Schizophrene Menschen und Schamanismus

Sozialpädagogin, einige Jahre betreutes Wohnen. Nun studiere ich noch Psychologie :)
Mein bester Freund arbeitet heute noch im betreuten Wohnen, da bekomme ich auch heute noch ein bißchen was mit.
 
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Mine Frage bezog sich darauf, wie der Behandler differenzialdiagnostisch vorgeht?


Das bedeutet also, dass eine Person u.U.beim Hausarzt landet und wenn er der Meinung ist, dass es sich um ein Störungsbild handelt mit der Verschlüsselung ICD - 10 er ein potentieller Anwerber für diese Klinik wäre und die gesetzl. KK dann (welche Therapieform?) bezahlt (?).

Kann mir nicht vorstellen, worin sich eine solche Behandlung von einer 'klassischen' unterscheidet...

Der Hausarzt/Facharzt stellt den Bedarf für eine stationäre Behandlung fest, dabei stellt er eine Diagnose, ohne die läuft nix. Ein Verfahren kann empfohlen werden, auch Kliniken der Wahl angegeben werden. Die Kasse prüft dann nur, ob sie die Behandlung übernimmt.In der Klinik wird für den Patienten dann ein Behandlungsplan erstellt. Es gibt Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen, welche Therapien übernommen werden und welche nicht. Und da kann es eben Leistungsunterschiede zwischen privat und gesetzlich geben, wie im Bsp. Kissingen, dass eine Klinik nur Privatpatienten hat, da halt auch Leistungen. Kurz, die Therapeuten in der Klinik wissen, was sie abrechnen dürfen. In der Praxis kann es aber *Vermischungen* in den Interventionen geben.
Und zum Klassisch: Hinter der Technik steht immer ein Mensch, auf den kommts an ;)
 
Der Hausarzt/Facharzt stellt den Bedarf für eine stationäre Behandlung fest, dabei stellt er eine Diagnose, ohne die läuft nix. Ein Verfahren kann empfohlen werden, auch Kliniken der Wahl angegeben werden. Die Kasse prüft dann nur, ob sie die Behandlung übernimmt.In der Klinik wird für den Patienten dann ein Behandlungsplan erstellt. Es gibt Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen, welche Therapien übernommen werden und welche nicht. Und da kann es eben Leistungsunterschiede zwischen privat und gesetzlich geben, wie im Bsp. Kissingen, dass eine Klinik nur Privatpatienten hat, da halt auch Leistungen. Kurz, die Therapeuten in der Klinik wissen, was sie abrechnen dürfen. In der Praxis kann es aber *Vermischungen* in den Interventionen geben.
Und zum Klassisch: Hinter der Technik steht immer ein Mensch, auf den kommts an ;)

Nennst Du mir bitte mal ein paar Therapieformen, die eine Person, mit der Diagnose spirituelle Krise (?) erhält, die privat versichert ist und die eine Person, die gesetzl. versichert ist, nicht erhält?


Ja, es kommt auf den Menschen hinter der Technik an - und auf die Technik ;)
 
Nennst Du mir bitte mal ein paar Therapieformen, die eine Person, mit der Diagnose spirituelle Krise (?) erhält, die privat versichert ist und die eine Person, die gesetzl. versichert ist, nicht erhält?


Ja, es kommt auf den Menschen hinter der Technik an - und auf die Technik ;)

Bei den Gesetzlichen Krankenkassen sind als Kassenleistung nur drei Verfahren anerkannt: analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie.
Bei privaten Versicherungen werden je nach Anbieter auch andere Psychotherapieverfahren übernommen.

In der Medikation war z.B. Homöpathie (weiß nicht ob das noch gültig ist) nur über Private KV abgedeckt.

Eine Liste über die Verfahren, allerdings ohne Kassenzuordnung, findet sich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Psychotherapie-_und_Selbsterfahrungsmethoden

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Privatklinikleistung zu erkaufen. In der Klinikbeschreibung steht für Privatpatienten und Selbstzahler. Das heißt, es sind keine gesetzlichen Kassenleistungen.
 
Bei den Gesetzlichen Krankenkassen sind als Kassenleistung nur drei Verfahren anerkannt: analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie.
Bei privaten Versicherungen werden je nach Anbieter auch andere Psychotherapieverfahren übernommen.

In der Medikation war z.B. Homöpathie (weiß nicht ob das noch gültig ist) nur über Private KV abgedeckt.

Eine Liste über die Verfahren, allerdings ohne Kassenzuordnung, findet sich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Psychotherapie-_und_Selbsterfahrungsmethoden

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Privatklinikleistung zu erkaufen. In der Klinikbeschreibung steht für Privatpatienten und Selbstzahler. Das heißt, es sind keine gesetzlichen Kassenleistungen.

Danke - les ich mir durch :)
 
Nur, nicht jede "Psychose" (wenn es eine ist) ist auch mit "Wahnideen" verbunden, oder? Oder ich muss erst mal googlen, was alles unter "Wahnideen" fällt. Ich weiss auch noch, dass ich mal mit einem RA, der jetzt im Amt arbeitet, gesprochen habe, der zu mir noch meinte - er selbst hat auch psychotische Schübe, weshalb er seinen Beruf als RA nicht mehr ausüben kann, darf oder will - dass es dann heißt, es sei "prodromal" oder was auch immer, wenn die Leute nicht genau wissen, was es ist.

Bei ihm ist es wohl auch so, dass keiner genau weiss, was es ist, aber es sei was Psychotisches. Ich meine bei ihm erkannt zu haben, dass er auch so einen anderen "Blick" hat. Kann da aber auch nichts weiter zu sagen. - Ich finde es nur auch etwas schwierig, wenn das alles so "ungewiss" ist.
 
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html

Und vermeintlich bisheriger Stand , also no nix fix ,...

Die vorgezogene Überprüfung der Zwangsunterbringung

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen.[104][105] In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf stellte Klaus Leipziger vom BKH Bayreuth fest, dass ein Explorationsgespräch mit Mollath immer noch nicht stattgefunden habe „und somit keine Einblicke in Planungen, Einstellungen, Denkweisen und Motive des Patienten“ zur Verfügung ständen. Demzufolge hätten sich „keinerlei Hinweise auf prognoserelevante Veränderungen im Hinblick auf die zu erwartende Gefährlichkeit“ ergeben. „Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung [sei] nicht in Ansätzen erreicht“ worden und es seien „somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten“.[106][107] Oberstaatsanwalt Lupko beantragte in seiner Verfügung vom 27. März 2013 unter Berufung auf diese Stellungnahme die Fortdauer der Unterbringung und bezeichnete diese „auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg zwischenzeitlich einen Wiederaufnahmeantrag gestellt hat, [als] noch verhältnismäßig.“[106]

In seinem Schriftsatz an die Strafvollstreckungskammer wies Mollaths Rechtsanwalt Strate darauf hin, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass „schon zum Einweisungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vorgelegen haben“ und dass gemäß den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch im Vollstreckungsverfahren das Prinzip der Wahrheitsforschung und der Sachaufklärung zum Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren gehöre.[18] Am 18. April 2013 fand die Anhörung Mollaths vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt.[108] Strate geht davon aus, dass sein Mandant freikomme, jedoch nicht in diesem noch ausstehenden Entscheid.[109]

Mollaths Anwältin Lorenz-Löblein sagte Telepolis, Telefonate zwischen Mollath und ihr (als seiner Verteidigerin) seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden

http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

http://www.sueddeutsche.de/bayern/e...muss-vorerst-in-psychiatrie-bleiben-1.1661084
 
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