.......................................................................................................Ich würde sagen, dir fehlt es an Leseverständnis, daher deine Schwierigkeiten folgen zu können.
Nein, würdest du nicht. Eine medizinische Indikation hat zum Ziel Schaden vom Kind abzuwehren, wie jeder andere operative Eingriff ebenfalls. Da geht es i.d.R. somit nicht um eine ärztliche Ansichtssache oder Meinung zur Beschneidung, sondern um die Behebung einer anatomischen Fehlbildung mit möglichen Folgeschäden.
Zum einen wurde dies bereits ausführlich hier offen gelegt, zum anderen ist das nicht die dem zugrunde liegende Thematik, sondern das Recht auf Unversehrtheit des Kindes. Auch geht es nicht um Religionsfreiheit der Kinder, denn wenn das wirklich gewollt wäre, würde man den Kindern, später Erwachsenen diese Entscheidung selbst überlassen.
Frei ist sie ohnehin wenig bis nie, aber ins geschäftsfähige Alter gekommen, überträgt man dann auch die Verantwortung dafür auf jeden selbst.
P.S. Und allgemein: Es handelt hier übrigens nicht um eine Entscheidung, die Deutschland gefällt hat, sondern das Kölner Landgericht. Vielleicht sollten wir das im Auge behalten, bevor es polemisch wird.
diese Arroganz ist auch seh deutsch muss ich sagen.......kotz!
Na wenn die Religion schon so oft dargestellt wurde, dann kannst du es mir ja sicher auch mal erklären. Was für eine Arroganz in völliger Ahnungslosigkeit!
Eine durchgehend selbstgefällige Haltung und höchst unsympatisch für mich.
Daher bleib sachlich oder laber mich nicht voll!