Siriuskind
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Im Tessin steht seit 01.07.16 Burka tragen unter Strafe.
Nicht-Verhüllung gilt auch als Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern.
Der Kanton Tessin hat als erster Kanton der Schweiz das Tragen von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verboten. Die Bürger hatten vor rund einem Jahr einer Initiative zugestimmt. Die neue Bestimmung verbietet es, sein Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen.
Sie richtet sich gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllungen sowie gegen Vermummungen an Demonstrationen.
Das Gesicht sollte auch erkennbar bleiben, es geht um die Bedeckung der Haare.