist weder Anerkennung noch Respekt und ist offensichtlich auch nicht vom Gelingen seiner Unternehmung überzeugt. Möge er daheim bleiben.
 
Katze1 schrieb:
Erklär mal, was du meinst, anders, vielleicht klappt es ja dann besser.

Nein. Ich habe erklärt, dass meine Intention eine andere war (und nicht das von dir Wahrgenommene bzw. Interpretierte), und damit ist es für mich gut. :)

Katze1 schrieb:
Dieses Problem bezieht sich bei Gott nicht nur auf fragwürdige Beratungen.

Das ist mir klar. Ich sehe trotzdem einen Unterschied. Im Gegensatz zum Produkt, das überprüf- und reklamierbar ist, hast du bei esoterischen Beratungen nichts, was du sehen oder angreifen kannst; hast im Zweifelsfall kein Beweisstück in der Hand.
 
Nein. Ich habe erklärt, dass meine Intention eine andere war (und nicht das von dir Wahrgenommene bzw. Interpretierte), und damit ist es für mich gut. :)
Dann lass es. Ich gehe davon aus, dass du es nicht willst oder kannst.


Das ist mir klar. Ich sehe trotzdem einen Unterschied. Im Gegensatz zum Produkt, das überprüf- und reklamierbar ist, hast du bei esoterischen Beratungen nichts, was du sehen oder angreifen kannst; hast im Zweifelsfall kein Beweisstück in der Hand.
Wenn es bestritten wird, kannst du dir dein Beweisstück auch wo hin picken ;)
Es ist gehüpft wie gehatscht.
 
Hast du Kardec gelesen? Wohl kaum.
Denn dann wüsstest du auch, das in afrobasierten Traditionen vieles auf Kardecs Lehren fußt.
Und auch immer noch nicht hast du begriffen, das Körperlose bedient werden und man auch zu spiritistischen Sitzungen etwas mitbringt. Eine Entlohnung.
Sitzungen nicht kostenlos sein müssen oder sind. Mehrere Stunden betragen und überdies anstrengend sein können und auch nicht alleine durchgeführt werden.
Deine Erwartungshaltung, das jemand, der vielleicht von weit her extra angereist kommt, das auf seine Kosten dann zu tun hat, um dir gefällig zu sein, sind weltfremd.

Wer nicht bereit ist, für eine erwartete Leistung eine Gegenleistung zu erbringen, die kann in Form von Geld, Naturalien oder auch Arbeit ausfallen, erweist weder Anerkennung noch Respekt und ist offensichtlich auch nicht vom Gelingen seiner Unternehmung überzeugt. Möge er daheim bleiben.

Du vergißt, dass Spiritisten die Miete und den Strom geschenkt bekommen :ironie:
 
Werbung:
Einer Freundin stand am Sonntag (wann sonst?) die Küche unter Wasser.
Sie rief den Notdienst.
Er knöpfte ihr für eine neue Armatur über € 200 ab - die Arbeit und Anfahrt selbstverständlich extra.
Hinterher stellte sich heraus, dass die alte Armatur gar nicht kaputt war und der Preis ungefähr bei 4-fachen des üblichen Handelspreises dieser bestimmten Armatur gelegen hat.
Könnte man dazu Abzocke sagen?
Wie erstreitet man sich das Geld zurück? Wenn man als alleinstehende Frau nicht ernst genommen wird?

Dieses Problem bezieht sich bei Gott nicht nur auf fragwürdige Beratungen.


Tja dann war / ist deine Freundin nicht in der Lage sich um ihr Recht zu kümmern und ihr Recht auch einzufordern . Du tust ja gerade mal so als würden wir in keinem Rechtsstaat leben und der normal Österreicher Wucherpreisen ausgesetzt sein .

Es ist zwar in der Esoterik so das man ungeschützt Geld den Abzockern in den Rachne wirft , aber wer heute einem Gewerbe nachgeht ist auch heute zu einiges Verpflichtet .

Eine 5 Sekunden Suche bei Tante Google ergab folgendes :

http://www.konsumentenfragen.at/kon...enrechte/Wucher-Verkuerzung_ueber_die_Haelfte

Zitat aus der Website :

Wucher

Umgangssprachlich spricht man bei besonders hohen Preisen, die man nicht für gerechtfertigt hält, gelegentlich von „Wucherpreisen". Im Rechtssinn liegt Wucher aber nur vor, wenn jemand den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder die Zwangslage einer bestimmten Person ausnützt, um eine Leistung zu bekommen, die in einem auffallenden Missverhältnis zur eigenen Leistung steht. Wucher ist also ein vorwerfbares Verhalten gegenüber einer schutzbedürftigen Person, das auch strafrechtliche Folgen haben kann.
Verkürzung über die Hälfte

Ein ganz gravierendes Ungleichgewicht liegt auch vor, wenn man mehr als doppelt so viel für ein Produkt oder eine Leistung zahlen soll, als es dem eigentlichen Wert entspricht. In diesem Fall kann man wegen „Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes" (von JuristInnen auch als „laesio enormis" bezeichnet) die Vertragsauflösung verlangen. Der/die VertragspartnerIn kann jedoch anbieten, einen entsprechenden Wertersatz zu leisten und so den Vertrag aufrecht erhalten.
Wichtig

Der Anspruch auf Vertragsauflösung oder Vertragsanpassung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes darf vertraglich gegenüber KonsumentInnen nicht ausgeschlossen werden. Wenn Sie aber eine Sache „aus besonderer Vorliebe" kaufen, zum Beispiel weil Sie es für die Vervollständigung einer Sammlung unbedingt haben wollen, können Sie sich nicht auf Verkürzung über die Hälfte berufen. Gleiches gilt, wenn Ihnen der wahre Wert einer Sache bekannt war oder dieser nicht mehr bestimmbar ist, oder wenn Sie die Sache bei einer gerichtlichen Versteigerung erworben haben.

Das hat nichts mit armer alleinstehender Frau :rolleyes: zutun ...

Wer Googeln kann ist klar im Vorteil , Das Gesetz ist ja der Unterschied zu der Geldmaschine Esoterik . Während ich bei einem Normalen Unternehemen unter den Konsumentenschutz falle , hilft der eben nicht bei Wahrsagern Kartenlegern Pendlern usw ...
Und das wird schamlos ausgenutzt also mach nicht den Fehler und Vergleiche die Esoterik mit irgendwelchen Gerwerbe treibenden .
 
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