Tarbagan
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Nicht unbedingt. Wenn du harte Beweise hast (ausgefüllter Impfpass aber Nachweis dass du ungeimpft bist via Titer) und nen bissigen Anwalt, kann sowas locker reichen.Also das glaube ich weniger. So lange nichts passiert ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ärztekammer (oder wer auch immer) grossartig was tut. Der gute Doc kriegt vermutlich eine Abmahnung, vielleicht auch eine kleine Geldstrafe (wenns hoch kommt). Und dann ist die Sache auch bald wieder vergessen, sowas kann man auch ziemlich leicht "im Geheimen" klären.
Gerade Impfungen betreffen ja die Volksgesundheit (wegen der Drittschutzwirkung), es geht also nicht lediglich um die Gesundheit des (dann ungeimpften) Patienten, was die Sache noch heikler macht. So ein Urteil gibt es noch nicht (zumindest hab ich jez mit ner kurzen Suche nix gefunden), aber ich kann mir sehrwohl vorstellen, dass alleine wegen der politisch gewollten Bekämpfung impfgegnerischer Ressentiments das Urteil als Präzedenzfall vergleichsweise hart ausfallen würde.
Denn die steigende Zahl an ungeimpften Menschen in Deutschland wird ja immer mehr zum Problem (bei manchen Krankheiten nagt sie schon an der Herdenimmunität), wenn dann auch noch die Zahl der Geimpften durch false positives kompromittiert wird, ist die Gefahr noch unberechenbarer.