Yogurette
Sehr aktives Mitglied
interessant dürfte für diesen Thread auch sein, ob man jemanden als Nazi beschimpfen darf:
http://www.aufrecht.de/beitraege-un...straftatbestaende-bei-handlungen-im-netz.html
Zitate von dort:
"Die Beleidigung setzt den rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der
Missachtung oder Nichtachtung voraus. Als möglche Alternativen kommen Werturteile gegenüber dem Betroffenen,
Werturteile über den Betroffenen gegenüber Dritten und Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Betroffenen in Betracht."
"Selbstverständlich sind alle Schimpfwörter, wie z. B. Trottel, Schwachkopf, Idiot, alte Zicke oder Schwein als
Beleidigung zu werten. Dies gilt natürlich auch für Äußerungen, die vulgäre oder ordinäre Beschimpfungen enthalten."
"Besondere Vorsicht ist auch bei Anspielungen zum Dritten Reich geboten.
Bei Beschimpfungen mit den Worten Nazi, Fascho, Faschist oder Gauleiter verstehen die Gerichte keinen Spaß."
soviel dazu aus einer der vielen Quellen, die sich damit beschäftigen.
http://www.aufrecht.de/beitraege-un...straftatbestaende-bei-handlungen-im-netz.html
Zitate von dort:
"Die Beleidigung setzt den rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der
Missachtung oder Nichtachtung voraus. Als möglche Alternativen kommen Werturteile gegenüber dem Betroffenen,
Werturteile über den Betroffenen gegenüber Dritten und Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Betroffenen in Betracht."
"Selbstverständlich sind alle Schimpfwörter, wie z. B. Trottel, Schwachkopf, Idiot, alte Zicke oder Schwein als
Beleidigung zu werten. Dies gilt natürlich auch für Äußerungen, die vulgäre oder ordinäre Beschimpfungen enthalten."
"Besondere Vorsicht ist auch bei Anspielungen zum Dritten Reich geboten.
Bei Beschimpfungen mit den Worten Nazi, Fascho, Faschist oder Gauleiter verstehen die Gerichte keinen Spaß."
soviel dazu aus einer der vielen Quellen, die sich damit beschäftigen.