Kölner Landgericht urteilt: Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

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Nö, mit diesem Urteil wird nur verhindert, daß Beschneidungen aus religiösem Anlass von den Krankenkassen bezahlt wird. Mehr Auswirkung wird das nicht haben.

Im Übrigen ist es völlig irrelevant, ob wir hier in Deutschland sind. Andere europäische Länder haben, wie Du lesen durftest, längst Regelungen getroffen. Auch in diesen Ländern leben weiterhin jüdische Bürger.

lg

Und etliche Ärzte sind heilfroh, daß sie diese unnötige Operation nicht mehr durchführen müssen!
(es sei mit dem hippokratischen Eid im Prinzip unvereinbar; es gab immer wieder "Feilschereien" um jeden Quadratmillimeter, den der Arzt noch retten wolle - zwischen Arzt und Eltern - wußte ich alles gar nicht)
Aber: einige Ärzte haben die Eltern zu einem "symbolischen" Schnitt oder zu nur einer Minimalentfernung überreden können ... (immer noch besser als alles abzuschneiden)
 
Das Kölner Landgericht stuft religiöse Beschneidungen bei Jungen als Körperverletzung ein.



Und stellt damit die Menschenrechte der Kinder über die religiösen Befindlichkeiten der Eltern.

Wie steht ihr dazu?

Ich jedenfalls finde das Urteil richtig. Die Jungen sollen das, wenn sie im entsprechenden Alter sind, selbst entscheiden.

Richtig so. Am besten die barbarischen Eltern sofort in den Knast stecken.
Man muss sich mal die Logik dahinter vorstellen. WEIL die Eltern religiös sind, wird das Kind beschnitten. Nicht etwa weil das Kind das will oder das Kind religiös ist, nein..weil die Eltern das sind. Abartig..
 
Und etliche Ärzte sind heilfroh, daß sie diese unnötige Operation nicht mehr durchführen müssen!
(es sei mit dem hippokratischen Eid im Prinzip unvereinbar; es gab immer wieder "Feilschereien" um jeden Quadratmillimeter, den der Arzt noch retten wolle - zwischen Arzt und Eltern - wußte ich alles gar nicht)
Aber: einige Ärzte haben die Eltern zu einem "symbolischen" Schnitt oder zu nur einer Minimalentfernung überreden können ... (immer noch besser als alles abzuschneiden)
Nun muß man erst mal abwarten, wie das BGH mit dem Urteil umgeht.

- das Geld der Krankenkassen ist auf jeden Fall nicht für die Durchführung religiöser Riten gedacht.
- die Beschneidung wird dann vermehrt wieder durch rituelle Beschneider durchgeführt werden, was im Zweifelsfall unhygienischer geschieht, als es beim Arzt der Fall ist. Aber man darf hoffen, daß sich muslimische bzw. jüdische Ärzte finden werden, die auf Privatrechnung die Beschneidung durchführen werden bzw. die einen Krankenkassenbetrug durchführen und eine Fehlbildung der Vorhaut als Beschneidungsgrund angeben. Die Krankenkassen haben dann nach einem entsprechenden BGH-Urteil aber im Grunde nicht mehr die Möglichkeit, die Beschneidung von Kleinkindern in grosser Zahl zu bezahlen, weil die medizinischen Gründe in diesem Alter eben normalerweise noch gar nicht vorliegen.

Und ansonsten gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Die Ursache für das Urteil war die Klage einer Familie an einen Arzt, weil die Heilung nicht komplikationslos verlief. Ich habe die Originalschrift im Internet nicht gefunden, aber vermutlich lautet die Klage so, daß der Arzt die Beschneidung nicht hätte durchführen dürfen auf die Art und Weise, wie er es getan hat.

Das legt die Vermutung nahe, daß der Arzt nicht den relgiösen Wunsch der Familie erfüllt hat, die Vorhaut vollständig zu entfernen, sondern daß er einen Teil der Vorhaut erhalten wollte. Ansonsten kommt eine Familie ja vermutlich nicht auf die Idee, den Arzt wegen der Beschneidung verklagen zu wollen - wegen einer einfachen Wundinfektion wäre die Klage wohl nicht erfolgt, nehme ich an, sondern die Familie wäre zum Arzt gegangen, um die Wundinfektion behandeln zu lassen. Daß diese auftreten kann war Inhalt der Aufklärung über die Gefahren der OP, so daß jeder Rechtsanwalt in diesem Falle von einer Klage abgeraten hätte und kein Gericht die Klage zugelassen hätte.

Die Richter haben dann im Grunde wirklich merkwürdig begründet, um den Arzt vom Vorwurf frei zu bekommen und ausserdem der Klage der Familie auf gewisse Weise Recht zu geben. Ihre Argumentation ist die: die Familie hat teilweise Recht: der Arzt hätte die Operation nicht durchführen dürfen, denn das Kindeswohl geht über das religiöse Empfinden der Eltern. Der Arzt bleibt aber straffrei, weil er das nicht wissen konnte, solange dieses Urteil nicht vorhanden war.
Die Familie hat also möglicherweise nicht Recht bekommen in ihrem Ansinnen, daß der Arzt die Vorhaut hätte vollständig entfernen müssen.

Und damit - das muß man ja mal sehen - kommt die ganze Sache nicht auf den Tisch, weil deutsche Richter dies so wollten (das unterstellt Shimon ja) und auch nicht, weil Deutschland die Juden und Muslime an ihrer Religionsausübung hindern wollen (wie er ebenfalls unterstellt, der arme vom deutschern Kollektiv Verfolgte *Ironie im Jahr 2012*), sondern weil eine Familie in ihrem religiösen Eifer eine Klage angestrengt hat. Das Problerm ist also selbstgemacht.

Daher dürfen sich Muslime und Juden bei dieser Familie dafür bedanken, daß sie vermutlich in Zukunft die Beschneidung ihrer Kinder selber zahlen dürfen. Gleichwohl wird niemand für die Beschneidung des eigenen Kindes aus religiösen Gründen in Deutschland bestraft werden, so wie es in anderen europäischen Ländern ebenfalls nicht der Fall ist. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn aber dann eine Familie den rituellen Beschneider verklagt: dann muß sich dieser auch in Deutschland warm anziehen und muß nachweisen, daß die Familie die Beschneidung wollte. Das wird er können. Und dann würden Eltern und Beschneider mit einem für sie ungünstigen Urteilsspruch rechnen müssen: Berufsverbot für den Beschneider, denn er darf nach Artikel 2 nicht an Menschen herumoperieren. Und möglicherweise eine Geldstrafe für die Eltern, an das Kind, im Sinne eines Schmerzensgeldes. Wogegen Eltern im Normalfalle nichts haben dürften, denn sie vererben ihr Geld i.d.R. ja eh an das Kind.

Also letztlich ein Riesenwirbel um Nichts, verursacht von einer jüdischen Familie, die nicht nachdachte, bevor sie eine Klage einreichte.
 
Ich kritisiere nicht die Thora. Ich kritisiere religiösen Fanatismus. Du kannst uns ja mal aufklären. Zeig doch mal bitte die Stelle in der Thora die das vorschreibt und erklär doch mal den Sinn dessen.

Der "Sinn" scheint einfach ein Bündnis mit "Gott" über die Einigkeit zu sein, dass "Er" mit dem Entfernen der Vorhaut besiegelt.

Ehrlich gesagt, so einen Gott kann ich mir nicht vorstellen, aber seis drum, es gibt halt welche die diesen /%$"§ wörtlich nehmen.... und glauben.

In einem Staat unabhängig von Religion gehört mMn sowas verboten.

Riesenwirbel um Nichts?
Ich hoffe der BGH bestätigt dieses Urteil und so mancher "Beschneider" wird sich die Sache zweimal überlegen.
Knast statt Geldstrafe, ohne Bewährung.


Der Bund der Beschneidung
von Dr. Michael Rosenkranz

Der Mensch ist das einzige Geschöpf, dessen weiblicher und männlicher Anteil im Augenblick des Eins-Werdens G'ttes Antlitz schauen können, denn "G'tt schuf den Menschen in seinem Ebenbilde" (1.Mosche1:27), und keinem anderen Geschöpf ist es gegeben, die Vereinigung von Angesicht zu Angesicht zu vollziehen. Indem wir Ihn erkennen, heiligen wir die Einigung.

Als G'tt sprach:

'Ich werde meinen Bund errichten zwischen mir und dir und deinen Nachkommen nach dir in allen Geschlechtern als ewigen Bund'
(1.Mosche 17:7)

da setzte er das Zeichen des Bundes an die Stelle unseres Körpers, mit der wir den heiligen Vorgang des Eins-Werdens erfüllen: 'Lasst euch am Fleisch eurer Vorhaut beschneiden und dies soll das Zeichen des Bundes zwischen mir und euch sein.' (1.Mosche 17:11) Und so erfüllen wir den Bund der Beschneidung wie G'tt uns anwies:

'Im Alter von acht Tagen soll bei euch in allen Geschlechtern alles was männlich ist, beschnitten werden.'
(1.Mosche 17:12)

Mit acht Tagen , wenn das Kind die Geburtsschwelle sicher überwunden hat, wenn zugleich die Schmerznerven noch nicht soweit gereift sind, daß es Schmerzen empfinden würde.
Die Vorhaut wird abgetrennt, das Organ der Verstocktheit,nicht nur des Körpers, auch unseres Herzens und der Lippen(2.Mosche 6:12; 5.Mosche 10:16),-eine Voraussetzung für die Heiligung unseres Lebens, die unser Ziel ist( 3.Mosche 19:2; Joschuah5: 2f).
Daß wir den Bund der Beschneidung bewahrten und bewahren, auch in schweren Zeiten, dafür möge Eliyahu, der Prophet, für uns Zeugnis ablegen in den Tagen, wenn er das Kommen des Gesalbten verkünden wird (Mal 3,23). und so bitten wir Eliyahu bei jeder Beschneidung um Zeugenschaft.
Wenn die Beschneidung durchgeführt worden ist und der Weinkelch des Heiles geheiligt wird, dann trinkt auch das beschnittene Neugeborene davon, aufdaß ihm das geflossene Blut zum leben gereiche (2.Mosche 4:25f) wie es heißt 'In deinem Blute lebe !' (Ez16:6).
http://www.talmud.de/cms/Die_Beschneidung.67.0.html
 
wie sollte es auch anders sein.

wie glaubwürdig das anderweitige Geschwafel von Liepähh und Einssein und so ist, kann man sich ja dann mit dem kleinen Finger ausrechnen.

Was schwafelst du da für ein Zeug? Was ist Liepähh?

Es ist pervers, wenn der Mensch Kindern Zeichen aufdrückt, wie Taufe, Beschneidung und weiss der Himmel, was noch alles.
Damit nehmen die eigenen Eltern den eigenen Kindern von Kindheit an die Freiheit weg und ordnet sie schon mal wo unter.
Jede Art von Zeichensetzung an eine Person, die sich nicht wehren kann, ist pervers und narzisstisch.
Was du glaubst, ist dein glaube. Erlaube den anderen, an das zu glauben, woran sie glauben wollen. Und das kann ein Kind nur als Erwachsener.
Daher ist es pervers und narzisstisch, ein Kind im Kindheitsalter, in dem es sich nicht wehren kann, ein Zeichen aufzudrücken.
Diese Art der Unterwerfung des Kindes suggeriert ihm dann Zeit seines Lebens, was es zu sein hat, nicht etwa, dass es sich das aussuchen dürfte, nein, was es zu sein hat.
Menschen, die das machen, ganz gleich ob nun bei der Taufe oder Beschneidung, sind fanatisch und narzisstisch und sie berauben ständig andere Menschen ihrer Freiheit, in dem sie versuchen, sie sich und den eigenen beschränktem Geiste zu unterwerfen.
Und warum steige ich dahinter und du nicht? Weil ich fast schon unreligiös und frei erzogen wurde und du nicht. ;)

Und nun willst du mir auch noch als erwachsene Person vorschreiben, was ich aus deiner gezeichneten Perspektive sei. Kein Wunder.

Dieser Richter hat absolut weise entschieden. Mein Glückwunsch!
Noch weiser wäre seine Entscheidung jedoch gewesen, wenn er die Taufe noch obendrauf gelegt hätte. Diese Weisheit muss halt noch eine Weile reifen. Aber bei der Taufe bekommt das Kind ja auch keine Körpermale, die ihn Zeit seines Lebens daran erinnern, was es zu sein hat, nicht will, sondern hat!
 
Bei uns Deutschen gibt es eine Weisheit, die sehr viel über den Menschen aussagt:
"Was Hans nicht gelernt hat, wird Hänschen nie lernen."
ähm...umgekehrt natürlich. ;)
Wenn man die Weisheit auf ganze Generationen überträgt, sind beide Richtungen richtig. Ich hoffe, ihr versteht warum.

Was heisst dieser Satz?
Unterwerfe das Ding, solange es sich nicht wehren kann!
 
Die Natur ist sogar gradezu "knauserig", - jeder Bestandteil des menschlichen Körpers macht Sinn, nichts ist "überflüssig".

Nicht ganz richtig, denn der Blindarm ist zum Beispiel unwichtig, ein Überbleipsel einer evolutionären Entwicklung oder anders gesagt - Wegentwicklung. - Eher ein Hinderniss, denn viele kennen die lästige Blindarmentzündung, bei der sich ein fester Körper versehntlich dort ablagert- hineinrutsch --- und dann fürchterliche Schmerzen verursacht. Kann sogar Lebensbedrohlich werden, wenn der Blindarm bei einer Entzündung nicht operativ entfernt wird.
 
zwieschlächtig, ehe wir nicht auch das barbarische Ritual der christlichen Taufe Unmündiger verbieten!
 
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Das Kölner Landgericht stuft religiöse Beschneidungen bei Jungen als Körperverletzung ein.

http://www.n-tv.de/politik/Beschneidungen-sind-strafbar-article6589801.html

Und stellt damit die Menschenrechte der Kinder über die religiösen Befindlichkeiten der Eltern.

Wie steht ihr dazu?

Ich jedenfalls finde das Urteil richtig. Die Jungen sollen das, wenn sie im entsprechenden Alter sind, selbst entscheiden.

Und was ist mit der Beschneidung von Mädchen? Die werden wieder als minderwertig abgestuft und vergessen - oder?
 
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