Quecksilber, Formaldehyd, Aluminium in Impfungen für 2 Monate alte Babys

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Ich bin seit glaub ich 20 Jahren nicht geimpft.
Bei meinen Kindern auch keine Probleme.
Also keine, die ich nicht verbal lösen konnte.
Mehr möchte ich dazu was meine Kinder betrifft hier in diesem Unterforum nicht schreiben.

Bei dir selbst ist doch auch klar, kannst nein sagen. Aber wenn man für Kinder, also auch Kleinkinder nein sagen will, muss man eine gute Begründung haben, bez. ein Kinderarzt, der dem folgt.

Da aber das RKI die Empfehlung rausgegeben hat an Kinderärzte, wird es somit schwer.


Daher auch, als Ablehnungsgrund, reicht hier nicht dieser Thread oder irgendwelche Seiten im Netz die Panik machen.
 
FIWA
Da aber das RKI die Empfehlung rausgegeben hat an Kinderärzte, wird es somit schwer.


Daher auch, als Ablehnungsgrund, reicht hier nicht dieser Thread oder irgendwelche Seiten im Netz die Panik machen.

Hast Du möglicherweise Probleme mit dem Lesesinnverständnis? Oder "überliest" Du die Hinweise auf der RKI-Seite weil sie möglicherweise nicht in Dein Weltbild passen?
Zitat RKI:
„Eine Impfpflicht allerdings besteht in Deutschland nicht, (…) Jeder kann, ohne Angabe von Gründen, eine Impfung für sich oder seine Kinder ablehnen

Dass die meisten Kinderärzte versuchen werden, die Eltern vom Nutzen der Impfungen zu überzeugen ist naheliegend. Wenn diese aber ablehnen hat das für sie keine rechtlichen Konsequenzen.
 
Dass die meisten Kinderärzte versuchen werden, die Eltern vom Nutzen der Impfungen zu überzeugen ist naheliegend. Wenn diese aber ablehnen hat das für sie keine rechtlichen Konsequenzen.

Muss du austesten ......... vielleicht fragt sich dann doch das Gesundheitsamt etwas, wenn abgelehnt wird. Und das Gesundheitsamt arbeitet in DE mit dem Jugendamt zusammen.

Wie gesagt, austesten, wenn eine Empfehlung, die für alle gut sein soll, abgelehnt wird.

Du weiß doch, nach dem Leseverständnis folgt das Gelesene zu verstehen und zu begreifen, danach der Bewusstwerdung des Verstandenen.
 
Mehr möchte ich dazu was meine Kinder betrifft hier in diesem Unterforum nicht schreiben.

Schade, das würde bestimmt anderen Müttern helfen, wenn du denen Hinweise geben könntest, mit dem allgemeinen Druck der Kinderärzte, Schulen, Kitas etc. umzugehen. Es besteht zwar offiziell noch keine Impfpflicht, jedoch muss man lernen mit dieser Aussenseiterrolle umzugehen.
Und wenn Kitas z. Bsp. das als Aufnahmekriterium haben, ist es mit der freien Entscheidung auch schon vorbei.
 
@FIWA
Deiner Aussage zufolge hätten sich allein in Bayern die Gesundheitsämter und Jugendämter im Jahr 2011 mit mind. 10500 Eltern wegen der nicht durchgeführten 2. Masernimpfung beschäftigen und Deiner Andeutung nach auch intervenieren müssen (die Durchimpfungsrate lag 2011 bei etwa 89% in Bayern, die Geburtenrate in den Jahren davor bei etwa 105.000 Kindern).
In Einzelfällen mag sich das Gesundheits- u./od. Jugendamt (aus welchen Gründen auch immer) dafür interessieren – als generelle Haltung gibt es dafür derzeit keine Rechtsgrundlage und ist schon aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
 
Schade, das würde bestimmt anderen Müttern helfen, wenn du denen Hinweise geben könntest, mit dem allgemeinen Druck der Kinderärzte, Schulen, Kitas etc. umzugehen. Es besteht zwar offiziell noch keine Impfpflicht, jedoch muss man lernen mit dieser Aussenseiterrolle umzugehen.
Und wenn Kitas z. Bsp. das als Aufnahmekriterium haben, ist es mit der freien Entscheidung auch schon vorbei.


Ich bin im Kindergarten gar nicht mit dem Thema Impfen konfrontiert worden.
Und in der Schule, heuer habe ich auf die Impfempfehlung, schriftlich verneint.
Gab auch keine Probleme.

Ist jetzt schon interessant wie das in D ist, obs da Probleme gibt.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand zu Wort.
 
@FIWA
Deiner Aussage zufolge hätten sich allein in Bayern die Gesundheitsämter und Jugendämter im Jahr 2011 mit mind. 10500 Eltern wegen der nicht durchgeführten 2. Masernimpfung beschäftigen und Deiner Andeutung nach auch intervenieren müssen (die Durchimpfungsrate lag 2011 bei etwa 89% in Bayern, die Geburtenrate in den Jahren davor bei etwa 105.000 Kindern).
In Einzelfällen mag sich das Gesundheits- u./od. Jugendamt (aus welchen Gründen auch immer) dafür interessieren – als generelle Haltung gibt es dafür derzeit keine Rechtsgrundlage und ist schon aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Die braucht es auch nicht, es reicht die Empfehlung der Stiko, basierend auf der WHO, kombiniert mit den U-Untersuchungen. Genau auf diese Kombination ist die Stiko stolz wie Oskar.

Nochmals, da bedarf es gar keiner Rechtsgrundlage. Es ist diese Kombination alleinig, die fast zu einer Durchimpfung in DE geführt hat. Und ja, dann kommt bei den Impfungen eines, ganz gravierend, darf man dem Schutz einem Kinde verwehren. Nein, darf man nicht, denn es ist eine Gefährdung und da hast du die medizinische Sorge.

Nochmals, du brauchst da gar keine Rechtsgrundlage, es bedarf nur der Kombination, mit Empfehlung der Stiko.


Mit den Masern, in Bayern liegt die Rate bei 95 % bei der Ersten und bei 90 % bei der Zweiten. Mecklenburg-Vorpommern sind in DE die Spitzenreiter mit einer Durchimpfungsrate von 96,1 %. Laut TK will man aber generell bei Masern an die 100 %, weil die Masernfälle wieder zugenommen haben und die WHO für Europa die Anweisung zur Eliminierung der Masern auf die Fahnen geschrieben haben.

http://m.tk.de/tk/mobil/regional/bayern/pressemitteilungen-2014/622224

Und nun nochmals, du hast es gut erkannt, es gibt keine Rechtsgrundlage. Dieser bedarf es aber auch nicht. Da die Anweisungen der WHO feststehen, das RKI diesen folgt und die Stiko die Empfehlung ausspricht. Dazu die Koppelung an die U-Untersuchungen. Das ist besser als jede Rechtsgrundlage, eine medizinische empfohlene Notwendigkeit.

Und dazu packen wir die Zusammenarbeit Jugendamt und Gesundheitsamt und der Kinder- und Jugendärztliche Gesundheitsdienst der Gesundheitsämter.

Brauchst du noch etwas ;) :rolleyes:
 
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FIWA
Die braucht es auch nicht, es reicht die Empfehlung der Stiko, basierend auf der WHO, kombiniert mit den U-Untersuchungen. Genau auf diese Kombination ist die Stiko stolz wie Oskar.

Nochmals, da bedarf es gar keiner Rechtsgrundlage. Es ist diese Kombination alleinig, die fast zu einer Durchimpfung in DE geführt hat. Und ja, dann kommt bei den Impfungen eines, ganz gravierend, darf man dem Schutz einem Kinde verwehren. Nein, darf man nicht, denn es ist eine Gefährdung und da hast du die medizinische Sorge.

Nochmals, du brauchst da gar keine Rechtsgrundlage, es bedarf nur der Kombination, mit Empfehlung der Stiko.

(...)

Und nun nochmals, du hast es gut erkannt, es gibt keine Rechtsgrundlage. Dieser bedarf es aber auch nicht. Da die Anweisungen der WHO feststehen, das RKI diesen folgt und die Stiko die Empfehlung ausspricht. Dazu die Koppelung an die U-Untersuchungen. Das ist besser als jede Rechtsgrundlage, eine medizinische empfohlene Notwendigkeit.

Und dazu packen wir die Zusammenarbeit Jugendamt und Gesundheitsamt und der Kinder- und Jugendärztliche Gesundheitsdienst der Gesundheitsämter.

Brauchst du noch etwas

JA! AUSSAGESÄTZE, ich wünsche mir von Dir klare Aussagen, was Du konkret meinst. Nicht dieses inhaltsarme, sich ständig wiederholende Pseudo-Verschwörungs-Lamento. Das ist echt nervig.

Das die STIKO Impfempfehlungen abgibt ist ihre verdammte Aufgabe und genau das, weshalb es diese Einrichtung gibt. Das Kinderärzte, entsprechend der Impfempfehlung und des Kinderimpfplans diese Kinderimpfungen bei den entsprechenden Untersuchungen den Eltern nahelegen ist deren Aufgabe!

Was passiert also Deiner Meinung nach konkret den Eltern, die bei einer solchen Untersuchung die Impfung ablehnen?
Welche unheilvolle „Zusammenarbeit Jugendamt und Gesundheitsamt und der Kinder- und Jugendärztlichem Gesundheitsdienst der Gesundheitsämter“ meinst Du KONKRET.
Welche konkreten Maßnahmen denkst Du, werden von diesen Einrichtungen gegen impfunwillige Eltern eingeleitet?

Der Staat ist an einer breitangelegten Gesundheitsvorsorge interessiert. Das gesamte System ist darauf ausgerichtet, Eltern mit Kindern einfachen Zugang (und kostenlosen!) dazu zu verschaffen.

Folgen Eltern den Impfempfehlungen und entsteht einer der seltenen dauerhaften Impfschäden, so sieht sich der Staat auch in der Pflicht und übernimmt Zahlungen an die Betroffenen.
Folgen Eltern der Impfempfehlung nicht geschieht staatlicherseits........nichts.
 
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