Wieder einmal - wie so oft - tätigst du völlig falsche Aussagen über ein Themengebiet, in dem du keinerlei Kompetenzen vorweisen kannst.
Ich lass hier mal das OLG Hamm für mich sprechen:
OLG Hamm, vom 19.10.2001, Az. 3 U 131/00
"
Schadensersatz in Höhe von 150 000 Mark (rund 77 000 Euro) muss ein Arzt an seinen Patienten zahlen, der nach einer Polio-Schutzimpfung an Kinderlähmung erkrankt ist. Mit diesem Vergleich endete am Montag nach Angaben eines Gerichtssprechers der Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamm. In der Verhandlung war es darum gegangen, dass der Arzt den Patienten unzureichend über Risiken einer Impfung aufgeklärt hatte. Der vor der Impfung gesunde Patient kann heute nur noch mit Hilfe von Krücken wenige Schritte gehen (Az.: 3 U 131/00)."
http://www.herkar.de/arzthaftung/archivarzthaftung/impfung-verursachte-polio-1.php
Und ja, Polio ist unter den von der STIKO empfohlenen Impfungen. Wie schon gesagt; bei der Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung ist es erstmal egal, ob es sich um eine Impfung handelt oder eine Operation oder sonstwas. Die Aufklärungspflicht besteht überall.