pädophile

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Singularität;4392809 schrieb:
Die Aufgabe der Eltern ist auch dem Kind rechtzeitig zu vermitteln, wie man sich anzieht, wie man sich mit den erwchsenen Männern benimmt, da mit den Trieben spielt man nicht. Können die Kinder für ihr Verhalten Verantwortung tragen? Ab wann ist mann noch Kind? Und ab wann nicht mehr...spannende Weite...

*fasungslos*
 
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Tja, da bin ich wirklich sehr begrenzt in meinem Denken. Wer sich an Kindern, den allerschwächsten Gliedern der Gesellschaft, vergeht gehört weggesperrt .... fertig. Wohin und wie es ihnen da ergeht ist mir absolut shitegal. Sie dürften, aus meiner Sicht, nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden.

Ich möchte nicht darüber entscheiden, was mit 'anderen' Menschen passiert oder gemacht werden soll - weil ich weder 'Gott' noch sonst wer bin.
Aber ich kann mir vorstellen, dass es hilfreich -für alle (nicht nur für den einzelnen Menschen)- sein könnte, sich mit der ein oder anderen 'Auffälligkeit' (Störung usw.?) auseinanderzusetzen.

Aber es gibt ja selbst in diesem Bereich wahrscheinlich auch verschiedene Meinungen, Sichtweisen usw. Naja.

PS: Außer ich befinde mich im tiefsten Hass - dann seh ich manches mit Sicherheit wahrscheinlich auch anders.
 
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Jap, das find ich auch gut. :thumbup:

Und vllt. wirkt genau das sogar auch etwas besänftigend auf den ein oder anderen 'Täter'.
Wenn Menschen versuchen oder gewillt sind diesen Menschen zu 'verstehen'.

Wie "Besänftigend" solches "verstehen" wollen auf gewisse Täter wirkt , zeigt doch die Wirklichkeit immer wieder: Verurteilter Straftäter wird aufgrund des Verständnisses der Psychologen als Geheilt entlassen.. und was macht unser geheilter Täter?
Er vergreift sich wieder
Ist leider kein Einzelfall.

Dann die Frage an dich und alle, die Kinder haben : Wie schauts dann mit dem Verständnis aus, wenn jemand euer Kind nur unsittlich berührt?

Unschuldige Kinder gehören einfach geschützt. Und es hilft kaum einem, wenn man die Täter als armes unschuldiges Opfer der Gesellschaft bemitleidet.

und da hilft auch das "Wer ohne Sünde ist, ..." wohl kaum, den es geht ja in erster Linie um den SCHUTZ der KINDER!!!! Wenn wir aber schon bei Bibel sind, dann gibt es dazu wohl eine der eindeutigsten Aussagen Jesu :"wehe wer einen von den Kleinen dazu verführt , für den wäre es besser, er bindet sich einen Mühlstein um, und stürzt sich ins Meer!"
 
Beispiel:

"Amerikanische Forschungsergebnisse belegen, dass ein Teil der Täter selber als Junge sexuell missbraucht wurde."

http://www.regenbogenwald.de/themen/missbrauch/4.htm

Deshalb sind 'Täter' oft oder meist auch immer 'Opfer' - würde ich sagen bzw. hätte ich vermutet.
Sonst würden sie auch keine 'Tat' begehen und einem anderen Menschen schaden. Meinem Verständnis nach.


Ja und diese Vermutung ist Hirnscheiße nicht ganz untypisch für dich das du auf diesen Müll herein fällst .

Ich zähl dir mal ein paar Fakten auf :

Im Österreichischem Hiemkinderskandal bekamen 10.000 Kinder Opfergeld und tragen den offiziellen Status *Opfer* .

Diese Kinder ( Ew heute) wurden mehrfach vergewaltigt körperlich und seelisch misshandelt auf perverseste Art und Weise wurden illegalen Medikamententests ausgesetzt , mitten in Wien wurden 10 -15 jährige Mädchen (auch jüngere)an Kunden verkauft für Sexuelle Spielchen und andere Triebe

Würde man jetzt deiner bescheuerten Annahme folge leisten hätte Österreich 10.000 ! Mörder Vergewaltiger und Kinderschänder zusätzlich .( inklusive anderer Delikte)

Und da sind jetzt noch nichteinmal die Zahlen aus den Katholischen Heimen dabei .

Ich habe etwa die Hälfte dieser Opfer persönlich gesehen . Mit einem drittel bin ich bei FB befreundet halte mich im eigens dafür gegründeten Forum auf und sehe sie regelmäßig bei unseren Demos gegen das JA .

Das sind Famillienväter dabei IT Techniker Verkäufer usw Mörder und Kinderschänder sind da keine darunter .
Die würden lieber freiwillig sofort Suizid begehen als auch nur eine Hand oder etwas anders zu erheben .

:rolleyes:

Irgendwann reichts mit der LuL Scheiße .:wut1:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und diese Vermutung ist Hirnscheiße nicht ganz untypisch für dich das du auf diesen Müll herein fällst .

Ich zähl dir mal ein paar Fakten auf :

Im Österreichischen Hiemkinderskandal bekamen 10.000 Kinder Opfergeld und tragen den offiziellen Status *Opfer* .

Diese Kinder wurden mehrfach vergewaltigt körperlich und seelisch misshandelt auf perverseste Art und Weise wurden illegalen Medikamententests ausgesetzt , mitten in Wien wurden 10 -15 jährige Mädchen an Kunden verkauft für Sexuelle Spielchen und andere Triebe

Würde man jetzt deiner bescheuerten Annahme folge leisten hätte Österreich 10.000 ! Mörder Vergewaltiger und Kinderschänder zusätzlich .( inklusive anderer Delikte)

Un dda sind jetzt noch nichteinmal die Zahlen aus den Katholischen Heimen dabei .

Ich habe etwa die Hälfte dieser Opfer persönlich gesehen . Mit einem driuttel bin ich bei FB befreundet halte mich im eigens dafür gegründeten Forum auf udn sehe sie regelmäßig bei unseren Demos gegen das JA .

Das sind Famillienväter dabei IT Techniker Verkäufer usw Mörder udn Kinderschänder sind da keine darunter .
Die würden lieber freiwillig sofort Suizid begehen als auch nru eien Hand oder etwas anders zu erheben .

:rolleyes:

Irgendwann reichts mit der LuL Scheiße .:wut1:

:thumbup::thumbup::thumbup:
 
Ja und diese Vermutung ist Hirnscheiße nicht ganz untypisch für dich das du auf diesen Müll herein fällst .

Weisste, ... ich hab's selbst erlebt, dass es INNERHALB einer Familie 'weitergegeben' werden kann,

also erzähl mir nix. :rolleyes:

Da kannst du jetzt mit Heimkinder-Beispielen kommen, wie du willst.

Irgendwann reichts mit der LuL Scheiße .:wut1:

Und mir mit der Tor-Fiory-nizuz-Scheiße, das ist nämlich auch alles auf einem 'Level'.
 
Soweit ich weiß leitet sich aus dem Grundgesetz stringent ab, dass grundsätzlich ein Mensch ein Recht darauf hat, jemals wieder in Freiheit zu kommen (ansonsten würde es gegen die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands verstoßen).

Wenn das obige stimmt, wer ist gegen die Verfassung von Deutschland? Erste vortreten!
Für die Leute, die das nicht verstehen, formuliere ich das anders:
Wer will Pädophile für immer wegsperren?


Dui weisst also nichts : zur Info :

Gesetzliche Regelung

Demgemäß sind in § 57a StGB die Bedingungen für eine vorzeitige Freilassung auf fünfjährige Bewährung festgelegt:

15 Jahre Freiheitsstrafe müssen verbüßt sein. Dabei sind Zeiten, die der Gefangene aus Anlass der Straftat in Untersuchungshaft verbracht hat, vollumfänglich anzurechnen.

Die Freilassung kann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden. Das Gericht hat auf der Grundlage des Gutachtens eines Sachverständigen zu entscheiden, ob davon ausgegangen werden kann, dass der Strafgefangene in der Freiheit keine weiteren Straftaten begeht. Allerdings kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht schon die Vermutung, der Entlassene werde z. B. gelegentlich Cannabis erwerben oder Ladendiebstähle begehen, die weitere Vollstreckung der lebenslangen Haft rechtfertigen. Auch darf das Gericht seine ablehnende Entscheidung nicht ohne Weiteres damit begründen, dass der Verurteilte noch nicht im Rahmen von Vollzugslockerungen gezeigt habe, dass er in Zukunft keine Straftaten begehen werde: Es muss auch prüfen, ob die Justizvollzugsanstalt zu Recht keine Lockerungen gewährt hatte.[1][2]

Es darf keine besondere Schwere der Schuld vorliegen. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen. Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 20 Jahren auf etwa 23 bis 25 Jahre. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, Amoklauf, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren. Soweit die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erlassen wurde, werden alle Taten zusammengenommen bewertet (§ 57b StGB).

Der Verurteilte muss einwilligen. Auf seinen Antrag trifft die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung. Lehnt sie ab, so kann nach spätestens zwei Jahren (Absatz 4) ein neuer Antrag gestellt werden, woraufhin abermals und auf Grundlage des aktuellen Entwicklungsstandes des Gefangenen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Haft vorliegen.

Guckst du liest du lernst du
 
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Wie "Besänftigend" solches "verstehen" wollen auf gewisse Täter wirkt , zeigt doch die Wirklichkeit immer wieder: Verurteilter Straftäter wird aufgrund des Verständnisses der Psychologen als Geheilt entlassen.. und was macht unser geheilter Täter?
Er vergreift sich wieder
Ist leider kein Einzelfall.

Ich hatte auch geschrieben "auf den ein oder anderen" ...
 
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