Quecksilber, Formaldehyd, Aluminium in Impfungen für 2 Monate alte Babys

JA! AUSSAGESÄTZE, ich wünsche mir von Dir klare Aussagen, was Du konkret meinst.

Stellt sich die Frage, was DU FÜR DICH hören willst.

lies doch einfach mal hier nach,

https://www.esoterikforum.at/forum/showpost.php?p=4489866&postcount=2608

hast du aber nicht. Denn da steht, was passieren kann. Das Damoklesschwert und das extra betont auf einer impfkritischen Seite. Denen ist es sogar bewusst, dir nicht .... sehr komisch aber auch. :rolleyes:

Nur zur Erklärung, 14 Tage Ausschluss von der Schule, oder Vorschule mag für dich amüsant klingen, hat aber nachrangig üble Konsequenzen.

Übrigens, den meisten ist das bewusst, ohne nachlesen zu müssen ....... woran mag das wohl liegen ????

Und nun ist für mich das Thema mit dir erledigt. Hochnehmen kann ich mich noch alleine.
 
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Ein interessanter Bericht FIWA, & weil ich ihn für sehr wissenwert halte, stell ich den mal hier ein.
Dann können sich die Mitleser selbst informieren.
Gibt es eine Pflicht zur Vorlage des Impfpasses?

(ht) Diese Frage kommt immer wieder bei verunsicherten Eltern auf. Grundsätzlich gilt: Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht und auch keine Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses.

Und doch werden die Impfpässe von den Behörden immer wieder in einem Ton angefordert, der den Eindruck erweckt, als gäbe es diese Pflicht – und das verunsichert natürlich.

Behörden sind verpflichtet, in ihren Anschreiben die gesetzliche Grundlage ihrer Handlungen oder Forderungen zu benennen.Fast jeder von uns hat schon mal falsch geparkt und ein Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme erhalten. Dort werden immer auch die Paragraphen genannt, die für uns z. B. im Falle eines Widerspruchs maßgeblich sind. In den Aufforderungen der Gesundheitsämter, die Impfpässe Ihrer Kinder vorzulegen, werden Sie in der Regel solche rechtlichen Hinweise nicht finden.

Im Zweifelsfalle – und wenn Sie ganz sicher gehen wollen – können Sie auch ganz einfach um die Benennung der gesetzlichen Grundlage der Aufforderung bitten. Am besten schriftlich; und auch nur schriftliche Antworten akzeptieren.

Ansonsten hat es sich bewährt, dem Kind ein Schreiben mitzugeben, in dem Sie sich freundlich für das Beratungsangebot bedanken und erklären, dass Sie die Impffrage bereits mit dem Arzt Ihres Vertrauens abgeklärt haben und keine weitere Beratung benötigen.

Ernster ist die Sache natürlich dann, wenn z. B. an der Schule Ihres Kindes ein Masernfall auftritt und die Behörden anhand der Impfpässe entscheiden wollen, welche ungeimpften Kinder zwei Wochen zu Hause bleiben müssen. Dann bedeutet das Nichtvorlegen des Impfpasses automatisch den Unterrichtsausschluss. Dieses Risiko hängt immer wie ein Damoklesschwert über uns und unseren ungeimpften Kindern. Da wäre eine einstweilige Verfügung oder eine Feststellungsklage die einzige Möglichkeit, sich gegen die Behördenwillkür (Masernsind eine harmlose Kinderkrankheit!) zu wehren.

Ich kann Sie nur ermuntern, bei jedem Kontakt mit Behörden oder Institutionen, die Ihre Grundrechte auf die eine oder andere Art einschränken wollen, auf die schriftliche Benennung der gesetzlichen Grundlagen zu bestehen. Wir leben zwar in einer Demokratie und sind als freie Bürger die tragende Säule des Staates, jedoch erfordert auch über 60 Jahre nach dem Ende der Hitler-Diktatur jede Form von Zivilcourage immer noch tägliche Übung.


Nicht alles, was im Gesetz steht, ist auch verbindlich

Impf-Mobbing-Spitzenreiter ist derzeit das Bundesland Hessen. Dort wurde 2008 das sog. Kindergesundheitsschutzgesetz ((KiGSchG) erlassen. Dort heißt es in § 2:

"Teilnahme an empfohlenen Schutzimpfungen: Personensorgeberechtigte eines Kindes, das Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 des Infektions-schutzgesetzes (...) besucht, haben vor der Aufnahme in die Einrichtung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle sei-nem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, (...)"

Den mir vorliegenden Rückmeldungen von in Hessen lebenden Eltern zufolge wird diese neue Regelung von vielen Kindergärten und Schulen zum Anlass genommen, von den Eltern Einsicht in das Impfbuch zu verlangen und impfverweigernde Eltern mit der Androhung der Nichtaufnahme ihres Kindes massiv unter Druck zu setzen. In der Regel macht sich die Verantwortlichen dabei nicht die Mühe, den Originalwortlaut des Gesetzes nachzuschlagen. Dort heißt es nämlich in Fortführung des obigen Zitats:

"(...) oder schriftlich zu erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Imp-fungen nicht erteilen."

Auch hessische Eltern können weiterhin Impfungen ablehnen, müssen sich jedoch nun schriftlich rechtfertigen. Merkwürdigerweise ist der Gesetzestext jedoch nicht auf der Webseite des Landes Hessen zu finden, sondern muss erst per Email angefordert werden.

Ob das hessische KiGSchG einer Überprüfung durch die Gerichte standhalten würde, ist zweifelhaft: Es steht im Konflikt mit Gesetzen bzw. Regelungen auf Bundesebene, nämlich die allgemeine Schulpflicht und das staatlich garantierte Recht auf einen Kindergartenplatz. Ein von verschiedenen anthroposophischen Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sieht dieses Gesetz aus mehreren Gründen als nicht verfassungskonform an und kommt zu dem Schluss, man könne es deshalb als Eltern durchaus ignorieren. Zumal im Gesetz keinerlei Konsequenz bei Nichtbeachtung der Rechtfertigungspflicht definiert sei...

Ein ähnliches Spiel mit der Unwissenheit und Obrigkeitshörigkeit seiner Bürger treibt der Freistaat Bayern. Dort heißt es in der Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV) § 10, Abs. 2 Satz 1 zum Thema Schuleingangsuntersuchung:

"Die Personensorgeberechtigen sind zur Vorlage des Impfausweises verpflichtet."

Wie in Hessen ist der genaue Wortlaut der Verordnung auch hier nicht im Internet zu finden. Und wie in Hessen hat die Nichtbeachtung dieser Vorlagepflicht keinerlei Konsequenzen, wie mir die Presseabteilung des zuständigen bayerischen Ministeriums schriftlich bestätigte .


http://www.impfkritik.de/impfpass-vorlegen/
 
es wird einfach in DE in einigen Bundesländern durchgezogen:

http://www.impfkritik.de/impfpass-vorlegen/

Daß ein ungeimpftes Kind bei einem Masernfall zuhause bleiben muss, ist klar, immerhin kann es sich selber anstecken und dann vielleicht auch andere Kinder, das passiert zu seinem und deren Schutz.
In meiner Kindheit war sogar mal die ganze Schule geschlossen für zwei Wochen, weil sich ein paar Kinder mit Masern angesteckt haben, die Behörden wollten damit einer Ausbreitung vorbeugen, so harmlos sind Masern nämlich nicht, auch wenn der Autor des Artikels es behauptet, manche Kinder sterben daran.

Der Artikel ist überhaupt total polemisch, Schlagworte wie "Impf-Mobbing" werden verwendet, und natürlich darf auch die "Hitler-Diktatur" nicht fehlen.

Und daß Kindergärten es nicht so gerne sehen, wenn ein ungeimpftes Kind in den Kindergarten kommt, ist auch logisch, immerhin gibt es in Kindergärten viele Kinder, auch sehr kleine, und Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, die sind dann in Gefahr. Die Babys in den Krabbelgruppen kann man noch gar nicht impfen, wenn sich da Masern ausbreiten, kann das schlimme Folgen haben.
Die Behörden und Betreiber der Kindergärten müssen an alle denken und schauen, daß die Kinder nicht gefährdet werden.
 
Ein interessanter Bericht FIWA, & weil ich ihn für sehr wissenwert halte, stell ich den mal hier ein.
Dann können sich die Mitleser selbst informieren.



http://www.impfkritik.de/impfpass-vorlegen/

ganz besonders diese Zeile ist bemerkenswert

(Masernsind eine harmlose Kinderkrankheit!)

und daran kann man dann auch gleich sehen, wie unglaublich fundiert das ist.

Mr. Fiwa hat hier monatelang in jedem nur verfügbaren Thread ungezählte Beiträge geschrieben, wie unsäglich Esoterik und wie unglaublich gut Medizin und Ärzte sind.
Plötzlich ist alles wieder anders und eine Verschwörungspampe jagt die nächste...

es wird zunehmend wirrer.
 
Mr. Fiwa hat hier monatelang in jedem nur verfügbaren Thread ungezählte Beiträge geschrieben, wie unsäglich Esoterik und wie unglaublich gut Medizin und Ärzte sind.
Plötzlich ist alles wieder anders und eine Verschwörungspampe jagt die nächste...

es wird zunehmend wirrer.

Tja, weil das Nizuzlein mal wieder nicht lesen kann. ABER, ist ja auch nichts besonderes und außergewöhnliches. :D

Denn da steht, was passieren kann. Das Damoklesschwert und das extra betont auf einer impfkritischen Seite. Denen ist es sogar bewusst, .....

Das Damoklesschwert über den Impfgegnern !!!!!!

Haste mal wieder nicht gelesen was da steht, mein Nizuzlein ??????

Was ist z.B. ein Damoklesschwert wenn man nicht geimpft ist und genau die Krankheit breitet sich aus ?

Tja, ich würde dir vorher mal empfehlen die Links durchzulesen und nicht abstürzendes Drachilein zu spielen. ;) :lachen:

Einfach lesen, das selbst Kritikern die Risiken bewusst sind, auch die Folgen. Ist übrigens hier im Gegensatz das Paradoxe, mit zwei fanatischen Lagern. Denn auch du kennst nur diese beiden fanatischen Lager.
 
Daß ein ungeimpftes Kind bei einem Masernfall zuhause bleiben muss, ist klar, immerhin kann es sich selber anstecken und dann vielleicht auch andere Kinder, das passiert zu seinem und deren Schutz.
In meiner Kindheit war sogar mal die ganze Schule geschlossen für zwei Wochen, weil sich ein paar Kinder mit Masern angesteckt haben, die Behörden wollten damit einer Ausbreitung vorbeugen, so harmlos sind Masern nämlich nicht, auch wenn der Autor des Artikels es behauptet, manche Kinder sterben daran.

Der Artikel ist überhaupt total polemisch, Schlagworte wie "Impf-Mobbing" werden verwendet, und natürlich darf auch die "Hitler-Diktatur" nicht fehlen.

Und daß Kindergärten es nicht so gerne sehen, wenn ein ungeimpftes Kind in den Kindergarten kommt, ist auch logisch, immerhin gibt es in Kindergärten viele Kinder, auch sehr kleine, und Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, die sind dann in Gefahr. Die Babys in den Krabbelgruppen kann man noch gar nicht impfen, wenn sich da Masern ausbreiten, kann das schlimme Folgen haben.
Die Behörden und Betreiber der Kindergärten müssen an alle denken und schauen, daß die Kinder nicht gefährdet werden.

Auch bitte nachlesen gehen und mir nicht etwas in den Mund legen, Danke!

Hier im Thread wurden gewisse Vorgaben in Abrede gestellt, sogar als rechtlich nicht möglich hingestellt, was aber längst Gang und Gebe ist.

So kann das Nichtimpfen eines Kindes üble Nachwehen haben, es kann daran sterben, wogegen es nicht geimpft ist. Und diese Möglichkeit besteht und wenn Eltern diese Impfungen verweigern, kann schon so logischerweise an der Erziehungsfähigkeit nachhaltig gezweifelt werden.

In sich logisch. Genauso das Kigas sich absichern.


Tja, es wird schön auf der Impfkritikseite umschrieben, als Damoklesschwert, womit die Impfgegner leben müssen. Richtig, das Schwert kann auch den Kopf kosten.

Das was aber Hessen und auch Bayern gemacht haben, ist aber schon deftig. Aber, für die Allgemeinheit haben einzelne grundgesetzliche Ansprüche halt zurück zustehen. Aber auch das ist in sich logisch.
 
Ein interessanter Bericht FIWA, & weil ich ihn für sehr wissenwert halte, stell ich den mal hier ein.
Dann können sich die Mitleser selbst informieren.

Der ist sehr interessant und zwar diesen Hinweis des Damoklesschwertes der Behördenwillkür.
Das ist dann nicht die Schulbehörde, die ein Ausschluss eines Schülers verhängt. Die arbeiten nach Vorschriften.

Genauso Kigas, wenn die Vorlage eines Impfpasses vorgegeben wird.

Das ist alles keine Behördenwillkür, die setzt nachrangig erst ein und zwar da wohin die Schulbehörde meldet. Oder die Nachfrage kommt, warum hat ihr Kind kein Kiga-Platz.

Dann setzt die Behördenwillkür ein, auch mit der Frage der Erziehungsfähigkeit. Rummms!
 
Auszug aus der „Infoseite“ Impfkritik.de
„Ernster ist die Sache natürlich dann, wenn z. B. an der Schule Ihres Kindes ein Masernfall auftritt und die Behörden anhand der Impfpässe entscheiden wollen, welche ungeimpften Kinder zwei Wochen zu Hause bleiben müssen. Dann bedeutet das Nichtvorlegen des Impfpasses automatisch den Unterrichtsausschluss. Dieses Risiko hängt immer wie ein Damoklesschwert über uns und unseren ungeimpften Kindern. Da wäre eine einstweilige Verfügung oder eine Feststellungsklage die einzige Möglichkeit, sich gegen die Behördenwillkür (Masernsind eine harmlose Kinderkrankheit!) zu wehren.“

Fiwa #2614
Einfach lesen, das selbst Kritikern die Risiken bewusst sind, auch die Folgen

Das einzige, was die Autoren dieser Seite als Risiko sehen ist ein eventueller Unterrichtsausschluss bei Masernausbruch!:wut1: Dieses latente „Risiko“ bezeichnen sie als Damoklesschwert! Laut dieser unsäglichen Web-Site sind Masern ja eine "harmlose Kinderkrankheit"

FIWA #2615
Tja, es wird schön auf der Impfkritikseite umschrieben, als Damoklesschwert, womit die Impfgegner leben müssen. Richtig, das Schwert kann auch den Kopf kosten.

Die einzigen die das Nicht-Impfen buchstäblich den Kopf kosten kann, sind im Erkrankungsfall die ungeimpften Kinder!
Und selbst wenn das ungeimpfte Kind an den Masern verstirbt oder lebenslange Schäden davon trägt, haben die Eltern keine rechtlichen Folgen zu befürchten, ebenso wenig wie die Proponenten solch unsäglicher „Impfkritik“-Seiten.
 
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Ich auch nicht.:)

Aber ich habe gestern DSDS gesehen, wo sich ein 18 jähriger junger Mann vorstellte, der sich u.a. um einen Jungen kümmert, der - Dank eines bewiesenen Impfschadens - eine Hirnhautentzündung bekam & seit dem vollständig gelähmt ist.
So selten scheint es also nicht vorzukommen.

Eine Hirnhautentzündung durch Impfung , so sagte er , auch nichts von bewiesen.
Ich denke ich würde heute , nachdem man sich mal näher damit befasst hat , wenn ich entscheiden müßte schon impfen lassen , muss ich bei meinem Hund auch jedes Jahr , zwar nicht alles , aber abwechselnd.
Wir wurden ja in der DDR auch alle zwangsgeimpft und ich kenne keinen dem da geschadet wurde.
Ärzte die in Regionen arbeiten , wo Menschen verstärkt durch Krankheiten gefährdet sind sagen auch , dass die dort nie auf die Idee kommen würden das zu verweigern.
 
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