Quecksilber, Formaldehyd, Aluminium in Impfungen für 2 Monate alte Babys

Wenn ich für mich selbst eine Impfung verweigere, deren Krankheit nur mich betreffen kann, ist das meine Angelegenheit. Wenn ich sie meinem Kind verweigere, ist das auch meine Angelegenheit, weil ich das Sagen habe (hart formuliert). Wenn ich aber eine Impfung verweigere, obwohl ich weiss, dass mit Kind tagtäglich mit vielen anderen Kindern zusammen ist und die Krankheit hochansteckend ist, dann hab ich ein bisschen weiter zu denken als nur bis zum Tellerrand.

Da muss ich dir doch glatt zustimmen. Tut mir richtig weh :lachen:

Aber du hast Recht und es gehört nur einfachste Logik dazu um beim Thema Impfungen über den Tellerrand zu schauen.

Aber, dann müssen wir auch die Möglichkeit von Impfschäden hinnehmen, als Risiko. Und das ist nun mal das Risiko. Was übrigens die Pharma einräumt und auch der Staat.
Fanatische Impfbefürworter tun das nicht, genauso wie fanatische Impfgegner, die generell ein Nutzen von Impfungen in Abrede stellen.

Nur, für unsere Kinder haben wir bei Impfungen nicht zu entscheiden. Denn das wäre anmaßend und zwar dem Kinde einen Schutz zu verwehren, den es mal brauchen könnte. Wenn wir das verweigern, können wir ein Kind auch im 10. Geschoss eines Neubaus ohne Außenwände aussetzen und warten, wie viele runterfallen.
 
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Nein, das finde ich nicht richtig das Kindergärten einen Impfnachweis verlangen, weil es gar nicht in ihrer Veratnwortung steht.

Doch, ist in ihrer Verantwortung, für den Betrieb, für die Allgemeinheit. Öffentliche Einrichtung.

Und wenn z.B. Masern grassieren und ungeimpfte Kinder die einschleppen, könnten sogar die geimpften Kinder einem höheren Risiko ausgesetzt werden. ;)
Denn ob es wirkt, wird man erst sehen, wenn man dem Erregern richtig ausgesetzt ist.

Und nicht alles wirkt, nicht bei jedem gleich. :)
 
Deshalb, lass ich mir den Hausarzt kommen wenn meine Kinder krank sind.
Mein Kinderarzt ist eh immer überfüllt, weil der einzige in der ganzen Stadt.

Nein, das finde ich nicht richtig das Kindergärten einen Impfnachweis verlangen, weil es gar nicht in ihrer Veratnwortung steht.

Die Kinder stehen in ihrer Verantwortung, wenn da ein krankes Kind mit Masern die anderen ansteckt, schlimmstenfalls die Krabbelgruppe, dann hat das schlimme Folgen und dann gibt es auch Ärger für die Betreiber, selbst wenn sie rechtlich nichts zu befürchten haben, die Schuld wird man ihnen geben.
Der Impfnachweis ist schon wichtig, damit die Betreiber wissen, welche Kinder gefährdet sind, Masern zu bekommen, die kann man dann zuhause lassen, wenn es doch zu einem Masernfall kommen sollte, damit es sich nicht ausbreitet.

Ich weiß nicht, wie es in meiner Kindheit war, bin auch in den Kindergarten gegangen, aber ich war auch von oben bis unten durchgeimpft.
 
Ach herrje, Leute,

eine Nicht-Impfung gegen Masern stufe ich nicht als so schwerwiegend als Lebensrisiko ein, als das sich daraus eine Impfpflicht ableiten lässt.

Die Eltern juristisch haftbar zu machen sehe ich als Unfug an, solange es keine Impfpflicht gibt.

Mehr nicht.

Lg
Any
 
Doch, ist in ihrer Verantwortung, für den Betrieb, für die Allgemeinheit. Öffentliche Einrichtung.

Und wenn z.B. Masern grassieren und ungeimpfte Kinder die einschleppen, könnten sogar die geimpften Kinder einem höheren Risiko ausgesetzt werden. ;)
Denn ob es wirkt, wird man erst sehen, wenn man dem Erregern richtig ausgesetzt ist.

Und nicht alles wirkt, nicht bei jedem gleich. :)


Ist es dann auch in ihrer Verantwortung wenn ein Kind einen Impfschaden erleidet, weil es sonst nicht aufgenommen wurde und die Eltern deshalb das Kind impfenf liessen?
 
FIWA schrieb:
Nur, für unsere Kinder haben wir bei Impfungen nicht zu entscheiden. Denn das wäre anmaßend und zwar dem Kinde einen Schutz zu verwehren, den es mal brauchen könnte. Wenn wir das verweigern, können wir ein Kind auch im 10. Geschoss eines Neubaus ohne Außenwände aussetzen und warten, wie viele runterfallen.

Eltern (oder auch der Vormund) haben Obsorgepflicht und sind deshalb die Erziehungs- und Entscheidungsberechtigten. Ausser, es geht um Leben und Tod, dann kann ihnen (in AT zumindest) von einem Gericht kurzfristig das Obsorgerecht entzogen werden. Ich nehme an, du weisst selbst, wie schwierig es bei den Zeugen Jehovas für das KH sein kann, die Erlaubnis für eine Bluttransfusion für ein Kind zu erhalten.

Anevay schrieb:
eine Nicht-Impfung gegen Masern stufe ich nicht als so schwerwiegend als Lebensrisiko ein, als das sich daraus eine Impfpflicht ableiten lässt.

Du nicht, der Staat schon. Es wird zumindest angedacht. Es geht dabei auch nicht um das Jetzt, sondern die Entwicklung. Die Zahl der Impfmüden wird offenbar immer grösser, die Zahl der Erkrankungen analog dazu auch. Im letzten Jahr war die Erkrankungsrate um ca. 20x höher als von der WHO als unbedenklich eingestuft.

LP
 
Eltern (oder auch der Vormund) haben Obsorgepflicht und sind deshalb die Erziehungs- und Entscheidungsberechtigten. Ausser, es geht um Leben und Tod, dann kann ihnen (in AT zumindest) von einem Gericht kurzfristig das Obsorgerecht entzogen werden. Ich nehme an, du weisst selbst, wie schwierig es bei den Zeugen Jehovas für das KH sein kann, die Erlaubnis für eine Bluttransfusion für ein Kind zu erhalten.

Hier in DE schimpft es sich dann die gesundheitliche Fürsorge die temporär entzogen werden kann.

Das ist dann diese Behördenwillkür. Sie können, wenn sie wollen und Gerichte folgen dann in der Regel der Vorgaben der Jugendämter die eine Gefahr sehen ........ auch wenn nicht da.

Kommt eine temporäre Entziehung der gesundheitlichen Sorge durch, ist es nicht mehr weit zur kompletten Entziehung. Weil in einem Teilbereiche unfähig, kann man auch die komplette elterliche Sorge in Frage stellen.

Tjaaaa.
 
FIWA schrieb:
Hier in DE schimpft es sich dann die gesundheitliche Fürsorge die temporär entzogen werden kann.

Das ist dann diese Behördenwillkür. Sie können, wenn sie wollen und Gerichte folgen dann in der Regel der Vorgaben der Jugendämter die eine Gefahr sehen ........ auch wenn nicht da.

Kommt eine temporäre Entziehung der gesundheitlichen Sorge durch, ist es nicht mehr weit zur kompletten Entziehung. Weil in einem Teilbereiche unfähig, kann man auch die komplette elterliche Sorge in Frage stellen.

Tjaaaa.

Hm, Behördenwillkür? Ist vielleicht in DE anders, ich habe eher gemeint, in lebensbedrohlichen Fällen, wo das Krankenhaus (KH ;) ) bzw. der behandelnde Arzt quasi als Notfallplan einen richterlichen Beschluss beantragen kann. Das betrifft aber nur die Bluttransfusion z.B., oder wie es bei Olivia (Hamer) war, die OP, die sonst nicht hätte durchgeführt werden dürfen.

Aber das war nur ein Einwand, möchte den Impfthread nicht kaputt machen. :)

LP
 
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Eltern (oder auch der Vormund) haben Obsorgepflicht und sind deshalb die Erziehungs- und Entscheidungsberechtigten. Ausser, es geht um Leben und Tod, dann kann ihnen (in AT zumindest) von einem Gericht kurzfristig das Obsorgerecht entzogen werden. Ich nehme an, du weisst selbst, wie schwierig es bei den Zeugen Jehovas für das KH sein kann, die Erlaubnis für eine Bluttransfusion für ein Kind zu erhalten.

Du nicht, der Staat schon. Es wird zumindest angedacht. Es geht dabei auch nicht um das Jetzt, sondern die Entwicklung. Die Zahl der Impfmüden wird offenbar immer grösser, die Zahl der Erkrankungen analog dazu auch. Im letzten Jahr war die Erkrankungsrate um ca. 20x höher als von der WHO als unbedenklich eingestuft.

LP

Ja, LP,

ich weiß das wohl, aber in DE gibt es keine Impfpflicht und ohne die keine juristische Verfolgung von Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen möchten.

Es ging darum, Eltern zur Verantwortung ziehen zu wollen, das geht nur über den Weg der Gesetzgebung. Weißt Du jetzt worum es mir geht? Es ist Unsinn Eltern für etwas zur verantwortung ziehen zu wolen, das sie versöumt haben und wofür es keine juristische Verpflichtung gibt.

Moralisch kann man natürlich verurteilen wie man lustig ist, ich halte Moral jedoch für menschgemacht und sehr flexibel. Was heute unmoralisch ist, kann morgen schon Mainstream und schick sein. Das betrifft auch Gesundheitsfragen.

LG
Any
 
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