Selbst wenn er seine Ex verprügelt und ein paar Reifen aufgeschlitzt hat. Es werden ja wohl nicht bundesweit alle Menschen die so mal etwas getan haben den Rest ihres Lebens in die Psychiatrie eingesperrt.
Es muss ja wohl noch immer zeitnah überhprüft werden ob er HEUTE andere Menschen tätlich angreifen würde. Ob er dabei Wahnideen (über illegale Finanzgeschäfte oder was auch sonst immer) hat oder nicht ist dabei absolut sekundär. Weil Wahnideen alleine sind kein Kriterium jemanden in eine Psychiatrie zu sperren. Nur wenn man aufgrund dieser Wahnideen sich selbst oder andere Menschen gefährden würde ist das rechtlich zulässig.
......und warum hast du nicht den Rest meines Post zitiert, da steht nämlich genau das, was du der Justiz auch ankreidest. Oder hast du es gar nicht gelesen?:
Urajup schrieb:Das ist die EINE Sache. Die andere, dass die Justiz Herrn M. ohne weitere Test´s eine Zurechnungsunfähigkeit assistierte. Wie im Bericht beschrieben, hatte der zuständige Richter dem Angeklagten auch im Prozeß nicht zu Wort kommen lassen, um seine Sicht der Dinge darzulegen. Diese Vorverurteilung ist meines Erachtens der eigentliche Skandal. Zumal Herr M. mit den von ihm beklagten Unregelmäßigkeiten der Bankgeschäfte seiner Ex-Frau recht hatte.
Vielleicht darf man im Freistaat Bayern keine Reifen aufschlitzen und dann auch noch einer Bank Veruntreuung von Geldern vorwerfen? Vielleicht genügt schon ein Vorwurf, um dort in der Psychatrie zu enden![]()
Wenn Du meine Schreiben zitierst, dann bitte im ganzen Zusammenhang, damit kein falscher Eindruck entsteht. Danke.
Urajup