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Alleine der Antrag auf Insolvenz wird mit einer Einziehung vom Gewerbeschein gehandelt
Ich hab geglaubt Caroline hat schon einen Gewerbeschein,weil sie geschrieben hat,sie ist selbständig,hat das aber dann eh berichtigt
und auch einen neuen Gewerbeschein bekommt sie bei Insolvenz nicht
Nur eben,wenn sie einzelunternehmer ist
Bei einem PI mußt du mindestens 6 Monate in einem angestelltenverhältnis sein,ansonsten werden sich die gläubiger nicht einverstanden erklären.Was man noch machen könnte,wäre ein Zahlungsplan,wo du in 5 oder 3 Jahren 30% von der gesamtsumme zahlst und jede s jahr auf die gläubiger aufgeteilt wird
Alleine der Antrag auf Insolvenz wird mit einer Einziehung vom Gewerbeschein gehandelt
Ist doch klar, wenn du für ein Gewerbe Insolvenz beantragst, ist das Gewerbe weg. Schließlich hast du dann das Ende deines Gewerbes verkündet.
Eine PI ist aber rechtlich von deinem Gewerbe getrennt.
Und die Gläubiger sind interessiert daran, dass du dein Gewerbe weiter ausübst. Denn, wie sollst du jemals Irgendwas in die Insolvenzmasse einbringen. Wenn du nichts mehr verdienst.
Auch bei Selbstständigen wird eine PI auf die Pfändungsgrenzen gerechnet.
Und zwar auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung.
Und nein, ein Mensch, der PI muss nicht abhängig beschäftigt sein.
Den Gläubigern ist es egal, woher das Geld stammt. Es muss nur regelmäßig fließen.
Ist meine Erfahrung in Deutschland. Kann ja in Österreich anders sein.
crossfire
Ist doch klar, wenn du für ein Gewerbe Insolvenz beantragst, ist das Gewerbe weg. Schließlich hast du dann das Ende deines Gewerbes verkündet.
Eine PI ist aber rechtlich von deinem Gewerbe getrennt.nein wird nicht getrennt
Und die Gläubiger sind interessiert daran, dass du dein Gewerbe weiter ausübst. Denn, wie sollst du jemals Irgendwas in die Insolvenzmasse einbringen. Wenn du nichts mehr verdienst.indem man in ein angestelltenverhältnis wechselt
Auch bei Selbstständigen wird eine PI auf die Pfändungsgrenzen gerechnet.
Und zwar auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung.
Und nein, ein Mensch, der PI muss nicht abhängig beschäftigt sein.
Den Gläubigern ist es egal, woher das Geld stammt. Es muss nur regelmäßig fließen.
Ist meine Erfahrung in Deutschland. Kann ja in Österreich anders sein.ja ist es auch
dann muss du vollkommen privat und gewerblich getrennt haben, da darf dann kein papier mehr zwischen passen.
Und nun kannst du dir mal überlegen, egal ob in Ösiland oder hier wieviele das wirklich haben.
Und damit erübrigen sich viele Frage.
Meine Partnerin hatte einen Gewerbeschein. Trotz PI.
Und sie hat dann eine erfolgreiche Erweiterung gemacht. Trotz PI.
Und dann hat den Gewerbeschein wieder erweitert. Trotz immer noch laufender PI.
Was willst du mir jetzt sagen?
crossfire
dass du in Deutschland bistund wir in Österreich
Der Link von mir war aus Österreich.
Aber, vielleicht hast du ja eigene Erfahrung.
Jedenfalls, dem Text im Link nach wird eine Gewerbeanmeldung in Ö nicht verweigert. Auch nicht, wenn man in einem PI drin steckt.
crossfire