..reicht ein NEIN nicht?!...

Wenn man sich hier das Gro der Posts anschaut dann haben die Meisten nur noch von "Opfer", nämlich dem Traeteröffner und der "Täterin" gepostet ohne auch nur einen Beweis zu haben, ob die Geschichte sich wirklich soo abgespielt hat oder erfunden ist.
Ob dem wirklich so ist blieb bisher völlig unreflektiert. Lässt sich auch garnicht beweisen. Aber ein einziges Post macht diese imaginäre Frau fast zum Staatsfeind Nr. 1 hier im Traet.
So wird man schneller zum Täter als man denkt und hat, ob man will oder nicht, die Verantwortung für die Vorverurteilung und Verleumdung dieser Frau.
(Ich hoffe nur, DAS geschieht eines Tages nicht euch)

Ja, Tamarand. :thumbup:

Im Endeffekt bringt dieser Thread hier auch nichts. Im Gegenteil, da wird nur noch mehr durcheinandergewürfelt.
 
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Also mein Schatz. Ich glaube du kennst dich in der Rechtstheorie nicht genügend aus. Ich zwar auch nicht, aber ich hatte immerhin schon mehrere Stunden Strafrechtsvorlesungen.

Im Strafgesetzbuch gibt es soweit ich weiß nicht eine einzige Stelle in der etwas unter Strafe gestellt ist, was irgendeine psychische Verletzung herbeigefürt hat, weil dies nämlich nicht nachweisbar ist.

Es sind hier zwei Individualrechtsgüter abzuwägen und dann ist die Frage, welches davon nun schwerer wiegt.
 
Darum geht es doch hier aber nicht.

Wenn es hier tatsächlich um ein Verbrechen ginge, wäre er wohl kaum nach Haus geschickt worden.

Wie es nun inzwischen aussieht, ob und überhaupt, keine Ahnung.

Ein Verbrechen muss man beweisen können und es geht darum auch in diesem Bereich gibt es einen *riesengrossen* Graubereich. Denn sonst käme ja die Polizei nicht mehr nach, wenn sie allem nachgehen müsste und deshalb wird es da sowas wie eine Ermessensfrage geben. Vermutlich wäre er eine Frau gewesen, dann wäre wohl die Polizei dem eher nachgegangen, was aber natürlich auch eine Mutmassung ist von mir.
 
Macht sie nicht, es gibt eine Privatsphäre und die fängt irgendwo an und hört irgendwo auf. Es hat niemand ein Recht darauf die Privatspähre gegen den Willen eines anderen zu verletzen. Wenn mir jeder anrufen würde wann immer er wollte und meine Privatspähre und mein Persönlichkeitsrecht verletzen würde wo kämen wir da hin, ... ?

Mir reicht es schon wenn irgendwelche *Verkäufer* zur Mittagszeit oder sonst irgendwann anrufen und einen vollquatschen wollen, denn das ist bei mir bereits schon eine Störung meiner Privatspähre. Ich habe ein Telefonanschluss damit ich mit denen Menschen telefonieren kann wo es auf Gegenseitigkeit beruht, dass man miteinander telefoniert und nicht dafür, dass es ständig zu jeder Tages- und Nachzeit klingelt und unerwünschte Menschen einen telefonisch nerven oder belästigen.

Du schreibst gegen meinen Willen einfach hier weiter? Du verstößt gegen mein Persönlichkeitsrecht! Verzieh dich! Ich bitte dich. Ich will mit dir keinen Kontakt!
 
Du schreibst gegen meinen Willen einfach hier weiter? Du verstößt gegen mein Persönlichkeitsrecht! Verzieh dich! Ich bitte dich. Ich will mit dir keinen Kontakt!

Ha ha ha , ja genau .... ! :D

Hat er dich belästigt , oder beleidigt ? Verzieh du dich !

So geht das nicht , er muss dich ja zumindest beleidigt haben und das hat er nicht ! :D
 
Ein Verbrechen muss man beweisen können und es geht darum auch in diesem Bereich gibt es einen *riesengrossen* Graubereich. Denn sonst käme ja die Polizei nicht mehr nach, wenn sie allem nachgehen müsste und deshalb wird es da sowas wie eine Ermessensfrage geben. Vermutlich wäre er eine Frau gewesen, dann wäre wohl die Polizei dem eher nachgegangen, was aber natürlich auch eine Mutmassung ist von mir.

Die Staatsanwaltschaft allein entscheidet in Deutschland darüber, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird oder nicht. Die Polizei kann man getrost überspringen. Es ist auch die Aufgabe des Staatswanwaltes die be- und entlastenden Tatsachen herauszufinden. Steht so in der StPO.

Die Staatsanwaltschaft kann sich dabei der polizei als helfende Hand bedienen.
 
Ha ha ha , ja genau .... ! :D

Hat er dich belästigt , oder beleidigt ? Verzieh du dich !

So geht das nicht , er muss dich ja zumindest beleidigt haben und das hat er nicht ! :D

Guck mal hier, ... da ging es auch nicht um Beleidigungen oder so, da ging es um's blanke Anrufen:

Macht sie nicht, es gibt eine Privatsphäre und die fängt irgendwo an und hört irgendwo auf. Es hat niemand ein Recht darauf die Privatspähre gegen den Willen eines anderen zu verletzen. Wenn mir jeder anrufen würde wann immer er wollte und meine Privatspähre und mein Persönlichkeitsrecht verletzen würde wo kämen wir da hin, ... ?

Mir reicht es schon wenn irgendwelche *Verkäufer* zur Mittagszeit oder sonst irgendwann anrufen und einen vollquatschen wollen, denn das ist bei mir bereits schon eine Störung meiner Privatspähre. Ich habe ein Telefonanschluss damit ich mit denen Menschen telefonieren kann wo es auf Gegenseitigkeit beruht, dass man miteinander telefoniert und nicht dafür, dass es ständig zu jeder Tages- und Nachzeit klingelt und unerwünschte Menschen einen telefonisch nerven oder belästigen.
 
Polizei kann nicht viel machen. Selbst bei Drohungen heißt es "Rufen sie an, wenn er/sie vor der Tür steht, ansonsten können wir nichts machen."
Die Polizei kann und darf erst eingreifen, wenn etwas passiert ist.
 
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Polizei kann nicht viel machen. Selbst bei Drohungen heißt es "Rufen sie an, wenn er/sie vor der Tür steht, ansonsten können wir nichts machen."
Die Polizei kann und darf erst eingreifen, wenn etwas passiert ist.

Die Polizei kann zwar nichts machen, aber man kann wohl doch eine Anzeige gemäß § 241 StGB stellen (solange es sich um ein Verbrechen und nicht um ein Vergehen handelt).

http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html
 
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