M
magdalena
Guest
1. alles was mein sohn getan hat, hat er freiwillig getan. es war ihm vor seinem tod ein besonderes anliegen diese tatsache eindeutig klar zu stellen. er hat mit mir nämlich sehr klar und deutlich gesprochen. er hat mir auch schriftlich hinterlassen : danke für alles was du mir gegeben hast - und : ich galube an dich, ich liebe dich.
2. das aufzeigen eindeutig beweisbarer fakten stellt keine anklage dar, sondern dient der wahrheitsfindung.
3. das unterstellen von vermutungen wie - wieso warst du nicht seine lobby - stellt eine sehr subtile form von gewalt dar. sie zielt darauf ab, dass sich der so beschuldigte zur rechtfertigung gezwungen sieht. es rechtfertigt sich aber nur, wer sich schuldig fühlt.
4. mein sohn hat seine zwangseinweisungen immer selbst provoziert, indem er die polizei provoziert hat - allerdings immer mit friedlichen mitteln - nie mit wirklichen straftaten. die polizei hat sich anfangs nicht ausgekannt was los ist mit ihm und hat ihn wie einen verbrecher behandelt und dann mit falschen beschuldigungen auf der psychiatrie abgeliefert. ich habe einen ganzen aktenordner, der diese fakten beweist - falsche beschuldigungen und die dem entsprechenden zurückweisungen polizeilichen anzeigen durch die gerichte.
5. so lange wie es jeweils gedauert hat seine unschuld zu beweisen, wurde er jeweils tagelang ans netzbett gefesselt und niedergespritzt und zwangsweise mit medikamenten behandelt.
6. vor etwas zwei jahren hat er, nach dem er aus dem netzbett aufstehen durfte, über schwere schmerzen beim gehen geklagt. weder meine noch seine interventionen haben dazu geführt ihn körperlich zu untersuchen. es hat fast drei wochen gedauert bis es doch geschehen ist - diagnose beckenbruch - kein ton einer entschuldigung - im gegenteil, ich wurde von der station verwiesen.
7. ich habe dennoch nie angeklagt und mein sohn auch nicht. es ging immer nur um das aufzeigen der fakten.
2. das aufzeigen eindeutig beweisbarer fakten stellt keine anklage dar, sondern dient der wahrheitsfindung.
3. das unterstellen von vermutungen wie - wieso warst du nicht seine lobby - stellt eine sehr subtile form von gewalt dar. sie zielt darauf ab, dass sich der so beschuldigte zur rechtfertigung gezwungen sieht. es rechtfertigt sich aber nur, wer sich schuldig fühlt.
4. mein sohn hat seine zwangseinweisungen immer selbst provoziert, indem er die polizei provoziert hat - allerdings immer mit friedlichen mitteln - nie mit wirklichen straftaten. die polizei hat sich anfangs nicht ausgekannt was los ist mit ihm und hat ihn wie einen verbrecher behandelt und dann mit falschen beschuldigungen auf der psychiatrie abgeliefert. ich habe einen ganzen aktenordner, der diese fakten beweist - falsche beschuldigungen und die dem entsprechenden zurückweisungen polizeilichen anzeigen durch die gerichte.
5. so lange wie es jeweils gedauert hat seine unschuld zu beweisen, wurde er jeweils tagelang ans netzbett gefesselt und niedergespritzt und zwangsweise mit medikamenten behandelt.
6. vor etwas zwei jahren hat er, nach dem er aus dem netzbett aufstehen durfte, über schwere schmerzen beim gehen geklagt. weder meine noch seine interventionen haben dazu geführt ihn körperlich zu untersuchen. es hat fast drei wochen gedauert bis es doch geschehen ist - diagnose beckenbruch - kein ton einer entschuldigung - im gegenteil, ich wurde von der station verwiesen.
7. ich habe dennoch nie angeklagt und mein sohn auch nicht. es ging immer nur um das aufzeigen der fakten.