FIWA
Die braucht es auch nicht, es reicht die Empfehlung der Stiko, basierend auf der WHO, kombiniert mit den U-Untersuchungen. Genau auf diese Kombination ist die Stiko stolz wie Oskar.
Nochmals, da bedarf es gar keiner Rechtsgrundlage. Es ist diese Kombination alleinig, die fast zu einer Durchimpfung in DE geführt hat. Und ja, dann kommt bei den Impfungen eines, ganz gravierend, darf man dem Schutz einem Kinde verwehren. Nein, darf man nicht, denn es ist eine Gefährdung und da hast du die medizinische Sorge.
Nochmals, du brauchst da gar keine Rechtsgrundlage, es bedarf nur der Kombination, mit Empfehlung der Stiko.
(...)
Und nun nochmals, du hast es gut erkannt, es gibt keine Rechtsgrundlage. Dieser bedarf es aber auch nicht. Da die Anweisungen der WHO feststehen, das RKI diesen folgt und die Stiko die Empfehlung ausspricht. Dazu die Koppelung an die U-Untersuchungen. Das ist besser als jede Rechtsgrundlage, eine medizinische empfohlene Notwendigkeit.
Und dazu packen wir die Zusammenarbeit Jugendamt und Gesundheitsamt und der Kinder- und Jugendärztliche Gesundheitsdienst der Gesundheitsämter.
Brauchst du noch etwas