pädophile

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Ein Anwalt hat mir mal erzählt, dass er einen Klienten hatte, der seine Frau umgebracht habe, weil er dachte, er befinde sich im Krieg und er wollte dass seiner Ehefrau und seinen Kindern ersparen, also hat er die alle umgebracht.

In Wirklichkeit wurden Baugruben gemacht vor seinem Haus, aber er dachte, das wären Schützengräben....

So jemand kann keine Verantwortung haben. Nach Deutschem Strafrecht ist dieser Mensch unverantwortlich für diese Tat. Das Strafgesetzbuch sieht für so was die Maßregel der Besserung und Sicherung vor. Mit anderen Worten:
Zwangseinweisung in die Psychiatrie.
 
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:thumbup: Mondblumen :thumbup:
Wenn ich dich lese habe ich noch Hoffnung auf Menschlichkeit.

Und ich hab bei dir vorhin gedacht, dass du wahrscheinlich der einzige Mensch hier bist, mit dem man sich über solche Themen 'normal' unterhalten kann! :thumbup::)

Am besten in einem 'geschlossenem Raum'. Um die Sachlichkeit zu wahren. ;)
 
Und wie würdest du daher gehen? Welche Pädophilen würdest du rauslassen und welche nicht? Was sind da deine Entscheidungskriterien?

Welche Entscheidungskriterien,..hm..

Ein Phädophiler muss nicht unbedingt zum Straftäter werden , dass heißt er ist sich seiner Neigung bewusst, fügt aber niemanden Schaden zu , nicht unwillentlich und willentlich . Zumeist leiden solche Menschen sehr darunter und suchen sich , wenn möglich wirklich Hilfe. Wird ein Phädophiler zum Strafttäter ( ! ) was passieren kann, weil er seine Grenze überschreitet und willentlich Schaden zufügt, in seiner Neigung, muss er per Gesetz bestraft werden , OK ?
Wird er therapiert und erfolgreich therapiert , ist es für mich auch OK, wenn er net rückfällig wird. Wird er aber zum Rückfallstäter ,... sogar zum Triebtäter muss er m.E. in Gewahrsam kommen.

Verstanden ?

Es ist einfach nicht allgemein zu beurteilen . :);)
 
Ein Anwalt hat mir mal erzählt, dass er einen Klienten hatte, der seine Frau umgebracht habe, weil er dachte, er befinde sich im Krieg und er wollte dass seiner Ehefrau und seinen Kindern ersparen, also hat er die alle umgebracht.

In Wirklichkeit wurden Baugruben gemacht vor seinem Haus, aber er dachte, das wären Schützengräben....

So jemand kann keine Verantwortung haben. Nach Deutschem Strafrecht ist dieser Mensch unverantwortlich für diese Tat. Das Strafgesetzbuch sieht für so was die Maßregel der Besserung und Sicherung vor. Mit anderen Worten:
Zwangseinweisung in die Psychiatrie.
DASS ist auch richtig, so .

Aber man kann es nicht in ein Thema allgemein hineinwerfen ,..wäre womöglich ein eigenes Thema,..wo es um hauptsächlich Opfer geht. Daher gehen hier dann auch die Meinungen auseinander und zum Teil auch hoch.
;)
 
und immer wieder diese komplett idiotische kastrationsforderung.

kastration ändert an der gewalttätigkeit und triebhaftigkeit NICHTS, die wird dann nur anders ausgelebt. niemand ist dadurch geschützt. oder ist es besser, wenn der täter dem kind einen besenstiel in den hintern steckt anstatt seines pimmels?

tatsache ist, dass man die leute in sicherheitsverwahrung nehmen muss, und zwar meiner meinung nach lebenslänglich, weil die gefahr einer rückfälligkeit immer da ist. das ist die einzig wirklich wirksame schutzmaßnahme. lebenslänglich, das auch lebenslänglich bleiben muss. im rahmen dessen soll auch eine therapiemöglichkeit bestehen, aber selbst eine therapie darf meiner ansicht nach keine freilassung zur folge haben.
 
und immer wieder diese komplett idiotische kastrationsforderung.

kastration ändert an der gewalttätigkeit und triebhaftigkeit NICHTS, die wird dann nur anders ausgelebt. niemand ist dadurch geschützt. oder ist es besser, wenn der täter dem kind einen besenstiel in den hintern steckt anstatt seines pimmels?

tatsache ist, dass man die leute in sicherheitsverwahrung nehmen muss, und zwar meiner meinung nach lebenslänglich, weil die gefahr einer rückfälligkeit immer da ist. das ist die einzig wirklich wirksame schutzmaßnahme. lebenslänglich, das auch lebenslänglich bleiben muss. im rahmen dessen soll auch eine therapiemöglichkeit bestehen, aber selbst eine therapie darf meiner ansicht nach keine freilassung zur folge haben.

:thumbup::)
 
Seltsam, seltsam, seltsam.

DAS ERSTE THEMA abseits der von Mondblumen geforderten NORM, wo sie sich NEUTRAL zeigt. Da stimmt etwas hinten und vorne nicht. Was hat sie nicht vorher alles in die Tonne getreten, jeder der irgend eine Neigung hatte oder Verstaendnis fuer in ihrer Ansicht abwegige Neigungen zeigte, fuer diese hatte sie nur Verachtung uebrig

und jetzt, bei diesem Thema, spielt sie die Neutrale und wird von dem Hassprediger auch noch als die Menschliche ueber allen anderen gepriesen?

Ja, das versteh ich wirklich nicht!
 
und immer wieder diese komplett idiotische kastrationsforderung.

kastration ändert an der gewalttätigkeit und triebhaftigkeit NICHTS, die wird dann nur anders ausgelebt. niemand ist dadurch geschützt. oder ist es besser, wenn der täter dem kind einen besenstiel in den hintern steckt anstatt seines pimmels?

tatsache ist, dass man die leute in sicherheitsverwahrung nehmen muss, und zwar meiner meinung nach lebenslänglich, weil die gefahr einer rückfälligkeit immer da ist. das ist die einzig wirklich wirksame schutzmaßnahme. lebenslänglich, das auch lebenslänglich bleiben muss. im rahmen dessen soll auch eine therapiemöglichkeit bestehen, aber selbst eine therapie darf meiner ansicht nach keine freilassung zur folge haben.
für was eine Therapie,wenns eh keine Freilassung gibt? Ich stimme dem zu,daß Täter nicht freigelassen werden dürfen,weil das Risiko zu groß wäre.
 
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Welche Entscheidungskriterien,..hm..

Ein Phädophiler muss nicht unbedingt zum Straftäter werden , dass heißt er ist sich seiner Neigung bewusst, fügt aber niemanden Schaden zu , nicht unwillentlich und willentlich . Zumeist leiden solche Menschen sehr darunter und suchen sich , wenn möglich wirklich Hilfe. Wird ein Phädophiler zum Strafttäter ( ! ) was passieren kann, weil er seine Grenze überschreitet und willentlich Schaden zufügt, in seiner Neigung, muss er per Gesetz bestraft werden , OK ?
Wird er therapiert und erfolgreich therapiert , ist es für mich auch OK, wenn er net rückfällig wird. Wird er aber zum Rückfallstäter ,... sogar zum Triebtäter muss er m.E. in Gewahrsam kommen.

Verstanden ?

Es ist einfach nicht allgemein zu beurteilen . :);)

Der Psychiater Reinhard Haller hat es hier gut zum Ausdruck gebracht:

http://vbgv1.orf.at/stories/387560

In Ö gibts die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - da kommen die meisten dieser Straftäter hin.
Das Strafausmaß richtet sich nach dem Therapieeerfolg, der nicht sehr hoch ist, wie man heute weiß.
Daher muss es wohl für viele "lebenslänglich" bedeuten - auch wenn das Urteil in dieser Form oft nicht ausgesprochen wird - zum Schutz der Kinder!
 
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