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Ja.artikel 51 der UN-Charta
Zwischendrin bemerkt: die eingestellten links sind durchaus - zum GelesenWerden geeignet.
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Ja.artikel 51 der UN-Charta
Die habe ich dann immer noch nicht, weil es geht ja um die oben genannte Schlagzeile.ja lese den Artikel der Un-Charta und dann hast du die Herleitung.
das ist hier im Forum ja gerne das problem, links werden nur überflogen, wenn überhaupt weiter als 2 Sätze gelesen , manche lesen ganz sind aber wenige,Ja.
Zwischendrin bemerkt: die eingestellten links sind durchaus - zum GelesenWerden geeignet.
Den Artikel im Handelsblatt kann ich nicht bis zu Ende lesen. Ist eingeschränkt. Und das was ich lesen konnte gibt eine Rechtfertigung zum Eingiff der Nato nicht her.Zwischendrin bemerkt: die eingestellten links sind durchaus - zum GelesenWerden geeignet.
der Artikel ist die Herleitung, weil dort eine *kollektive* (UN) Selbstverteidugung* erlaubt ist.Die habe ich dann immer noch nicht, weil es geht ja um die oben genannte Schlagzeile.
Wenn du es nicht herleiten kannst oder willst, ist das aber o.k. für mich.
Du kannst es also nicht herleiten. Ist völlig o.k. für mich.der Artikel ist die Herleitung, weil dort eine *kollektive* (UN) Selbstverteidugung* erlaubt ist.
nur weil Scholz es nicht will, heisst es doch nicht das es nicht erlaubt wäre,Du kannst es also nicht herleiten. Ist völlig o.k. für mich.
Bisher habe ich hier noch keine Herleitung aus dem Text zum Thema hier lesen können. Ich weiß, es ist üblicherweise Schlagzeilen-Style hier. Ich wollte es halt mal versuchen.nur weil Scholz es nicht will, heisst es doch nicht das es nicht erlaubt wäre,
und das erlaubt ist es nach der UN,
nur lesen solltest du schon selber können,
nur weil Scholz es nicht will, heisst es doch nicht das es nicht erlaubt wäre,
und das erlaubt ist es nach der UN,
nur lesen solltest du schon selber können,
Nach Einschätzung von Völkerrechtlern würde eine Beteiligung nordkoreanischer Soldaten an Kampfhandlungen in der Ukraine ein militärisches Eingreifen des Westens rechtfertigen. „Artikel 51 der UN-Charta räumt gegen einen bewaffneten Angriff auch ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat das ‚naturgegebene‘ Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung ein“, sagte der Hamburger Völkerrechtsexperte Markus Kotzur dem Handelsblatt.