Kinderschänder lebenslang verfolgt...

findest Du es gut, dass Kinderschänder lebenslänglich verfolgt werden können?

  • Ja

    Stimmen: 57 67,1%
  • Nein

    Stimmen: 13 15,3%
  • Jein

    Stimmen: 6 7,1%
  • andere Antwort

    Stimmen: 9 10,6%

  • Umfrageteilnehmer
    85
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Na gut....ich lasse euch nun alleine auf euerer rationalen Ebene die euch so erhaben über all die Wesen, die auf der emotionalen Ebene hier kommunizieren, machen.


;) ;) ;)
 
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nein, ich möchte dich auf das Gesetz hinweisen, dass Verläumdung und unterstellung ein Straftatbestand darstellen

welcher PC und wo?

IP Adresse zusammen mit der Uhrzeit ergeben eine Eindeutige Idendifikation mit dem Computer an dem du Sitzt... Walter kann die IP Adresse einsehen und muss sie in einem Ermitlungsverfahren der Justiz weitergeben... zudem gibt es noch Vorratsdatenspeicherungen, Google schaut auch ein bischen zu, Emailadressen sind meistens auch eindeutig Idendifizierbar usw... will heissen, wenn ich denke, dass du mir Zeugs unterstellst und mich versuchst zu verläumden (wie mit dem Ominösen Beitrag der verschwunden sein soll), dann überlege ich mir nach einer Gewissen zeit, ob ich als mit Rechten ausgestatteter Mensch nicht das eine oder andere Meiner Rechte in Anspruch nehmen soll.... für etwas gibt es ja eine Justiz nicht?



übrigens kann durch das Protokol der PHP software auf der dieses Forum basiert einwandfrei feststellen, ob ein Beitrag gelöscht wurde oder nicht und wenn, von wem und zu welchem Zeitpunkt....

lG

FIST




Da sieht man wieder wie weit du denkst....bis vor deine Tür und nicht weiter.

Ich weiss, wie man eine IP-Adresse ausfindig macht....aber wer sagt, dass ich auf einem registrierten PC sitze??? Ich kann im Internetcafe sitzen und einen falschen Namen angegeben haben. Das meinte ich ...... dachte du bist so schlau und kneist es....tja, falsch gedacht.

Nur, damit du beruhigt bist, ich sitze an meinem PC und habe trotzdem keine Angst! :banane:

Was du hier abziehst ist mehr als lächerlich für mich....aber trotzallem vertreibst du mich hier nicht. Also spar die die Mühe mich einzuschüchtern....sie funzt nicht....
 
Ich weiss, wie man eine IP-Adresse ausfindig macht....aber wer sagt, dass ich auf einem registrierten PC sitze??? Ich kann im Internetcafe sitzen und einen falschen Namen angegeben haben. Das meinte ich ...... dachte du bist so schlau und kneist es....tja, falsch gedacht.

da sieht man wieder wie weit du denkst ;)

machst du dir immer diese Mühe, wenn du vorhast andere Menschen zu verläumden :stickout2

Was du hier abziehst ist mehr als lächerlich für mich....aber trotzallem vertreibst du mich hier nicht. Also spar die die Mühe mich einzuschüchtern....sie funzt nicht....

nu, dann Unterstelle mir weiter das ein oder andere Zeugs....
 
Hi Tweety

Wenn beide unter 16 sind, dürfen sie nicht mehr als 3 Jahre Altersunterschied aufweisen, sonst wäre es auch strafbar in der Schweiz.

Aber ist schon schrecklich, dass die Kids so früh anfangen. Mein Neffe (14) geht es Gott sei Dank nicht so schnell an. Ich hab ihm neulich von einer Statistik erzählt, wo steht, dass der Intelligenzquotient direkt mit dem ersten Mal in Zusammenhang steht. Je später das (freiwillige) erste Mal, desto intelligenter. Mann, bin ich intelligent! :D

Gut ich hatte auch mit 14 Jahre meinen ersten und auch festen Freund, aber wir haben beide eben auch 2 Jahre nur Händchen gehalten. Er war so erfahren, aber für ihn war es auch das erste mal, er war 20 Jahre, habe ich allerdings auch viel später erst erfahren.
 
da sieht man wieder wie weit du denkst ;)

machst du dir immer diese Mühe, wenn du vorhast andere Menschen zu verläumden :stickout2



nu, dann Unterstelle mir weiter das ein oder andere Zeugs....


Du bist ja ein richtiges Scherzkeks....:lachen::lachen::lachen:

Was unterstellst du mir jetzt? Ich verleumde (mit eu geschrieben die Zweite.....) niemanden!

Also brauchst du mir auch nicht die Erlaubnis dafür geben......:dontknow:
 

Gut ich hatte auch mit 14 Jahre meinen ersten und auch festen Freund, aber wir haben beide eben auch 2 Jahre nur Händchen gehalten. Er war so erfahren, aber für ihn war es auch das erste mal, er war 20 Jahre, habe ich allerdings auch viel später erst erfahren.


Tja, wo kein Kläger da kein Richter..... mein erster Freund war auch 18 und ich 15....der meiner Tochter war 20 und sie 15.....

Keine Angst, er wurde nicht angezeigt, obwohl sie sogar ein Kind von ihm bekommen hat. Weil meine Tochter freiwillig mit ihm zusammenwar....und da liegt der Unterschied....für mich zumindest.

Doch ist es so, dass wir alle die Gesetze kennen und wenn sich wer darüber hinwegsetzt, dann muss er auch mit der Konsequenz rechnen.
 
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Tja, wo kein Kläger da kein Richter..... mein erster Freund war auch 18 und ich 15....der meiner Tochter war 20 und sie 15.....

Keine Angst, er wurde nicht angezeigt, obwohl sie sogar ein Kind von ihm bekommen hat. Weil meine Tochter freiwillig mit ihm zusammenwar....und da liegt der Unterschied....für mich zumindest.

So lange wie alle freiwillig ist, kann man nichts machen und sollte man dann auch sich schützend vor die Kinder stellen und auch helfen, wenn ein Kind kommt.

Doch ist es so, dass wir alle die Gesetze kennen und wenn sich wer darüber hinwegsetzt, dann muss er auch mit der Konsequenz rechnen.

Ja darum geht es. Aber so lange wie was freiwillig geschieht kann man kaum was machen
 
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