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SYS41952
Guest
Wobei ein HP sich nicht unterschreiben lassen wird, dass er Patient einverstanden ist, dass er nicht zum Arzt geht, sondern genau darauf hinweist, dass die Eingriffe des HP oder Geistheilers oder vergleichbar auf gar keinen Fall den Besuch beim Arzt ersetzen kann.
Das ist kein Freispruch. Das ist ein wichtiger und guter Hinweis.
Wenn jetzt ein Klient bei so einem HP das unterschreibt, sollte er es auch gelesen und verstanden haben, as zudem auch unterschrieben wird: "Ja, ich habe gelesen und verstanden was da steht."
Da ist also die Sorgfaltspflicht und kein Freifahrtschein für illegale Handlungen, so wie es hier suggeriert werden sollte.
LG
Any
Witzig wenn ein Arzt das vor einer Operation macht, dann tut er das um sich versicherungstechnisch anzusichern, damit er später mal sagen kann, der Patient hat es ja gewusst. Wenn ein HP oder Geistheiler das macht, dann aus Sorgfaltspflicht. Ich nehme mal an die Warnhinweise auf ZigarettenSchachteln stehen aus aus Sorgfaltspflicht auf den Schaten und nicht weil die Hersteller das müssen^^