Nein, das stimmt nicht ganz, für den 20-jährigen Freund hätte es echt Probleme geben können, denn das Kind (14) ist eben noch ein Kind und kann/darf noch nicht für sich selbst entscheiden. Nicht einmal die Eltern dürfen das, denn das Gesetz schreibt vor, dass 14 noch zu jung ist. Ich bin auch dieser Meinung, auch wenn sie gleich alt wären. Mit 14 sieht man das ev. nicht so, aber wenn man als Erwachsener mit 14-Jährigen lebt, sieht man als Erwachsener schon den Unterschied zwischen 14 und 18.
Ich muss dir da jetzt antworten.
Meine Tochter wurde eben mit 15 von einem 20-jährigen geschwängert. Natürlich hätte ich jetzt auf die Gesetze beharren können, ihn anzeigen können und ihm große Steine auf seinen Lebensweg legen können.
Hierbei gehört schon abgewogen. Ich kenne natürlich den Kindesvater meines ersten Enkelkindes...und er ist zwar fünf Jahre älter als meine Tochter, aber nicht im Geiste.
Meine Tochter war frühreif, nicht nur körperlich, auch geistig. Was natürlich auch seine Gründe hat, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte.
Und sie waren eine Zeitlang sehr verliebt.....ich habe natürlich mit ihnen geredet. Und da war er, der 20-jährige Bursche der 15-jährigen Mädel unterlegen.....sie war sich viel sicherer als er.....sie hatte die Fäden in der Hand....und sie war auch verantwortlich dafür, dass sie schwanger wurde. Denn über Verhütung war sie aufgeklärt....und sie hat bewusst nicht darauf geachtet.....sie war mir gegenüber ehrlich.....
Da meine Tochter minderjährig war, haben wir auch dem Jugendamt gemeldet, dass sie ein Kind bekommt. Hätten wir es nicht getan, hätte das Spital diesen Part übernommen....
Auch vom Jugendamt wurde nichts beanstandet....dem Burschen ist nichts passiert....
Denke, dass auch bei einer lebenslangen Verjährungsfrist sehrwohl auf die Umstände geachtet wird......und Menschen, die Menschen nicht mit Gewalt oder gegen ihren Willen schaden, weiterhin auch nichts zu befürchten haben....
Jetzt kann wieder ein Aber......kommen..... Aber es wird immer ein Aber geben.....mit oder ohne Verjährungsfrist.....