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Ich nehme an das das Geld dann für die Parteienförderung gebraucht wird.
Ich hab heute gefragt ob ich vl. einen Kurs bezahlt bekomme der mir auch was bringt beim wifi. Zb. bfi kurse bringen mir eig. nichts weil da nur grundwissen vermittelt wird. Dann wurde mir gesagt die Maßnahme muss zw. 01.08 und 31.08 sein, eine Tagesmaßnahme und muss min 5 Wochen dauern.
So jetzt hab ich im Internet überalöl gesucht und es gibt keinen einzigen IT- Mediendesign/gestaltung- Kurs der diesen Kriterien entspricht. Werde morgen anrufen und das so sagen und bin mir ziemlich sicher die wollen das ich dann wieder diese Bewerbungmaßnahme besuche.
Ich habe gelesen das wenn man unter 25 Jahre ist und seit 3 Monaten keine Arbeit findet das man dann Rechtanspruch auf Bezahlung der Weiterbildung hat. Ist das korrekt?
habe einen Vorschlag gemacht mit einem Kurs der am 07.09.2012 beginnt der sonst alle Kriterien erfüllt. Da sagt die Beraterin, nein bis 31.08.2012. Sry aber da muss man doch eig. Fragen ob sie nen Knall hat oder? Was macht das für einen Unterschied eine Woche früher oder später...
Werde übermorgen definitiv zur Arbeiterkammer gehen, keine Lust mich weiter vom AMS verarschen zu lassen.
ja so sind die.. für vernünftige argumente nicht zugänglich..
Ich hab heute gefragt ob ich vl. einen Kurs bezahlt bekomme der mir auch was bringt beim wifi. Zb. bfi kurse bringen mir eig. nichts weil da nur grundwissen vermittelt wird. Dann wurde mir gesagt die Maßnahme muss zw. 01.08 und 31.08 sein, eine Tagesmaßnahme und muss min 5 Wochen dauern.
So jetzt hab ich im Internet überalöl gesucht und es gibt keinen einzigen IT- Mediendesign/gestaltung- Kurs der diesen Kriterien entspricht. Werde morgen anrufen und das so sagen und bin mir ziemlich sicher die wollen das ich dann wieder diese Bewerbungmaßnahme besuche.
Ich habe gelesen das wenn man unter 25 Jahre ist und seit 3 Monaten keine Arbeit findet das man dann Rechtanspruch auf Bezahlung der Weiterbildung hat. Ist das korrekt?