Quecksilber, Formaldehyd, Aluminium in Impfungen für 2 Monate alte Babys

Werbung:
Ich würde eher sagen: was er zu wissen braucht.
Wie du siehst ist es auch bei Impfungen nicht sonnenklar, welche Nebenwirkungen eintreten können und welche nicht. Gerade wenn hier immer wieder Leute aufkreuzen mit der absoluten Wahrheit, die sie aus dem letzten Youtube-Video rausgekitzelt haben und meinen, sie wüssten jetzt alle Geheimnisse übers Impfen - in so einer Umgebung kann man dem Patienten nicht auferlegen, dass er die Geduld, die Arbeitszeit und die fachliche Kompetenz hat, sich wirklich objektiv zu informieren. Wie schwer das objektive Aufklären teilweise ist, siehst du an den verwirrten Impfgegnern in diesem Thread ja ganz gut.

Ja in der Tat. Nur: Ob die dann überhaupt dem Arzt glauben? Die Impfgegner würden ja vermutlich nicht glauben, was der Arzt (in der Aufklärung) sagt und weiterhin starr daran festhalten, dass eine Impfung X verursachen könne, obwohl wissenschaftlich-medizinisch es überhaupt keine Hinweise gibt.

Was ich damit sagen will: Die Aufklärung ist ja in dem Falle überhaupt nicht wirksam. Es hat keine Einsicht beim Patient stattgefunden. Die Aufklärung hätte er sich sparen können!
(Gut ist schon klar, dass der Arzt das vorher nicht weiß. Aber ich finde diese Fallkonstellation gerade interessant)

Tarbagan schrieb:
Meinst du mit Betrug jetzt die Handlung des Kellners oder des Gastes? Der Gast würde, wenn mich nicht alles täuscht, eine Unterschlagung begehen.
Einen Betrug könnte man sicher auch draus basteln, mit ein bisschen Mühe.

Ja ich meine den Gast. Hast du denn eine Idee, wie sich der Kellner in dem Fall des Betruges strafbar gemacht haben könnte? Würde mich interessieren. Klingt so ein wenig durch als hättest du da was erblickt :) Aber ok das ist jetzt ziemlich fern ab vom Thema! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmals, hier in DE haftet kein Pharmaunternehmen für empfohlene, vorgeschriebene Impfungen.

Und vorgeschrieben gibt es, z.B. im Medizinischen.
Warum sagst du mir das? Schließlich hab ich dir das vor paar Seiten erklärt.

ElaMiNaTo schrieb:
Was ich damit sagen will: Die Aufklärung ist ja in dem Falle überhaupt nicht wirksam. Es hat keine Einsicht beim Patient stattgefunden. Die Aufklärung hätte er sich sparen können!
Vorsicht; die Wirksamkeit der Aufklärung hängt nicht von einem "Aufklärungserfolg" z.B. in Form vom Glauben des Patienten ab. Sie hängt nicht einmal davon ab, dass der Patient überhaupt tatsächlich Kenntnis von der Aufklärung genommen hat - sondern lediglich davon, dass er Kenntnis hätte nehmen können. Es geht im Prinzip nur um das Handeln des Arztes. Wenn ein Arzt also vor der Impfung dem Patienten einen Folder gibt und ihn darauf hinweist, dass in dem Folder alles steht, was er zur Impfung wissen muss und der Patient liest den Folder nicht, unterschreibt aber z.B. später eine Erklärung, auf der steht er habe das gelesen, wurde er trotz Fehlens der positiven Kenntnisnahme wirksam aufgeklärt.

ElaMiNaTo schrieb:
Ja ich meine den Gast. Hast du denn eine Idee, wie sich der Kellner in dem Fall des Betruges strafbar gemacht haben könnte? Würde mich interessieren. Klingt so ein wenig durch als hättest du da was erblickt
Nein gar nicht. Ich war nur nicht sicher, ob du evt. von einem "alternativen Recht" ausgehst (weil du meintest, das Restaurant sage ja auch tlw. nicht explizit, dass für das Essen bezahlt werden muss - wenn man das für rechtlich relevant hielte. Zumindest im Zivilrecht gibt's dazu ein paar lustige Fälle)
 
Vorsicht; die Wirksamkeit der Aufklärung hängt nicht von einem "Aufklärungserfolg" z.B. in Form vom Glauben des Patienten ab. Sie hängt nicht einmal davon ab, dass der Patient überhaupt tatsächlich Kenntnis von der Aufklärung genommen hat - sondern lediglich davon, dass er Kenntnis hätte nehmen können. Es geht im Prinzip nur um das Handeln des Arztes. Wenn ein Arzt also vor der Impfung dem Patienten einen Folder gibt und ihn darauf hinweist, dass in dem Folder alles steht, was er zur Impfung wissen muss und der Patient liest den Folder nicht, unterschreibt aber z.B. später eine Erklärung, auf der steht er habe das gelesen, wurde er trotz Fehlens der positiven Kenntnisnahme wirksam aufgeklärt.

Oha. Was ist denn, wenn der Patient, selbst wenn er sich den Folder vollständig angeschaut hat und sich die größtmögliche Mühe gegeben hat, zu verstehen, was dort geschrieben steht trotzdem geistig einfach nicht in der Lage ist, dies zu verstehen und unterschreibt?

Kann man nicht nur in etwas Einwilligen, was man auch versteht? Denn würde man es ja nicht verstehen, z.B. etwaige Nebenwirkungen wie sollte man dann in die Nebenwirkungen einwilligen können? Er hatte ja überhaupt keine Kenntnis davon.

Aber ich verstehe schon, es geht nur um das Handeln des Arztes. Was der Patient macht ist egal.

Finde ich nur irgendwie ein wenig beängstigend/erschreckend bezüglich der Patienten.
 
Warum sagst du mir das? Schließlich hab ich dir das vor paar Seiten erklärt.

:rolleyes:

.... wenn der Patient nicht fluchtartig und unter Protest vor dem Setzen der Impfspritze die Praxis verlässt, hat er zugestimmt. :D

Wenn das Babys, Kleinkinder und Kinder dürften ....... bzw. das Geschrei vorher als Ablehnung gewertet werden würde.

Es wird aber noch bemerkt, worüber wir hier sprechen. Kein Arzt kommt für Impfschäden auf, wenn die Impfung von der Stiko empfohlen wurde. Auch kein Pharmaunternehmen kommt dafür auf.

Andere Frage wäre bei Impfungen, die über die standardisierte Impfempfehlung hinaus gehen und die Kosten die Krankenkassen nicht übernehmen. Da wäre wirklich eine Frage der Haftung gegeben.

Vielleicht wäre diese Unterscheidung mal hilfreich.
 
:rolleyes:

.... wenn der Patient nicht fluchtartig und unter Protest vor dem Setzen der Impfspritze die Praxis verlässt, hat er zugestimmt. :D

Wenn das Babys, Kleinkinder und Kinder dürften ....... bzw. das Geschrei vorher als Ablehnung gewertet werden würde.

Es wird aber noch bemerkt, worüber wir hier sprechen. Kein Arzt kommt für Impfschäden auf, wenn die Impfung von der Stiko empfohlen wurde. Auch kein Pharmaunternehmen kommt dafür auf.
Wieder einmal - wie so oft - tätigst du völlig falsche Aussagen über ein Themengebiet, in dem du keinerlei Kompetenzen vorweisen kannst.

Ich lass hier mal das OLG Hamm für mich sprechen:
OLG Hamm, vom 19.10.2001, Az. 3 U 131/00
"Schadensersatz in Höhe von 150 000 Mark (rund 77 000 Euro) muss ein Arzt an seinen Patienten zahlen, der nach einer Polio-Schutzimpfung an Kinderlähmung erkrankt ist. Mit diesem Vergleich endete am Montag nach Angaben eines Gerichtssprechers der Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamm. In der Verhandlung war es darum gegangen, dass der Arzt den Patienten unzureichend über Risiken einer Impfung aufgeklärt hatte. Der vor der Impfung gesunde Patient kann heute nur noch mit Hilfe von Krücken wenige Schritte gehen (Az.: 3 U 131/00)."
http://www.herkar.de/arzthaftung/archivarzthaftung/impfung-verursachte-polio-1.php

Und ja, Polio ist unter den von der STIKO empfohlenen Impfungen. Wie schon gesagt; bei der Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung ist es erstmal egal, ob es sich um eine Impfung handelt oder eine Operation oder sonstwas. Die Aufklärungspflicht besteht überall.
 
Wieder einmal - wie so oft - tätigst du völlig falsche Aussagen über ein Themengebiet, in dem du keinerlei Kompetenzen vorweisen kannst.

Ich lass hier mal das OLG Hamm für mich sprechen:
OLG Hamm, vom 19.10.2001, Az. 3 U 131/00
"Schadensersatz in Höhe von 150 000 Mark (rund 77 000 Euro) muss ein Arzt an seinen Patienten zahlen, der nach einer Polio-Schutzimpfung an Kinderlähmung erkrankt ist. Mit diesem Vergleich endete am Montag nach Angaben eines Gerichtssprechers der Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamm. In der Verhandlung war es darum gegangen, dass der Arzt den Patienten unzureichend über Risiken einer Impfung aufgeklärt hatte. Der vor der Impfung gesunde Patient kann heute nur noch mit Hilfe von Krücken wenige Schritte gehen (Az.: 3 U 131/00)."
http://www.herkar.de/arzthaftung/archivarzthaftung/impfung-verursachte-polio-1.php

Und ja, Polio ist unter den von der STIKO empfohlenen Impfungen. Wie schon gesagt; bei der Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung ist es erstmal egal, ob es sich um eine Impfung handelt oder eine Operation oder sonstwas. Die Aufklärungspflicht besteht überall.

Und beim LSG Bayern wurde Autismus als Impfschaden durch eine MMR-Impfung anerkannt-

Geht doch gar nicht .........

Und genauso im Endeffekt ist dieses Urteil zu werten, noch schlimmer.

Jede Impfung kann im Endeffekt genau das Auslösen wogegen sie ist. Und somit müsste man sich genau überlegen, wogegen man sich impfen lässt, wenn man dummerweise genau das durch die Impfung bekommen kann.

Das sagt auch das Urteil aus. Im Grunde ein gegen-Impfen-Urteil.
 
Nachtrag: war übrigens ein Vergleich, dein Verweis auf das "Urteil"

die Verwendbarkeit von Vergleichen brauche ich dir wohl nicht erklären.
... auf den sich ein Arzt natürlich einlässt, obwohl "Kein Arzt für Impfschäden aufkommt". Offensichtlich kommen die wohl doch dafür auf ...
 
Werbung:
... auf den sich ein Arzt natürlich einlässt, obwohl "Kein Arzt für Impfschäden aufkommt". Offensichtlich kommen die wohl doch dafür auf ...

Man weiß ja nicht wie der Prozess abgelaufen ist. Vielleicht hat ja der RA oder die Ärztin gemeint, Impfschäden gibt es doch gar nicht ;)

Wer weiß :D
 
Zurück
Oben