Pendel mehr vertraut als Medizin => tot

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Und genau dafür braucht es irgendeine Form der rechtlichen Absicherung, damit der Patient das bekommt, was er will und der Anbieter auf der sicheren Seite ist, dass er belegen kann, dem Patientenwillen zufolge gehandelt zu haben.

Das kann der Anbieter, wenn er Medizin studiert und den Dr. med. darauf erhält. Dann ist er auf der sicheren Seite. ;)
 
Das kann der Anbieter, wenn er Medizin studiert und den Dr. med. darauf erhält. Dann ist er auf der sicheren Seite. ;)
Was genau ist eigentlich daran so unverständlich, dass es tatsächlich Menschen gibt, die mit dieser Staatsreligion Medizin nichts zu tun haben wollen und deshalb zu Heilern, Schamanen und sonstigen Anbietern gehen, gerade, weil dort keine Schulmediziner Einfluss haben?
 
Ich sehe da überhaupt kein Problem. Wenn sich jemand alternativ und von einem Heilpraktiker oder einem Naturheiler oder was auch immer heilen lassen will, dann soll er dieses Recht haben, aber der Anbieter muss es unter ärztlicher Begleitung (z. B. in Einbezug des Hausarztes oder bei Krebs eines Facharztes, d. h. in der Arztpraxis oder Klinik) machen, damit der Patient abgesichert bleibt. Der Arzt hat dann die Verantwortung zu tragen. So wird es in der Schweiz gemacht.

Dem steht die Einstellung der meisten Ärzte gegenüber. Niemand darf an ihrem Monopol kratzen, das sieht man nicht nur hier an einschlägigen Beiträgen, sondern wurde auch deponiert. Nix Neues unter der Sonne, seit Jahren derselbe Schmarrn.
 
Hat der Heilpraktiker korrekt ge- und behandelt?

Indem der Beschuldigte in seiner Eigenschaft als Heilpraktiker die Behandlung der an Brustkrebs erkrankten Frau begann, nahm er zugleich ein spezielles Vertrauen in Anspruch, das er durch fahrlässiges bzw. leichtfertiges Agieren missbrauchte. Dafür ist der Heilpraktiker meines Erachtens strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Ob hier möglicherweise auch ein Vorsatzdelikt auf der Basis eines dolus eventualis in Betracht käme, muss gerichtlich geprüft werden.

PS: Identisches gälte meiner Meinung nach selbstverständlich auch für einen Arzt, der entsprechend gehandelt hätte.
 
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Woran genau machst du das fest?

Also, Folgendes: Wenn da eine Person ist, die als Heilpraktiker auftritt, in dieser Eigenschaft dann die Behandlung einer an Brustkrebs erkrankten Frau übernimmt, Selbiger anschließend erzählt, die medizinischen Diagnosen seien allesamt inkorrekt, weil er mittels des Pendelns anstelle eines Karzinomes eine Entzündung "entdeckt" habe, sodass sie keine onkologischen Therapien wahrnehmen müsse, dann hat das meiner Ansicht nach GAR NICHTS mehr mit Alternativmedizin zu tun, sondern eben mit Fahrlässigkeit bzw. Kriminalität!

PS: Das wäre so, als würde ein freiwilliger Feuerwehrmann zu einer Person, deren Haus augenscheinlich in Brand steht, sagen: "Och, machen Sie sich mal keine Gedanken, da scheint doch nur die Sonne ein bisschen heller drauf..."
 
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