Ireland
Sehr aktives Mitglied
Ich glaube, du sitzt da dem generellen Fehler auf: was sich so schön und sinnig und stimmig anhört und wobei man das Gefühl hat, dass es wirken könnte, wirke auch.Es passiert immer wieder und in jeder Sprache, dass sich die Bedeutung von Worten verändert. Selbst der Duden muss dies als gegeben hinnehmen. Es gibt kein Recht an einem bestimmten Wort und seiner Bedeutung, außer man meldet sich beim Patentamt in München und beantragt das Markenrecht an einem bestimmten Wort.
Nö - man muss sie nur neu definieren und das bei Wikipedia posten (oder in einer Fachzeitschrift beschreiben).
ich glaub, da fehlt dir nur die nötige Flexibilität. Oder ist es so, dass du glaubst so etwas tue man nicht?
Da hast du dir also einen Satz rausgesucht, der dir besonders gefällt? Was heißt denn an dieser Stelle Gedächtnisforschung? Sind es die Hirnforscher? Dann wäre es verständlich. Ich habe eh den Eindruck, dass du sehr naturwissenschaftlich unterweg bist, also versuchst die Psyche von außen (scheinbar objektiv, also beweisbar) zu betrachten.
muss es aber doch nicht - es ist einfach nur eine Entwicklung, das eine entsteht aus dem anderen, aber es muss doch nicht so sein, dass Freud drin ist wo Verdrängung draufsteht.
Ja ich habe den Eindruck, dass die schulische Ausbildung momentan ziemlich eingeschränkte Ausbildungspläne hat. Ein Bekannter von mir will Therapeut werden und ist auch total auf Verhaltentherpie eingeschworen, als ob es keine anderen Möglichkeiten gäbe. Letztens hatte ich mit ihm eine sehr angeregte Diskussion. Man wird da scheinbar schon im Pschologiestudium sehr zielorientiert und eingeschränkt ausgebildet.
So wie beim Konzil in Nicäa vom Kaiser der Bibelkanon festgelegt wurde, haben Bürokraten die Möglichkeiten der Methoden eines Therapeuten eingeschränkt (Psychotherapeutengesetz).
der war gut - du willst also entscheiden was eine zu meinen hat wenn er etwas bestimmtes sagt, das ist heftig.
schade, das du da so festhängst.
komm - bleib locker - Verkrampfungen bringen nix. Geh mal baden, gönn dir ein Eis und genieß das Leben.
LGInti
Die Krankenkassen bezahlen nicht für etwas, was einfach "nett" ist, oder "helfen könnte", die wollen Beweise und ohne Beweise läuft nichts.
Psychotherapie ist keine Wellness, sondern ausschließlich für kranke Menschen gedacht und da muß halt hieb- und stichfest nachgewiesen werden, dass etwas hilft.
Würdest du zustimmen, dass die Sozialversicherungsbeiträge für Verfahren ausgegeben werden, die nachgewisen nicht wirken, kaum wirken oder gar schaden können?
Könntest du zustimmen, dass krankeMenschen mit Verfahren behandelt werden, die nachweisbar keine Wirkung haben oder gar schaden können und Verfahren, die nachweisbar eine Wirkung haben, nicht zur Anwendung kommen?
Wahrscheinlich nicht (hoffe ich zumindest).
Wenn jemand Psychotherapie zur Optimierung/ Perfektionierung/ Wellness machen möchte, hat er eine riesige Auswahl - auch an wenig wirksamen und unwirksamen bis schädlichen Verfahren, muß das allerdings aus eigener Tasche bezahlen.
Wer krank ist und ein bewiesenes (nachgewiesenerweise nicht unwirksam und nicht schädlich) Verfahren braucht, braucht nichts aus eigener Tasche zu bezahlen.
Ist das für dich keine faire Regelung?
Du findest also, das man beim Psychologiestudium eingeschränkt ausgebildet wird?
In wie fern?
Welche Inhalte daraus hast du gelernt?
Welche Inhalte fehlen dir darin?
(du weißt schon, dass nach dem Psychologiestudium, das in der Regel 6 Jahre dauert, noch einmal rund 5 Jahre Therapieausbildung und wieder Prüfungen anfallen?)
Wie viele Jahre lernt ein HP für Psychotherapie?
Wie viele Therapieplanungen, videoaufgenomme Einzeltherapiesitzungen, begleitete Gruppentherapien, Supervisionen, Fallbesprechungen sind vorgeschrieben, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
In wie vielen unterschiedlichen Einrichtungen muß man wie viele Stunden Erfahrung nachweisen?
Für eine Verhaltenstherapieausbildung (NACH dem 6jährigen Studium!) braucht man das:
Praktische Ausbildung
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit der Psychotherapieausbildung findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.
- 1.200 Stunden finden in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
- 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.
- Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätten und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
- Mindestens 600 h mit mindestens sechs PatientInnenbehandlungen
- Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen
- Anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen ? zusätzliche Informationen hierzu erhalten sie direkt bei ihrem regionalen Ausbildungszentrum
Theoretische Ausbildung
- Mediengestützte Seminare, Übungen und Vorlesungen (insgesamt 600 Stunden)
- Vermittlung von Grundkenntnissen (200 Stunden) und Vertieftem Wissen (400 Stunden) entsprechend den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
- Üben diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten
- Zumeist zweitägige Veranstaltungen an den Wochenenden im regionalen Ausbildungszentrum
Dann erst wird man allein auf Menschen losgelassen und das ist absolut sinnvoll!