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GrauerWolf
Guest
Ab dem Augenblick, in dem man sich verbittet, gefilmt/fotografiert zu werden, und der jenige trotzdem weitermacht, wird's teuer: Verstoß gegen die allg. Persönlichkeitsrechte und Verletzung des Rechtes am eigenen Bild (KUG §§ 22 und 23), wenn die Fotos ins Web gestellt resp. "geteilt" werden. Die Mädels sollten sich einen Anwalt nehmen, der in Medienrecht(!) versiert ist und die zwei Möchtegern-Machos ordentlich ausnehmen: Strafbewehrt ist das sowieso, dazu Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kosten für die Beseitigung der BIlder aus dem Web, falls hochgeladen.Und klar, wenn wer seine Handykamera auf einen richtet, weiß man nicht, ob da wirklich Fotos und Filme gemacht werden, aber es sieht so aus und die Geste wirkt definitiv bedrohlich, wenn man das nicht will.
Einfach denen mal auf die harte Tour beibiegen, was hier erlaubt ist und was nicht.
LG
Grauer Wolf