Schikanen des AMS

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Ich nehme an das das Geld dann für die Parteienförderung gebraucht wird.

ja klarer, offensichtlicher gehts eigentlich eh nicht mehr
ich frag mich nur wann das mal eine kritische masse schnallt und auch
gewissen dingen strikt den riegel vorschiebt
da ist jeder einzelne gefragt und keiner darf auf irgendjemand anderen hoffen
dass er sich für ihn einsetz

denn was dieses abschieben und abnehmer der verantwortung brint ... naja das resultat haben wir eh heute an allen ecken und enden des verwaltungsapperates

grüßlis
 
Hier mal was aus D:


Die Arbeitsamt-Mafia kann man da nur sagen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab heute gefragt ob ich vl. einen Kurs bezahlt bekomme der mir auch was bringt beim wifi. Zb. bfi kurse bringen mir eig. nichts weil da nur grundwissen vermittelt wird. Dann wurde mir gesagt die Maßnahme muss zw. 01.08 und 31.08 sein, eine Tagesmaßnahme und muss min 5 Wochen dauern.
So jetzt hab ich im Internet überalöl gesucht und es gibt keinen einzigen IT- Mediendesign/gestaltung- Kurs der diesen Kriterien entspricht. Werde morgen anrufen und das so sagen und bin mir ziemlich sicher die wollen das ich dann wieder diese Bewerbungmaßnahme besuche.
Ich habe gelesen das wenn man unter 25 Jahre ist und seit 3 Monaten keine Arbeit findet das man dann Rechtanspruch auf Bezahlung der Weiterbildung hat. Ist das korrekt?
 
Ich hab heute gefragt ob ich vl. einen Kurs bezahlt bekomme der mir auch was bringt beim wifi. Zb. bfi kurse bringen mir eig. nichts weil da nur grundwissen vermittelt wird. Dann wurde mir gesagt die Maßnahme muss zw. 01.08 und 31.08 sein, eine Tagesmaßnahme und muss min 5 Wochen dauern.
So jetzt hab ich im Internet überalöl gesucht und es gibt keinen einzigen IT- Mediendesign/gestaltung- Kurs der diesen Kriterien entspricht. Werde morgen anrufen und das so sagen und bin mir ziemlich sicher die wollen das ich dann wieder diese Bewerbungmaßnahme besuche.
Ich habe gelesen das wenn man unter 25 Jahre ist und seit 3 Monaten keine Arbeit findet das man dann Rechtanspruch auf Bezahlung der Weiterbildung hat. Ist das korrekt?

das ist auch so ein problem; man kann zwar selber dem AMS vorschläge machen und angebote einholen, allerdings müssen diese genau die kriterien erfüllen, die du oben beschreibst; Tagesmaßnahme, 5 Wochen mindestens und auch noch eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag bzw. pro Woche; es gibt einige Bildungsinstitute, die sich genau auf diese Kriterien spezialisiert haben; da werden dann halt praktisch "nur" arbeitslose unterrichtet; und was die qualität solcher kurse betrifft ? naja..

auf deine Frage bzgl. des Rechtsanspruchs weiss ich leider keine antwort
 
habe einen Vorschlag gemacht mit einem Kurs der am 07.09.2012 beginnt der sonst alle Kriterien erfüllt. Da sagt die Beraterin, nein bis 31.08.2012. Sry aber da muss man doch eig. Fragen ob sie nen Knall hat oder? Was macht das für einen Unterschied eine Woche früher oder später...
Werde übermorgen definitiv zur Arbeiterkammer gehen, keine Lust mich weiter vom AMS verarschen zu lassen.
 
habe einen Vorschlag gemacht mit einem Kurs der am 07.09.2012 beginnt der sonst alle Kriterien erfüllt. Da sagt die Beraterin, nein bis 31.08.2012. Sry aber da muss man doch eig. Fragen ob sie nen Knall hat oder? Was macht das für einen Unterschied eine Woche früher oder später...
Werde übermorgen definitiv zur Arbeiterkammer gehen, keine Lust mich weiter vom AMS verarschen zu lassen.

ja so sind die.. für vernünftige argumente nicht zugänglich..
 
Ich hab heute gefragt ob ich vl. einen Kurs bezahlt bekomme der mir auch was bringt beim wifi. Zb. bfi kurse bringen mir eig. nichts weil da nur grundwissen vermittelt wird. Dann wurde mir gesagt die Maßnahme muss zw. 01.08 und 31.08 sein, eine Tagesmaßnahme und muss min 5 Wochen dauern.
So jetzt hab ich im Internet überalöl gesucht und es gibt keinen einzigen IT- Mediendesign/gestaltung- Kurs der diesen Kriterien entspricht. Werde morgen anrufen und das so sagen und bin mir ziemlich sicher die wollen das ich dann wieder diese Bewerbungmaßnahme besuche.
Ich habe gelesen das wenn man unter 25 Jahre ist und seit 3 Monaten keine Arbeit findet das man dann Rechtanspruch auf Bezahlung der Weiterbildung hat. Ist das korrekt?

wenn du 3 jahre keine bildungsförderung in anspruch genommen hast
hast auch gute chancen auf 80% förderung
(zumiindest war das vor 5 jahren so)
muss man sich aber womöglich selbst bei der landesregierug erkundigen
weil das ams ja sein bildungskurskontigent füllen will
also dann abseits von ams schulen und danach einreichen (aber fristen sind sehr kurz)
und beim ams einfach sagen man ist in ausbildung

grüßlis
 
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Ich muss gestehen, ich hab nicht alle posts gelesen, aber nachdem hier soviel negatives geschrieben wird, muss ich euch mal meine Erfahrungen mit dem AMS mitteilen.

Ich war allerdings nur 5 Monate arbeistlos. Nach 3 Monaten wurde ich auch in einen Kurs gesteckt, den ich eigentlich nicht machen wollte. Es ging darum, wie man sich richtig bewirbt. Die Workshops, die ich besuchen musste waren zwar zum Vergessen, aber die Einzel- und Gruppencoachings fand ich recht gut. Ich hatte anscheinend Glück mit dem Coach, dem ich zugeteilt wurde.

Während dem Kurs hab ich dann einen Job gefunden. Durch eine Initiativbewerbung!
Vom AMS kamen überhaupt keine brauchbaren Jobangebote. Also wenn man wirklich wieder eine Arbeit finden möchte, darf man sich nicht aufs AMS verlassen.
 
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